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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Naumburg - Stand 01.01.2011
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Die Unterhaltsleitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts
Naumburg (ULL) entsprechen, abgesehen von der Änderung der Nr. 11.2 und
den im Hinblick auf die neue Düsseldorfer Tabelle teilweise geänderten – im Einzelnen aus dem neu gefassten Anhang 3 ersichtlichen – Selbstbehalts- und Bedarfssätzen, weiterhin dem bisherigen Stand per 01.01.2010.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG München - Stand 01.01.2011
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Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese
Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des
Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Köln - Stand 01.01.2011
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Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien können die Richter nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - das gilt auch für die "TabellenUnterhaltssätze" - nicht antasten.
Die Leitlinien folgen der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien, weichen jedoch in Einzelfragen davon ab.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz - Stand 01.01.2011
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien
der Familiensenate des Oberlandesgerichts Koblenz (KoL)
Stand 01.01.2011
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Karlsruhe - Stand 01.01.2011
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Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese
Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des
Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Hamm - Stand 01.01.2011
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Vorbemerkung
Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.
Die Änderungen gegenüber 2010, die durch Unterstreichung gekennzeichnet sind, beruhen im Wesentlichen auf der mit sämtlichen Oberlandesgerichten abgestimmten Anpassung der Selbstbehalte und der pauschalen Bedarfssätze (Nr. 13.1.2, Nr. 18, Nr. 21, Nr. 22 u. Nr. 23), die auch den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle 2011 entsprechen.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Hamburg - Stand 01.01.2011
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Die Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Frankfurt - Stand 01.01.2011
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Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur und lehnen sich, soweit inhaltlich übereinstimmend, an den Wortlaut der Süddeutschen Leitlinien an.
Sie binden den Richter nicht; dieser wird in eigener Verantwortung die angemessenen Lösungen des Einzelfalls finden müssen.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Grundsätze ersetzt.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Dresden - Stand 01.01.2011
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Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Dresden erarbeiteten Unterhaltsleitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss. In ihrem Aufbau folgen sie der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Celle - Stand 01.01.2011
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Die von den Familiensenaten zusammengestellten Leitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Sie werden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Überlegungen und Konkretisierungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
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