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1447 Artikel (145 Seiten, 10 Artikel pro Seite)

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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (1318 mal gelesen)
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (2077 mal gelesen)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Zweibrücken - Stand 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (741 mal gelesen)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Thüringen - Stand 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  

Die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH.

Die "Düsseldorfer Tabelle", Stand: 01.01.2011, ist einbezogen.

Die Erläuterungen werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt.

Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (393 mal gelesen)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Stuttgart - Stand 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (615 mal gelesen)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Schleswig - Stand 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, gewonnen aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene Gesamtschau nicht ersetzen.
Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (501 mal gelesen)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Saarbrücken - Stand 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 1. Januar 2011 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (184 mal gelesen)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Rostock - Stand 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (458 mal gelesen)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Oldenburg - Stand 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern sollen sie zu einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können die Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.
Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (226 mal gelesen)
(mehr... | 22853 mehr Zeichen | 0 Kommentare? | Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden | Punkte: 0)


Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Nürnberg - Stand 01.01.2011
Unterhaltsrechtliche Leitlinien  Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetzt.
Veröffentlicht von DeepThought am Samstag, 01. Januar 2011 (378 mal gelesen)
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