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1447 Artikel (145 Seiten, 10 Artikel pro Seite)

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OLG Hamm: Dynamisierung von Unterhaltstiteln
Urteile Kindesunterhalt  Auch wenn die Dynamisierung gem. § 1612a BGB nur für den Unterhalt eines Minderjährigen gilt, ist eine zeitliche Begrenzung bis zur Volljährigkeit des Kindes gesetzlich nicht vorgesehen. Hat der Unterhaltspflichtige ohne eine entsprechende Übereinkunft einen auf die Zeit der Minderjährigkeit befristeten Titel geschaffen, so hat der Minderjährige daher einen Anspruch auf unbefristete Festsetzung seines Unterhaltsanspruchs in Form eines dynamisierten Titels über einen bestimmten Prozentsatz des Mindestunterhalts.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 09. Februar 2011 (97 mal gelesen)
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KG Berlin: Gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern
Urteile Sorgerecht  Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Pankow-Weißensee (Familiengericht) vom 16. April 2010 – 24 F 880/10- bei Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und neu gefasst:

Die elterliche Sorge für den am 12. Oktober 2007 geborenen L… A… B… - mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das der Mutter allein verbleibt - wird den Eltern gemeinsam übertragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 EUR.
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 07. Februar 2011 (92 mal gelesen)
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OLG Brandenburg: Mangelnde Kommunikation rechtfertigt alleiniges Sorgerecht
Urteile Sorgerecht  

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 29. Juli 2010 - Az. 22 F 152/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000,00 EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 07. Februar 2011 (1485 mal gelesen)
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BVerfG: Schutz der ehelichen Lebensverhältnisse, keine Dreiteilung bei neuer Ehe
Urteile Ehegattenunterhalt  Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen“ unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).
Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 25. Januar 2011 (1200 mal gelesen)
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OLG Saarbrücken: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils
Urteile Umgang  1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Neunkirchen vom 31. August 2010 – 17 F 481/09 UG – wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihr für den Fall der Zuwiderhandlung gegen ihre Verpflichtung aus Ziffer 1. dieses Beschlusses, Umgang mit R. bis 31. August 2011 zu unterlassen, und dem Antragsgegner für den Fall der Zuwiderhandlung gegen seine Verpflichtung aus Ziffer 2. dieses Beschlusses jeweils die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angekündigt wird; verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann Ordnungshaft angeordnet werden.

2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

3. Der Antragstellerin wird die von ihr für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.

4. Dem Antragsgegner wird mit Wirkung vom 8. November 2010 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für den zweiten Rechtszug unter gleichzeitiger Beiordnung von Rechtsanwalt, bewilligt.
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 24. Januar 2011 (996 mal gelesen)
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OLG Saarbrücken: Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt lebend
Urteile Sorgerecht  1. Zu den Sorgerechtskriterien im Rahmen der Entscheidung nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

2. Es ist nicht Aufgabe des Verfahrensbeistandes, den Willen der Eltern, sondern den des Kindes zu ermitteln und in das Verfahren einzuführen (Anschluss an BVerfG FamRZ 2010, 109).
Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 20. Januar 2011 (712 mal gelesen)
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BGH: Überobligatorisches Einkommen, Unterhaltsbegrenzung, Kindesunterhalt
Urteile Kindesunterhalt  a) Eine vom Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit ist - entsprechend der Lage für den Unterhaltsberechtigten - sowohl hinsichtlich des Ehegattenunterhalts als auch des Kindesunterhalts regelmäßig überobligatorisch. Hierfür ist es unerheblich, ob der Unterhaltspflichtige abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist.

b) Die Anrechnung eines aus überobligatorischer Tätigkeit erzielten Einkommens richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und hat der Überobligationsmäßigkeit Rechnung zu tragen. Eine danach eingeschränkte Anrechnung des Einkommens ist sowohl beim Ehegattenunterhalt als auch beim Kindesunterhalt schon bei der Ermittlung des vom Unterhaltspflichtigen abgeleiteten Unterhaltsbedarfs zu berücksichtigen.

c) Zur Ermittlung der Haftungsanteile der Eltern beim Unterhalt sogenannter privilegierter Volljähriger.

d) Wenn eine Befristung des Ehegattenunterhalts nach § 1578 b Abs. 2 BGB wegen aktuell bestehender ehebedingter Nachteile ausgeschlossen ist, darf das Familiengericht die Entscheidung über eine - teilweise - Herabsetzung des Unterhalts nach § 1578 b Abs. 1 BGB nicht mit dem Hinweis auf eine nicht abgeschlossene wirtschaftliche Entflechtung der Verhältnisse zurückstellen, sondern muss hierüber insoweit entscheiden, als dies aufgrund der gegebenen Sachlage und der zuverlässig voraussehbaren Umstände möglich ist.
Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 12. Januar 2011 (1003 mal gelesen)
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OLG Saarbrücken: Begleiteter Umgang nicht zu befristen, sondern Abänderungsklage
Urteile Umgang  1. Ordnet das Gericht begleiteten Umgang an, so ist dieser - vorbehaltlich einer im selben Beschluss enthaltenen unmittelbaren Anschlussregelung zum Umgang - nicht zu befristen, weil für diese ebenfalls an § 1684 Abs. 4 BGB zu messende Einschränkung des Umgangsrechts regelmäßig kein Grund besteht. Zukünftig entstehenden Anpassungserfordernissen ist gegebenenfalls durch ein Abänderungsverfahren nach § 166 FamFG in Verbindung mit § 1696 BGB Rechnung zu tragen.

2. In einer Umgangsregelung muss - von Amts wegen - Niederschlag finden, dass § 1684 Abs. 1 BGB zur Wahrnehmung des Umgangs nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Nach Maßgabe dessen ist die Folgenankündigung nach § 89 Abs. 2 FamFG auch auf den Umgangsberechtigten zu erstrecken. Solch amtswegiger Änderung steht im Beschwerdeverfahren das Verschlechterungsverbot nicht entgegen.
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 10. Januar 2011 (347 mal gelesen)
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OLG Saarbrücken: Zu den Voraussetzungen des elterlichen Umgangsrechts
Urteile Umgang  1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Saarbrücken vom 7. September 2010 – 39 F 309/10 UG – wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf bis 1.200 EUR festgesetzt.

3. Der Antragsgegnerin wird die für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.
Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 04. Januar 2011 (620 mal gelesen)
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OLG Dresden: Anspruch auf dynamischen Titel
Urteile Kindesunterhalt  Zur Berechtigung eines Abänderungsbegehrens, wenn der Unterhaltsberechtigte eine Titulierung seines Anspruchs in dynamischer Form verlangt hatte, der Verpflichtete den Titel jedoch in statischer Form hat errichten lassen.
Veröffentlicht von DeepThought am Montag, 03. Januar 2011 (1075 mal gelesen)
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