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AG Moers: Kein Kindesunterhalt durch Großeltern (n. rk.)
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Bitte beachten: Das Urteil ist (noch) nicht rechtskräftig, dennoch ist es vom Urteilstenor her schon interessant und zeigt eine leichte Wende an.
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OLG Thüringen: Leistungsfähigkeit des Kindesvaters
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Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters im Rahmen der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt ist sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1980, 555f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (BGH FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).
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OLG Oldenburg: Unterhaltspflicht des Hausmannes
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Die Übernahme von Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch einen zuvor erwerbstätigen Ehegatten kann auch dann zu billigen sein, wenn der jetzige Lebenspartner über ein etwa gleich hohes Einkommen verfügt. Das Interesse des anderen Partners an einer Beibehaltung seiner beruflichen Tätigkeit ist nicht geringer als das Unterhaltsinteresse des geschiedenen Ehegatten auf Zahlung von Unterhalt zu bewerten. Ein möglicher Nebenverdienst begründet dann keine Leistungsfähigkeit, wenn dieser zusammen mit dem Einkommen des neuen Lebenspartners nicht den sich nach der Düsseldorfer Tabelle für die Bedarfsgemeinschaft ergebenden Selbstbehalt erreicht.
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OLG Karlsruhe: Splittingvorteil der neuen Ehe ist für Kindesunterhalt aufzuwende
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BGH: Zur Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen Erben
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ZPO § 727; BGB § 1586 b Abs. 1 Satz 1 Zur Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den nach § 1586 b BGB haftenden Erben des Unterhaltsschuldners.
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OLG Hamm: Verweigerte Auskunft über ordnungsgemäßen Studiengang
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OLG Naumburg: Unterhaltspflicht eines voll Erwerbstätigen gg minderjährigen Kind
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BGH: Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens
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Zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen anhand des Durchschnitts seines in den drei dem streitigen Unterhaltszeitraum vorausgegangen Jahren erzielten Einkommens, wenn der Unterhaltspflichtige in diesen drei Jahren Ansparabschreibungen nach § 7 g EStG getätigt hat, die er jedoch mangels Verwirklichung der ursprünglich geplanten Investitionen später auflösen muß.
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OLG Naumburg: Keine Pflicht des Unterhaltsber. Einkommensverbesserungen mitzutei
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1. Kraft Gesetzes besteht für einen Unterhaltsberechtigten keine Rechtspflicht, Veränderungen in seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen dem Schuldner mitzuteilen.
2. Keine verschärfte Haftung bis zur Entscheidung im Abänderungsverfahren.
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BGH: Einbeziehung einer arbeitsrechtl. Abfindung in Unterhaltsberechnung
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Haben die Parteien kraft - gegebenenfalls stillschweigender - Vereinbarung eine arbeitsrechtliche Abfindung des Unterhaltsverpflichteten in die Unterhaltsberechnung einbezogen, steht dies einem zusätzlichen güterrechtlichen Ausgleich zugunsten des Unterhaltsberechtigten entgegen (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 - XII ZR 27/00).
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Der entsorgte Vater

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