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OLG Frankfurt/Main: Bankvollmacht erlischt mit Trennung
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OLG Köln: Rückzahlung ehebedingter Zuwendungen
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Eheliche Zuwendungen liegen vor, wenn ein Ehegatte dem anderen Leistungen zukommen lässt, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen.
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KG Berlin: Kreditraten für Pkw nach Trennung
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BVerfG: Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibetrag
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Der Zweite Senat des BVerfG hat in drei Verfassungsbeschwerde-Verfahren folgendes entschieden:
- Der besondere Gleichheitssatz des Art. 6 GG (Wortlaut s. Anlage) verbietet es, in ehelicher Gemeinschaft lebende, unbeschränkt steuerpflichtige Eltern vom steuermindernden Abzug der Kinderbetreuungskosten und eines Haushaltsfreibetrags auszuschließen. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes sind mit dem GG unvereinbar.
Diese Entscheidung ist einstimmig ergangen.
- Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 1. Januar 2000 eine Neuregelung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und spätestens bis zum 1. Januar 2002 hinsichtlich der Gewährung eines Haushaltsfreibetrags zu erlassen. Die Entscheidung zu diesem Punkt ist mit 7:1 Stimmen ergangen.
- Zum Maßstab hat der Senat insbesondere ausgeführt:
Der Staat hat das Einkommen der Steuerpflichtigen im Umfang des "Existenzminimums" steuerfrei zu belassen. Dies gilt bei Familien für das Existenzminimum sämtlicher Mitglieder, also auch für das der Kinder. Die Leistungsfähigkeit von Eltern wird, über den existentiellen Sachbedarf und den erwerbsbedingten Betreuungsbedarf des Kindes hinaus, generell durch den Betreuungsbedarf gemindert. Dieser ist als Bestandteil des kindbedingten Existenzminimums steuerlich zu verschonen.
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Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 10. November 1998 (300 mal gelesen)
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LG Berlin: Haftung der Eltern bei Unfallverursachung durch 10-jähriges Kind
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LG Mainz: Akteneinsicht nur für Anwalt
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Wer sich selbst vor Gericht vertritt hat keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
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Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 22. Oktober 1998 (302 mal gelesen)
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BGH: Mithaftung der Ehefrau für Kredit
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OLG Hamm: Prozesskostenhilfe: Gesondertes Zugewinnausgleichsverfahren
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BVerfG: Einkommensabhängige Staffelung von Kindergartenbeiträgen
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Der Erste Senat des BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares aus Hessen im Zusammenhang mit der einkommensabhängigen Staffelung von Kindergartenbeiträgen als unbegründet zurückgewiesen. Diese Staffelung greift insbesondere nicht in verfassungswidriger Weise in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein und steht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) im Einklang.
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Veröffentlicht von DeepThought am Mittwoch, 13. Mai 1998 (278 mal gelesen)
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OLG Schleswig: Klage auf Rückzahlung gemeinsamer Schulden
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Der entsorgte Vater

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