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OLG Frankfurt: PKH-Gewährung bei unklarer höchstrichterlicher Rechtssprechung
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1) Hängt die Aussicht der Rechtsverfolgung von der Beantwortung einer in der Rechtsprechung umstrittenen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfrage ab, darf PKH nicht mangels Erfolgsaussicht verweigert werden.
2) Zur unterhaltsrechtlichen Vertretungsbefugnis eines Elternteils, der nur geringfügig überwiegend die Betreuung des Kindes wahrnimmt.
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BVerfG: Gehörverletzung nach Art. 106 GG
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 16. Januar 2002 folgenden Beschluss gefasst:
Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts wird gemäß § 16 Absatz 1 BVerfGG, § 48 Absatz 1 GOBVerfG angerufen. Der Erste Senat will von der Rechtsauffassung des Zweiten Senats abweichen, nach der das Fehlen einer fachgerichtlichen Abhilfemöglichkeit bei entscheidungserheblichen Verstößen gegen das Verfahrensgrundrecht des Artikels 103 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht das Grundgesetz verletzt (vgl. BVerfGE 11, 263 <265>; 42, 243 <248>; 49, 329 <340 f.>).
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Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 25. Januar 2002 (265 mal gelesen)
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BGH: Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen durch nahe Angehörige
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Der u.a. für Bank- und Bürgschaftsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden: Die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes.
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Veröffentlicht von DeepThought am Dienstag, 13. November 2001 (292 mal gelesen)
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BGH: Pflichten eines Anwalts bei Vergleichen
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Ist ein Mandant durch seinen Rechtsanwalt nicht ausreichend über die Folgen eines Vergleich beraten worden, so haftet er für die entstandenen Schäden.
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Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 08. November 2001 (293 mal gelesen)
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BGH: Pfändung in die "offene Kreditlinie"
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Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, daß die Pfändung von Ansprüchen eines Bankkunden aus einem vertraglich vereinbarten Dispositionskredit zulässig ist. Dabei ging es um folgenden Fall. Ein Finanzamt hatte sämtliche Ansprüche eines Steuerschuldners gegen dessen Bank gepfändet. Die verklagte Bank hatte auch nach der Pfändung, obwohl das Girokonto ihres Kunden kein Guthaben auswies, auf Grund eines nach der Behauptung des Finanzamts vertraglich vereinbarten Dispositionskredits Barauszahlungen an den Vollstreckungsschuldner vorgenommen und Überweisungen für ihn ausgeführt. Das klagende Land verlangte diese Geldbeträge in Höhe der noch offenen Steuerforderungen von der Bank heraus. Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Das Oberlandesgericht begründete das insbesondere damit, daß die Pfändung eine Blockade des Kontos zur Folge habe, die mit Sinn und Zweck der Zwangsvollstreckung nicht vereinbar sei.
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Veröffentlicht von DeepThought am Donnerstag, 29. März 2001 (253 mal gelesen)
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OLG Nürnberg: Unterhaltsanpassung: Beiordnung eines Rechtsanwalts
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OLG Bremen: Kreditausgleich bei Scheitern der Ehe
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OLG Oldenburg: Keine Vergleichsgebühren für RA bei Vergleich im Umgangsrecht
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Keine Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern über Ausgestaltung des Umgangsrechts.
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BGH: Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung
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Zur Frage der Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung - hier: Änderung der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578 BGB (Fortführung der Senatsurteile vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569 ff.; und vom 2. Februar 1994 - XII ZR 191/92 - FamRZ 1994, 562 ff.).
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BFH: Sonderausgabe „scheidungsbedingter” Mietwert
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- Überlässt der geschiedene Ehemann seiner Ehefrau, die beide Miteigentümer eines Einfamilienhauses sind, auf Grund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgabe i.S. des § 10 I Nr. 1 EStG absetzen.
- Auch die verbrauchsunabhängigen Kosten für den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau, welche der Ehemann nach der Unterhaltsvereinbarung trägt, sind Sonderausgaben.
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Der entsorgte Vater

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