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AG Monschau: Kleidung ist bei Umgang auszuhändigen
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OLG Dreden: Ausschluss des Umgangsrechts
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Leitsatz:
1. Der einstweilige Ausschluss des Umgangsrechts kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
2. Vollzogene amtsgerichtliche Eilentscheidungen über die elterliche Sorge können nur ausnahmsweise im Beschwerdeverfahren aufgehoben werden. Dies gilt auch dann, wenn beiden Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig entzogen und eine Pflegschaft des Jugendamts angeordnet wird.
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OLG Nürnberg: Ger. Regelung des Umgangrechts d Genehmigung einer Vereinbarung
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BGH: Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts
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OLG Karlsruhe: Umgangsrecht des sozialen Vaters
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- Die positive Entscheidung über ein Umgangsrecht des "sozialen Vaters", d.h. des ehemaligen (nichtehelichen) Lebenspartners der Mutter, der mit dem nicht von ihm stammenden Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, erfordert die positive Entscheidung, daß der Umgang dem Kindeswohl dient.
- Wenn das Gericht nicht feststellen kann, ob eine Ablehnung des Umgangsrechts durch das Kind dessen wahrem und wirklichem Willen entspricht, ist zur Ermittlung dieses Willens die Einholung eines Sachverständigengutachtens angezeigt.
- In einem Fall, der sowohl die Bejahung als auch die Verneinung der in § 1626 Abs. 3 BGB genannten Kriterien möglich sein und daher die näheren Feststellungen durch ein psychologisches Gutachten erforderlich erscheinen läßt, ist es nicht allein Sache der Kindesmutter nach Belieben über die Besuchskontakte es Kindes zu entscheiden. Dann sind die Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gemäß § 1666 Abs. 3 BGB gegeben.
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BVerfG: Beteiligung des Betreuungselternteiles an Umgangskosten
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- Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 10. Oktober 2000 - 2 UF 1504/00 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes soweit hierdurch der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 26. Januar 2000 - 564 F 06058/99 - aufgehoben und der Antrag Nummer 2 des Beschwerdeführers vom 21. Juli 1999 zurückgewiesen wird (Ziffer II). Der Beschluss wird insoweit aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
- Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
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BVerfG: Erzwungenes Umgangsrecht
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OLG Köln: Umgangsausschluss zum Wohle des Kindes
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I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 31. August 2000 - 316 F 298/98 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem Kind D. S., geboren am ... 1997, wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 25. November 1999 - 316 F 298/98 - bis zum Ablauf des Jahres 2003 ausgeschlossen. 2. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, in jedem Halbjahr eines Kalenderjahres ein Mal auf schriftliches Verlangen des Antragstellers über für das Befinden und die Entwicklung des Kindes D. wesentliche Umstände Auskunft zu erteilen. Die Antragsgegnerin ist ferner verpflichtet, in der selben Häufigkeit dem Antragsteller auf dessen schriftlich mitzuteilenden Wunsch hin aktuelle Fotos, die das Kind D. zeigen, zu überlassen. II. Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird als unzulässig verworfen. III. Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben. Außergerichtliche Kosten und Auslagen werden nicht erstattet.
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OLG Karlsruhe: Keine Zwangsgeldandrohung bei nicht zu verwirkl. Umgangsrecht
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OLG Köln: Auch Kind kann Umgangsrecht verlangen
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Der entsorgte Vater

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