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OLG Koblenz: Übernahme der Kosten für eine Privatschule
Geschrieben am Mittwoch, 03. August 2005 von DeepThought
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Ein unterhaltspflichtiger Elternteil muß für ein Kind grundsätzlich auch die Kosten für den Besuch einer Privatschule tragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil entschieden. Der Beklagte könne sich insbesondere nicht mit dem Argument wehren, der Besuch der Privatschule sei unnötig. Diese Entscheidung stehe allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu. Ein Mitspracherecht habe er daher nur bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das Gericht gab damit der Zahlungsklage eines 16-jährigen Jungen gegen seinen Vater statt. Die geschiedene Mutter des Klägers hatte sich auf Rat eines Gutachters dafür entschieden, ihren Sohn auf eine Privatschule zu schicken. Der Vater sollte sich daher an den Kosten von monatlich 1100 EUR beteiligen. Dies lehnte er mit der Begründung ab, dieser Schulbesuch sei unnötig. Das OLG wertete den Einwand des Vaters als "rechtlich unerheblich". In diesem Verfahren gehe es allein um die Frage des Unterhalts und nicht um die Richtigkeit von Entscheidungen des jeweils sorgeberechtigten Elternteils. Habe der Vater Zweifel, so könne dies nur im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens, nicht aber in einem Unterhaltsprozess geklärt werden. OLG Koblenz, 03.08.2005 11 UF 27/04
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