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OLG Hamm: Zeitlich begrenzte Unterhaltspflicht
Geschrieben am Dienstag, 05. März 1996 von DeepThought
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Muß eine volljährige Tochter wegen der Geburt eines Kindes ihre Ausbildung abbrechen und kann auch der Kindesvater seine Unterhaltspflicht nicht erfüllen, so kann sie im Falle der Bedürftigkeit Unterhalt von ihren Eltern verlangen.
Allerdings ist der Unterhaltsanspruch zeitlich auf 18 Monate nach der Geburt des Kindes begrenzt, da die unterhaltsberechtigte Mutter in derartigen Fällen eine gesteigerte eigene Erwerbspflicht trifft. Den Wunsch der Tochter, das Kind auch über diesen Zeitraum hinaus selbst aufziehen zu wollen, hielt das Gericht für unbeachtlich. Ein derartiger Entschluß kann nicht zu Lasten der Eltern gehen.
Urteil des OLG Hamm vom 05.03.1996
3 UF 319/95
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