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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:24:14 *
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Autor Thema: Düsseldorfer Tabelle 2007  (Gelesen 8471 mal)
eskima
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« am: 12. Juni 2007, 00:52:01 »

Moin,

so wie es aussieht, sind die Regelbedarfssätze geringfügig gesunken *augenwisch*

http://www.bmj.bund.de/enid/e0c6ac9e9b6f534eccbe50fb2539ad4f,0/Stand_des_Gesetzgebungsverfahrens/Tabelle_Regelbetraege_1dp.html

Das war es dann erstmal auch mit der Reform. Falls ich auf dem Schlauch stehe, bitte runterschubsen 

LG eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
midnightwish
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« Antwort #1 am: 12. Juni 2007, 07:41:02 »

Scheint so zu sein. Aber gibt es nun keine Eingruppierung mehr in Stufen? Und wie sieht die Anrechnung des KG aus? Etwas düftig dieser kleine Tabelle. Na da freu ich mich schon auf die nächsten Monate... So wie es jetzt dassteht zahlt jeder Vater, egal was er verdient ein und denselben Betrag

Tina
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nachtigall
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« Antwort #2 am: 12. Juni 2007, 08:10:52 »

moin,

>Aber gibt es nun keine Eingruppierung mehr in Stufen?

das ist nur die regelbetragsverordnung, quasi die erste zeile oder 100% der dt.

greetz,
nachtigall
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« Antwort #3 am: 12. Juni 2007, 08:11:22 »

Moin,

die Beträge sind tatsächlich geringfügigst niedriger:

Altersstufe
2005
2007
1
204 € / 188 € |202 € / 186 €
2
247 € / 228 € |245 € / 226 €
3
291 € / 269 € |288 € / 267 €

Die Regelbetragsverordnung markiert die 100%, wodurch sich die DT leicht entwickeln lässt.

DeepThought
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« Antwort #4 am: 12. Juni 2007, 08:27:03 »

Alle nachfolgenden Beiträge übertragen aus http://www.vatersein.de/Forum-topic-3419-start-msg96814.html#new

Zitat
wer einen dynamischen Titel hat, kann tatsächlich auf Grund der jetzt bekannt gewordenen Regelbetragsverordnung mit einer KU-Senkung rechnen.

Heißt das, wenn ich bislang nach Stufe 6 DT für einen 6jährigen 257€ gezahlt habe, muss ich ab Juli nur noch 247€ x 1,35 - 77€ = 253€ zahlen, oder habe ich das falsch verstanden?
« Letzte Änderung: 12. Juni 2007, 14:57:34 von DeepThought » Gespeichert
DeepThought
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« Antwort #5 am: 12. Juni 2007, 08:29:01 »

Heißt das, wenn ich bislang nach Stufe 6 DT für einen 6jährigen 257€ gezahlt habe, muss ich ab Juli nur noch 247€ x 1,35 - 77€ = 253€ zahlen
Korrekt unter der Maßgabe, es ist ein dynamischer Titel vorhanden.
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« Antwort #6 am: 12. Juni 2007, 08:33:10 »

Moin Deep,

Zitat
unter der Maßgabe, es ist ein dynamischer Titel vorhanden.

Da hab ich ja Glück, dass noch gar keiner vorhanden ist.
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pueppi
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« Antwort #7 am: 12. Juni 2007, 09:27:40 »

Liebe Zahlpappas,

wirklich nur aus völlig neutralem Interesse heraus würde mich Folgendes interessieren:

Die neue, ab 1.7.2007 geltende Regelbetragsverordnung führt offenbar dazu, daß sich der zu zahlende KU ab 1.7.2007 geringfügig um wenige Euros reduziert.

Zahlt ihr nun den neuen Betrag (woraufhin Euch ggf. die KM Krämertum vorwerfen) oder seid Ihr "großzügig" und zahlt weiterhin den alten?

LG Püppi



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Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hamburger jung
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« Antwort #8 am: 12. Juni 2007, 09:57:17 »

Zitat
Zahlt ihr nun den neuen Betrag (woraufhin Euch ggf. die KM Krämertum vorwerfen)

In AnbetraCHT der Tatsache, dass meine Ex mir vorsätzlich über 4000€ aus der Tasche gezogen hat, die ihr nicht zustanden, kann ich es mir nicht leisten, "grosszügig" zu sein. Und ob jemand das als "Krämertum" bezeichnet, ist mir ziemlich egal!!!

In allen anderen Dingen wird sich auch immer auf die bestehenden Gesetze und die bestehende Rechtsprechung berufen, dann sollen sie auch hier konsequent sein.
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midnightwish
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« Antwort #9 am: 12. Juni 2007, 10:05:04 »

Okok,

ich sollte wohl nicht nur beim rätseln genauer lesen. Na gut, dann kann sich nun jeder die DDT selbst ausrechnen.

Tina
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« Antwort #10 am: 12. Juni 2007, 10:08:23 »

Bleibt aber noch spannend, was jetzt mit dem Selbstbehalt passiert.

Die Regelbeträge sind ja an die Lohnentwicklung gekoppelt, aber der notwendige Selbstbehalt nach meinem Verständnis an die Preisentwicklung. Ich hab' nachgeschaut, die Preissteigerung war 2004-2006 ziemlich konstant knapp 2% pro Jahr,  wo der Sondereffekt durch die Mehrwertsteuererhöhung noch nicht drin ist.

D.h. aus der Preisentwicklung müsste eine Anhebung des Selbstbehalts von 4-5% resultieren.
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DeepThought
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« Antwort #11 am: 12. Juni 2007, 10:16:39 »

Ich glaube nicht an eine Erhöhung des SB. Dieses erfolgt i.A. alle vier Jahre und wurde letztmalig in 2005 gemacht. Folglich ist 2007 'ne Nullrunde.

Was mich persönlich stört ist die Tatsache, dass Gerichte den SB festlegen. Damit werden Gerichte auf OLG-Ebene zu Gesetzgebern. Aber egal. Kommt eh bald, dass der SB auf ALG-II-Niveau abgeschmolzen wird.

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« Antwort #12 am: 12. Juni 2007, 10:26:08 »

hi,

soweit ich mitbekommen habe, sinken die beiträge in den unteren stufen der dt leicht, vor allem deswegen, weil wohl ab der neuen dt auch in den unteren stufen das hälftige kg angerechnet wird....angeblich soll es jedoch in den höheren stufen der dt, so ab stufe 6/7 zu drastischen erhöhungen kommen....

 mad

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« Antwort #13 am: 12. Juni 2007, 10:29:55 »

Hi,

ich bin gerade zu doof: wie rechne ich die anderen Stufen auf der genannten Basis aus?

Und was ich mich frage: Wieso wurden die Sätze gesenkt (wenn auch nur gerinfügig)?? Gerade bei KU. Ich für mich werde (liegt kein Titel vor, Mediatorenvereinbarung) wohl trotzdem beim alten Satz bleiben, da es bei mir ja nicht so knapp ist wie wohl bei den meisten hier. Trotzdem würde ich gerne mal rechnen wollen.

Aha, neuer Beitrag: Erhöhungen in den oberen Stufen. Hmmm, wo liegen die denn?

neuezeit
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« Antwort #14 am: 12. Juni 2007, 10:32:58 »

soweit ich mitbekommen habe, sinken die beiträge in den unteren stufen der dt leicht, vor allem deswegen, weil wohl ab der neuen dt auch in den unteren stufen das hälftige kg angerechnet wird
Du bringst das mit der Unterhaltsrechtsreform, durcheinander. Da diese nicht zum 01.07.2007 kommt, bleibt es beim alten System.

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« Antwort #15 am: 12. Juni 2007, 10:44:31 »

hi,

>ich bin gerade zu doof: wie rechne ich die anderen Stufen auf der genannten Basis aus?

in der dt gibt es eine spalte "vomhundertsatz", der regelbetrag entspricht dem "vomhundertsatz" 100 (aka 100%). jetzt kannste mit den neuen beträgen hochrechnen.

>Und was ich mich frage: Wieso wurden die Sätze gesenkt (wenn auch nur gerinfügig)??

berechnungsgrundlage für die regelbetrags-vo ergibt sich aus § 1612a bgb, glaub abs. 4.

>Gerade bei KU.

nu je...

>Ich für mich werde (..) wohl trotzdem beim alten Satz bleiben, da es bei mir ja nicht so knapp ist wie wohl bei den meisten hier.

dito. ich werde aber darauf hinweisen ;-).

>Erhöhungen in den oberen Stufen.

bisher gerücht.

greetz,
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« Antwort #16 am: 12. Juni 2007, 10:49:42 »

Nochmal als Erinnierung an die Schulzeit:

Hier ist der berühmte Dreisatz gefragt oder das Warten bis sich jemand erbarmt und die DDDT offiziell beim OLG veröffentlicht wird.

204€ = 100 %

Bsp.: 135% = ?

Rechnung: (204/100) * 135 = ? der zu zahlende Betrag, muß dann noch auf ganze € auf- oder abgerundet werden

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« Antwort #17 am: 12. Juni 2007, 11:22:06 »

Hallo,

eine Frage dazu:

Der KV wohnt in den alten Bundesländern, die Kinder in den neuen. Welcher Satz gilt? Ost oder West?

Sophie
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« Antwort #18 am: 12. Juni 2007, 11:31:01 »

KU nach dem Wohnort der Kinder, evtl. der SB nach dem Wohnort des Vaters
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« Antwort #19 am: 12. Juni 2007, 11:31:14 »

Moin,

ich denke noch drüber nach. Es sind geschätzt vielleicht 4 €, die ich weniger zu zahlen hätte, wenn überhaupt. Da ich aber als der nichtfaule Teil der ehemaligen Ehe der Einzige mit Einkommen bin und in Summe etwa noch 5,000 € abzuleiern habe, die zwar ehebedingt entstanden, aber nur von mir abzutragen sind, ist es weniger eine Frage der Verringerung der Zahlung als eher eine Frage der Fairness.
Da aber andererseits dieser Betrag Ex nicht wirklich fehlt und es vom ALG-II abgezogen wird, freue ich mich doch zumindest ein wenig über diese für mich kostenlose Gelegenheit, dem deutschen Staat ein klein wenig Arbeit zu machen. Mich hat er immerhin schon genug genervt.

Gruß, Xe
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« Antwort #20 am: 12. Juni 2007, 11:37:39 »

Zitat
freue ich mich doch zumindest ein wenig über diese für mich kostenlose Gelegenheit, dem deutschen Staat ein klein wenig Arbeit zu machen. Mich hat er immerhin schon genug genervt.

Warte mal... mit dem Antrag den Du dann stellen musst und wieder den Antrag für den Antrag für den Antrag des Antrages... Dazu noch etliche Kopien von irgend nem Zeugs und dann geht alles in der Behörde verloren und Du musst den ganzen Mist von vorne machen... c c

Ich weiß ned wen das mehr nervt
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Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
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« Antwort #21 am: 12. Juni 2007, 12:37:17 »

Du bringst das mit der Unterhaltsrechtsreform, durcheinander. Da diese nicht zum 01.07.2007 kommt, bleibt es beim alten System.

DeepThought

hi deep,

das heisst, es gibt ab 01.07.2007 eine stinknormale dt, ´wie in den letzten jahren leicht erhöht?

das wäre doch aber blödsinn, weil die unterhaltsrechtreform kommt ja bald trotzdem, die wird ja wohl nicht um jahre verschoben werden wegen der kinkerlitzchen...

wir dann die dt NOCHMAL geändert, wenn die reform durch ist?Huch

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« Antwort #22 am: 12. Juni 2007, 12:46:41 »

Zitat
das heisst, es gibt ab 01.07.2007 eine stinknormale dt, ´wie in den letzten jahren leicht erhöht?

siehe link oben oder das post von deep

Ja es wird erstmal eine stinknormale DDT geben und nein, sie wird nicht erhöht, der Regelsatz sinkt um 2 €. Das hat natülich dann auch mindernde Wirkung auf alle anderen Stufen.

Zitat
das wäre doch aber blödsinn, weil die unterhaltsrechtreform kommt ja bald trotzdem, die wird ja wohl nicht um jahre verschoben werden wegen der kinkerlitzchen...

wir dann die dt NOCHMAL geändert, wenn die reform durch ist?


Tja, wer weiß schon wie lange die noch rumeiern. Und ja, dann muß die Tabelle eben nochmal angepasst werden oder sie brauchen 2 Jahre und es wird die DDT 2009 schon fällig sein  rofl2
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« Antwort #23 am: 12. Juni 2007, 12:48:25 »

Danke @nachtigall und Midnightwish,

*vornkopfklatsch* wer lesen kann ist klar im Vorteil: Hatte die letzte Spalte (Vomhundertsatz) ignoriert. Alles klar.

Also erstmal ein paar Euros weniger, mit neuer Reform vermutlich mehr (in den höheren "Stufen").

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« Antwort #24 am: 12. Juni 2007, 12:51:44 »

das heisst, es gibt ab 01.07.2007 eine stinknormale dt,
Jep.

´wie in den letzten jahren leicht erhöht?
Ab 01.07.2007 einen Hauch reduziert. Siehe oben

das wäre doch aber blödsinn, weil die unterhaltsrechtreform kommt ja bald trotzdem, die wird ja wohl nicht um jahre verschoben werden wegen der kinkerlitzchen...
Hey, wir leben in einem Rechsstaat mit hochqualifizierten Politikern, bestens ausgebildeten Sachverständigen und völlig ohne Lobbyisten. Die wissen, was sie tun.  

wir dann die dt NOCHMAL geändert, wenn die reform durch ist?Huch
Jep. Weil die Unterhaltsrechtsreform die Regelbetragsverordnung abschafft. Fragen hierzu sind allesamt im entsprechenden Topic beantwortet.

DeepThought
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