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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:23:53 *
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Autor Thema: Düsseldorfer Tabelle 2007  (Gelesen 8471 mal)
todtraurig
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Beiträge: 227


« Antwort #50 am: 22. Juni 2007, 17:33:01 »

Hallo,

heute kam Post von der Unterhaltsvorschusskasse. Auch hier werden die Regelbeträge angepasst.
Ab dem 01.07.2007 bekommen meine Kids weniger UVG. Wie beim KU 2€ weniger.

Nur  mal zur Info.


LG

Todtraurig
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Ich äußere nur meine Meinung.
rick67
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 242


« Antwort #51 am: 22. Juni 2007, 19:45:19 »

 rofl2

ende Mai kriegte ich post von uvg, da kind im juni 6 wur :wink:de neue berechnung, nun heute auch schrieb: 2,00 euro weniger. muttern zahlt ja net

genau den betrag überweise ich seit jahren an die stadt zurück für kiga - bekloppte welt, die ogs (ganztagsschule) wird wohl auch nicht billiger sein ab herbst.

nun spiele ich mit dem gedanken, spasseshalber die 2,00 euro weniger an die ogs zu zahlen.

wie man es auch nimmt, auch die anstehende reform, sollte sie je kommen, bedeutet für den staat monatliche millionen-einsparungen, an den kindern, an familien allgemein.   

zeit für einen denkzettel an die von uns gewählten raubritter  c

rick

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Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #52 am: 26. Juni 2007, 12:01:24 »

Zitat
Neufassung der Süddeutschen Leitlinien aufgeschoben. Neue Düsseldorfer Tabelle wird aber beachtet

Datum: 20.06.2007

Kurzbeschreibung:

 

Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken geben gemeinsam unterhaltsrechtliche Leitlinien (die sogenannten Süddeutschen Leitlinien) als Anwendungshilfen zur Bemessung des Unterhalts heraus.

Da die zum 1. Juli 2007 erwartete Unterhaltsreform bislang nicht verabschiedet ist, wird eine Neufassung der Süddeutschen Leitlinien erst beschlossen werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Bis dahin gelten die Süddeutschen Leitlinien in der Fassung vom 1. Juli 2005 weiter.

Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf aber in Folge der Neufassung der Regelbetragsverordnung die Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zum 1. Juli 2007 neu gefasst hat, haben sich die Senate darauf verständigt, ab 1. Juli 2007 die Bedarfs- und Selbstbehaltswerte der neuen Düsseldorfer Tabelle anzuwenden.

Quelle: >OLG Stuttgart<

Ich denke, die anderenOLGs werden dieser Auffassung folgen, evtl. eine Anpassung nach dem Muster des OLG Frankfurt/Main vornehmen (>hier<). Mehr kann aus Unterhaltsverpflichteten auch nicht herauspressen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
paulina
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 420



« Antwort #53 am: 28. Juni 2007, 14:55:47 »

Hallo,

mal eine Verständnisfrage dazu.
Die UV-Kassen sind ja sehr schnell dabei, den Vorschuß zum 01.07. nach unten hin anzupassen.
Läuft der Unterhaltszahler (Mangelfall) wirklich keine Gefahr, wenn er nun zum 01.07. plötzlich die 2-3€ weniger bezahlt?

Für die paar Euronchen lohnt sich der evtl. Streß nämlich nicht.

DT => 900€ SB;  BT => 900€ SB ; folglich die NT auch 900€ Selbstbehalt?

lg, paulina

gut, waren 2 Fragen 
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„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr
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