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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:22:40 *
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Autor Thema: Fehlerhaftes Gutachten  (Gelesen 1097 mal)
vater ohne kinder
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« am: 05. Juni 2007, 16:42:20 »

hallo,

auch über mich wurde so ein gut(schlecht)achten erstellt. nach meiner  bescheidenen meinung nach warscheinlich auf grund des schlechten früstücks des gutachters. ich habe jetzt viel gelesen bezüglich solscher gutachten , standarts diagnostiche werkeuge etc.

letztendlich komme ich zu dem ergebniss das bezüglich meiner peson davon eigendlich so gut wie gar nichts eingehalten wurde, selbst ein exporations gespräch mit mir alleine wure nicht gemacht.

dem zuvolge fällt das gutachten sehr negativ für mich aus und alle verfahrensbeteiligten stüzen sich natürlich auf das gutachten.

nun meine frage an wen kann ich mich wenden der sich fachlich kompetend mal dies leistung des gutachters ansieht und eventuel mir einige tips zum weiteren vorgehen geben kann?

gruß thomas

p.s. bitte endschuldigt die schreib fehler.




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DeepThought
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #1 am: 05. Juni 2007, 16:55:57 »

*abgetrennt*

Moin,

Wann wurde das Gutachten und zu welchem Antrag gemacht? Ist eine Verhandlung bereits terminiert oder gar schon gewesen?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
vater ohne kinder
Schon was gesagt
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Beiträge: 8


« Antwort #2 am: 05. Juni 2007, 17:38:47 »

hallo,
eine ganz lange geschichte würde den ramen etwas sprengen, als stichpunkt artik.

im märz/06 sah ich mich leider geswungen zum schutz der kinder vor der KM diese in eine bereitschaftfamielie zu geben, vewante oder bekannte haben wir nicht so sah ich keine andere möglichkeit.  dies war ein fehler nur ein noch größerer fehler währe es gewessen zu warten bis etwas passiert.

von der pflegefamielie wurde dann an das JA signaliesiert das ich warscheinlich meine Tochter sexuell missbraucht habe. Das efektivste totschlag argumend,umgang nur noch unter aufsicht etc.

im juni stellte dann das JA antrag auf entzug des sorgerechtes,anhörung im august beim FG mit dem ergebniss enzug des ABR und erstellung eines gutachtens.

Das gut(schlecht)achten war dan im mai/07 fertig generelles ergebiss sexueller vorwurf nicht belegbar ( war ja klar) Kindes mutter zur erziehung in den negsten 2 jahren nicht in der lage vieleicht bei intensiever therapie.
zu mir nicht geeignet für die erziehung der kinder so wie ich erkenne die bedürfnisse der kinder nicht, und ich würde mich selbst überschätzen.

ablauf der begutachtung.

erstgespräch mit der KM zusamen ( 45 min) angeblich unter verwendung des diagnostischen elternfrage bogen als eine art interwie , (zu beachten) gleichzeitig mit vater und mutter zusammen,  wie der 77 fragen genau richtig formuliert in ein gespräch einbauen wiel wo es erst mal nur um die allgemeine situation geht ist mir schleierhaft.

danach weitere gespräche mit mutter so wie großmutter ich glaube so 3-5 an der zahl.

meine anfragen an den gutachter bezüglich eines gespräches wurden abgehlend.

im januar/07 dann ein abschluß gespräch ich mich doch sehr gewundert weil ich ja noch nicht mal ein gespräch hatte.
Ausage des gutachters damit die Kinder zurückkommen können müsse ich ausziehen question. damit war meine laune am tiefpunkt und ich redete nicht mehr mit ihm.

am negsten tag bat ich ihn wiederum um einen termin , wurde mir gewährt (30 min) efektiv allgemeines bla bla wie gut es den kinder geht usw und das er davon ausgeh das die kinder für lange zeit im heim bleiben.

das gutachten mußte ich akzeptieren wegen dem sexuellen vorwurf, nur bin ich jetzt aus anderer sicht zu nichts mehr in der lage.

alle gericht JA vervahrenspflegerin stützen sich uneingeschrängt darauf.auch das ich mich seid märz in der erziehungsberatung befinde ist für die nicht wirklich interesand.


kann man ein gutachten zumindest auf seine fachliche arbeit hin prüfen lassen?

gruß
thomas



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Beiträge: 12.055



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« Antwort #3 am: 05. Juni 2007, 17:46:58 »

Du hast 'ne >PN<.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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vater ohne kinder
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« Antwort #4 am: 17. Juni 2007, 01:12:01 »

auszug aus e-mail von Herrn   Prof.Dr.W.Klenxxx

4. Im Rudoxx-Gutachten sind auf Seite 4 der Diagnostische Elternfragebogen und ein - vom Testverlag nicht inventarisiertes - Teilstandardisiertes Interview angegeben, wonach auf Seite 16 des Gutachtentextes zu lesen ist "Das Profil von Herrn Bill weist Merkmale auf..." während Sie in Ihrer eMail darstellen "indem er - der Sachverständige - dem Vater auf dessen mehrere Anfragen hin jegliches Explorationsgespräch verweigerte sowie die angegebene Testdiagnostik nicht durchgeführt hat.

Hier liegt, sofern Sie das richtig verstanden haben, tatsächlich ein Verstoß gegen die Maßgabe des

§ 410 ZPO vor, das Gutachten "nach bestem Wissen" zu erstatten, statt sich nur etwas aus den Akten zusammenzureimen.
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