Hallo, wie ja schon bekannt hatte ich schon ziemlich Probleme mit dem Jugendamt. Der Leiter selbst bearbeitet es und ist ein A.... hoch 10. Es kam zu einem Abkommen das ich vorerst 100.- bis Oktober bezahle und dann nochmals 100.- mehr sowie ab 01.08 den vollen Betrag. Jetzt kommt ein Schreiben zu einer Stellungnahme des Arbeitsamtes das eine Pfändung beantragt wurde weil ich kein Unterhalt zahlen würde und Antrag auf Pflichtverletzung gestellt wurde. Ich hab aber wie ausgemacht seit letzten Monat schön anständig die 100.- bezahlt.(Beleg liegt vor da es meine LG bezahlt hat.) Ich bin aber gerade auf das Geld angewiesen da ich 3 MM nachzahlen muß weil mein AG ins Inso gegangen ist und dann jeden Monat um meine Tochter zu sehen 300.- Euro brauche für die Zugkarten da sie 300 km weg wohnt. Was kann ich am besten machen

?
Hier mal eine Aufstellung:
390.- Miete
ca. 300.- für Zugfahrten um meine Tochter zu sehen
zum leben so 300.-
und andere Kosten stehen auch noch an.
1200.- ALG I bekomme ich. Aber das schlimme ist ich mache mich selbständig und der Gründerzuschuß lauft auch und da ist jeder Cent verplant. Jetzt will der sogar den Zuschuß von 300.- (Sozialversicherung) wo ich für meine KV brauche pfänden das geht doch nicht oder

?
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar da am 30.05 die Frist zur Stellungnahme ablauft.
Ach ja bezieht sich das dann nur auf ALG I !! Ab 01.06. bekomme ich ja Gründerzuschuß d.h. ALG 1 + Zuschuß also nicht mehr ALG 1 dann muß der doch einen neuen Antrag stellen oder!!