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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:17:05 *
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Autor Thema: Die Chronologie eines Vaters  (Gelesen 3340 mal)
AgentM
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 52



« Antwort #25 am: 06. Mai 2008, 00:43:21 »

Hallo Deep!

Die Verjährungsfristen sind schon vergangen. Sie ist über dreißig und die Verjährungsfrist liegt bei 10 Jahren.
Man muss dazu sagen, daß sie mal erzählt, sie wäre von ihrem Vater missbraucht worden und mal erzählt, sie wäre von ihrem Großvater oder -onkel mißbraucht worden, der auch ihre Mutter mißbraucht haben soll. Sie wechselt ihre Geschichten, so daß es nicht klar erkennbar ist, ob sie wahr sind und wenn ja welcher Teil davon.

Auch steht im Gutachten (sinngemäß) das Ihr zentrales und persönliches Thema der sexuelle Mißbrauch sei und das bei dieser Konzentration auf das Thema die Gefahr von Verzerrungen in der Wahrnehmung nicht auszuschließen sei.

Es ist, als schiesse sie auf jeden, der ihr im falschen Moment in die Quere kommt. Tja, ich glaube, dass ist hier nicht das Ende einer unglaublichen Geschichte sondern eher der Anfang.

Viele Grüße

Detlef


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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.405



« Antwort #26 am: 06. Mai 2008, 01:25:54 »

Moin Detlef,

was Deiner Ex mal passiert ist (oder auch nicht), spielt in diesem Kontext keine Geige und muss Dich kein bisschen interessieren. Denn selbst wenn es stimmt, beinhaltet es nicht im entferntesten das Recht, andere - Dich - wider besseres Wissen des Missbrauchs zu bezichtigen. Deine Ex ist eine erwachsene Frau; wenn sie ein psychisches Problem hat, kann sie sich helfen lassen. Deshalb taugt die eigene Vergangenheit niemals als Rechtfertigung für eigene Vergehen. Ich räume allerdings gerne ein, dass sozialpädagogische Über-Besorgnis in unserer Gesellschaft seit vielen Jahren immer wieder dazu führt, sich eher mit der bedauerlichen Vorgeschichte von Tätern zu befassen als mit dem, was diese ihren Opfern antun.

Was Deine eigene Geschichte angeht: Sich nicht gegen diesen ungeheuerlichen Vorwurf zu wehren kann - bei wem auch immer - durchaus die Annahme zur Folge haben, dass "irgendwas schon dran gewesen sein wird". Allein deshalb wäre mir persönlich in so einem Fall an einem Freispruch 1. Klasse gelegen - und nicht nur an einem eingeschlafenen Vorwurf oder einem eingestellten Verfahren.

Und auch wenn es menschlich verständlich ist, dass Väter im Interesse des Kindesumgangs vor erfundenen Missbrauchsvorwürfen ihrer Exen einknicken: Jeder, der das tut, legt damit gleichzeitig den Grundstein für Missbrauchsvorwürfe anderer "Mütter" nach dem Motto "Hey, bei der Hannelore hat das ganz toll funktioniert!"

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
AgentM
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 52



« Antwort #27 am: 02. Juli 2008, 09:30:20 »

Hallo Leute,

hier nun wieder ein "kleines Update" meiner Geschichte. 

Nun ist es endlich soweit, am 16.09.2008 wird nun endlich die Ehe geschieden und das Umgangsrecht geklärt. Interessanterweise erwarte ich beide "Urteile" an einem Tag  question , eines um 10:45 Uhr und eines um 11:00 Uhr . Ausserdem ist die " Anwesenheit der Antragsgegnerin verpflichtend " . Was das zu bedeuten hat weiß ich noch nicht, kann jedenfalls  thumbup oder  thumbdown ausgelegt werden.

Tja, nach " Beamtenzeit " ist das angesichts der langen Dauer dieser " Sache " eigentlich recht schnell, rein menschlich gesehen dauert es viel zu lange.  exclamation_smile ( mögen es mir die,hier im Forum vertretenen, hart und schnell arbeitenden, Beamten verzeihen )

Tja, es bleibt spannend .... und ich halte euch natürlich auf dem laufendem ....

So long

Detlef




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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #28 am: 02. Juli 2008, 10:03:28 »

Moin,

Ausserdem ist die " Anwesenheit der Antragsgegnerin verpflichtend " . Was das zu bedeuten hat weiß ich noch nicht,
Das ist ganz simpel: Deine zukünftige Ex wird dir das letzte Mal das "Ja"-Wort geben.  rofl2  Bezogen auf die Frage durch das Gericht "Stimmen Sie der Scheidung zu?".  Und dafür muss sie halt höchstpersönlich anwesend sein.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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