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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:16:41 *
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Autor Thema: Post vom Amt !!  (Gelesen 2608 mal)
AgentM
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« am: 25. Mai 2007, 00:23:12 »

Hallo zusammen hier,

lese mich schon durch die ganze Unterhaltsgeschichte aber verstehen tue ich es noch nicht ganz. Ich fange erstmal mit meiner kleinen Geschichte an. Ich habe zwei Kinder ( 5 und 3 Jahre alt ) vor fast 13 Monaten (April 2006) haben ich mich (Sie sich!) getrennt zu dem Zeitpunkt war ich ALGII Empfänger und für 2 Wochen dann ALG I. Ich habe dann für fünf Monate fast 1500 Euro verdient wovon fast 400 € für Schuldentilgung draufgingen und fast 300 € Fahrgeld zum Arbeitsplatz sowie anderer Rechnungen aus der Ehe, die immer mal wieder eingetrudelt sind (Krankenhaus,Stromnachzahlung). Dannach habe ich für 4 Wochen ca 1160 € ALG I bezogen um dann für sechs Wochen für 1100€  arbeiten gehen zu dürfen. Es folgte bis Mai 07 dann wieder ALG I mit nur noch 1060 €  Nun verdiene ich stolze 1150 € Netto  rofl2 .Während dieser ganzen Zeit habe ich leider keinen Unterhalt zahlen können. Ab Oktober habe ich dann Umschulden können und zahle für die  Schulden nur noch 251 € , man kann sich ausrechnen wieviel bei 490 Miete davon übrig bleiben. Meine Exe bekommt ALG II und Unterhaltsvorschuß, ausserdem geht das Kindergeld komplett an Sie. Nun habe ich Post vom Amt für Soziales bekommen zur " Überprüfung des möglichen Unterhaltsanspruch Ihrer Kinder" Ich denke mal das sich da bei mir einiges anghäuft hat, wo ich theoretisch hätte zahlen müssen oder ? Wieviel muß ich zahlen ?  Anspruch hat Sie ja auf 199,- pro Kind, zahle ich dieses liege ich bei 752 € abzüglich meiner 251 € Schulden dann bei 501 € abzüglich Fahrtkosten von wieder 300 € bei 201€ dann noch meine Miete von 400€ komme ich auf  -199 € ganz davon abgesehen habe ich dann im Monat noch keinemal meine Zähne zum Essen benutzt (was die Vorsorge erleichtert , das arbeiten jedoch enorm erschwert)  Liege ich mit dieser Rechnung richtig ?

Versteht mich bitte richtig ,ich will für meine Kinder zahlen und rede mir immer wieder ( wie ein Mantra) ein, das auch bessere Zeiten kommen, doch langsam verliere ich meinen Glauben an meinen Optimismus.

Liebe Grüße AgentM
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Grapfruit
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« Antwort #1 am: 25. Mai 2007, 10:42:51 »

Hallo AgentM,

ich denke das Amt will lediglich eine Auskunft über Deine Einkommensverhältnisse. Also ich würde in Deinem Fall einfach das Einkommen durch kopierte Lohnbescheide belegen und auch die Schulden, Fahrtkosten usw. miteinreichen. Du scheinst nicht leistungsfähig zu sein daher kann das Amt Dir prinzipiell auch nichts nehmen.

Ich würde die Anfrage befriedigen, den momentan wissen die ja nicht was Du verdienst.

LG

Grapfruit
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82Marco
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« Antwort #2 am: 25. Mai 2007, 14:12:11 »

Servus AgentM!
Nachdem EX berets Unterhaltsvorschuß kriegt, wendet sich das Amt nun an Dich, um das Geld wieder zurück zu holen.
Du wirst alle Zahlen (Einkünfte und Ausgaben) vorlegen müssen und das Amt wird dann feststellen, ob und wieviel Du "berappen" darfst.
So kenne es ich jedenfalls...
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
suffering_d
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Letzte Verwarnung kassiert


« Antwort #3 am: 25. Mai 2007, 20:18:17 »

Wider anderer Postings, nichts vorlegen. Abwarten und Tee trinken. In der Bunten Republik Deutschland ist man das "Aussitzen" gewohnt = siehe Kohl ( Altbundeskanzler in Verfahrensfragen) google mal danach, es erschliesst Dir eine Welt die Du noch gar nicht kennst, Du bist nicht anders, warum auch.
Im Zweifelsfall frag nach, Du wirst Antworten finden und Menschen beschäftigen die noch gar nichts von Deiner Frage wissen, oder gar das AMT selbst könntest Du befragen..... Leg Widerspruch ein, ohne Begründung - doch eine gibst Du rein, "Ich kenne mich nicht aus".

Liebe Grüsse
« Letzte Änderung: 25. Mai 2007, 20:22:19 von suffering_d » Gespeichert
AgentM
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« Antwort #4 am: 27. Mai 2007, 00:57:10 »

Hallo Leute,

Danke für die Tips ich denke ich werde einen Termin machen und denen meine finanzielle Lage schildern. Ich denke die spricht für sich. Schließlich kann man einem nacktem Mann ja nicht in die Tasche greifen. Oder doch  question . An der ganze Zahlungssache stört mich allerdings am meisten, das ich auf das Konto meiner Ex überweisen muß . Nur wenn ich sehe das mein Sohn dringend zum Friseur muß, sie mittlerweile in sechs Wochen schon zweimal dort war, dann könnte einfach nur noch kotzen. Ich kenne Sie nun mal (LEIDER) und weiß wie Sie mit Geld umgeht. Ich würde mich bedeutend besser fühlen, wenn ich das Geld auf ein Konto der Kinder überweisen würde, und ein Treuhänder dafür sorgt das die Kids bekommen was Ihnen zusteht.

An suffering_d , ja ich habe davon gehört, doch glaube ich auch daran das deutsche Beamte den längstem Atem haben. Dennoch werde ich deinen Rat befogen und wenn es Not tut Widerspruch einlegen.
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AgentM
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« Antwort #5 am: 01. Juni 2007, 13:22:08 »

Hallo Leute

Gestern war Termin beim Amt, ich habe dort meine Sache nett und freundlich vorgetragen und bin (dramatische Pause) ...auf  volles Verständniss gestoßen...  puzzled . Die gute Frau hat mir gesagt das man "leider" die Schulden nicht anrechnen kann, allerdings versucht Sie meine Fahrtkosten voll zu berücksichtigen so das die meinem Selbstbehalt draufgerechnet werden . Finde ich ja auch logisch. Auch hat Sie mir erklärt warum der Selbsbehalt bei Arbeitssuchenden bei 770,- € liegt...-um einen Anreiz zu geben sich Arbeit zu suchen  rofl2 . Ihrer (und auch meiner) Meinung nach ist das ein Witz denn, wenn ich verdiene ( ... meine Lohnabrechnung weißt stolze 1187,34€ auf) muß ich möglicherweise weniger Unterhalt zahlen als wenn ich Arbeitssuchend bin. Hierbei möchte ich Anmerken das ich letztes Jahr 1314,- ALG1 bezogen habe und ich mehr oder weniger gezwungen war dieses "Angebot" anzunehmen.Somit muß ich für die Zeit wo ich arbeitslos war mehr zahlen und in der Zeit wo ich gearbeitet habe dank Fahrtkostenanrechnung (...hoffentlich !!!) weniger. Zahlen muß ich übrigens ans Amt nicht an die EXE. Mach ich ehrlich gesagt auch lieber ... da ich Ihre Art kenne mit Geld umzugehen. Sie hat sich im übrigen Hilfe von Rückenwind ev gesucht die sie bei  Geld,Anwalt, Amtsgängen usw. unterstützt . Ich habe nur langsam das Gefühl das dort noch ganz ander Unterstützung geboten wird ...

Ach ja meine EXE hat die Steuerklasse ändern lassen ... ich hoffe es bringt ihr als Hartz4 Empfängerin etwas  rofl2


Liebe Grüße euer AgentM


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Grapfruit
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« Antwort #6 am: 01. Juni 2007, 14:02:13 »

Hallo Agent M,

Zitat
Die gute Frau hat mir gesagt das man "leider" die Schulden nicht anrechnen kann, allerdings versucht Sie meine Fahrtkosten voll zu berücksichtigen so das die meinem Selbstbehalt draufgerechnet werden

Wenn die Schulden während der Ehe gemacht wurden sind sie ehreprägend und müssen angerechnet werden. Weise die gute Frau bitte schriftlich darauf hin und falls ihr dann nicht auffällt das sie zu Gunsten des Amtes eine Fehlberechnung gemacht hat schalte umgehend einen Anwalt für Familienrecht ein, der die Sache zu deinen Gunsten klärt.

LG

Grapfruit
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AgentM
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« Antwort #7 am: 01. Juni 2007, 23:06:47 »

Hallo Grapfruit

danke für diesen wertvollen Tip, werde ich beherzigen. Schulden sind nachweislich alle in der Ehe (...wenn ich es den so nennen darf...) aufgelaufen habe zwar Umgeschuldet aber es ist ja durch meine Unterlagen erklärbar wann sie entstanden sind. Der Begriff ehreprägend ist mir zwar nicht bekannt aber vielen Dank für den wertvollen Tip.
Mir fällt gerade ein, daß die Unterhaltsvorschussleistung nur Maximal 72 Monate und bis zum 12 Lebensjahr der Kinder gezahlt wird, d.h. dann doch , wenn ich (sozusagen) zahlungsunfähig bin, geht das Amt in Vorkasse und kommt dann Jahre später auf mich zu und hält die hand auf oder ? (Nachzahlung für Jahre Huch )

Naja, wenns so wäre, ists auch nicht schlimm den ich kenne meine EXE (... jedenfalls in Teilen...) die ht jetzt schon mal nachgefrat ob ich für meine beiden Kids ein Zimmer hätte ? O-Ton EXE : "Ich bin ein Paradiesvogel und fühle mich als wenn meine Flügel gestuzt worden sind"
und denke das Sie früher oder später eh die Frage stellen wird : Kannst du die Kinder nehmen ?

Tja mehr sage ich nicht, mehr fällt mir dazu auch nicht ein.


Vielen Dank Grapfruit und liebe Grüße

AgentM

p.s. mehr zum Thema EXE unter "Chronologie eines Vaters" hier in diesem Forum
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DeepThought
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WWW
« Antwort #8 am: 01. Juni 2007, 23:53:45 »

Moin,

...geht das Amt in Vorkasse und kommt dann Jahre später auf mich zu und hält die hand auf oder ? (Nachzahlung für Jahre Huch )
Nein. Die UHV-Kasse wird eh auf dich zukommen um deine Leistungsfähigkeit festzustellen. Und wo nix ist, entsteht keine Schuld.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
AgentM
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Beiträge: 52



« Antwort #9 am: 02. Juni 2007, 03:02:26 »

Hallo DeepTought,

... na Gottseidank, ich dachte nämlich ich müsste bis ans ende meiner Tage zahlen.


Bis dann

AgentM
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midnightwish
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Beiträge: 7.774



« Antwort #10 am: 02. Juni 2007, 09:39:10 »

Zitat
und denke das Sie früher oder später eh die Frage stellen wird : Kannst du die Kinder nehmen ?

Ganz ehrlich? Was besseres kann dir kaum passieren. Raum und Einrichtung werden sich dann auch finden. Ich hoffe du würdest zu so einem Angebot nicht nein sagen.

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
AgentM
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« Antwort #11 am: 04. Juni 2007, 01:11:19 »

Hallo midnightwish,

...diese Angebot würde ich natürlich sofort annehmen, meine beiden Kinder sind schließlich das wichtigste in meinem Leben...

Liebe Grüße

AgentM
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KielerSprotte77
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Beiträge: 5



« Antwort #12 am: 04. Juni 2007, 08:42:53 »

Moin,
Nein. Die UHV-Kasse wird eh auf dich zukommen um deine Leistungsfähigkeit festzustellen. Und wo nix ist, entsteht keine Schuld.

DeepThought

Bei meinem Freund ist es anders. Er konnte auf grund seiner Arbeitslosigkeit keinen Unterhalt zahlen. Und nun sitzt er da, und zahlt 24 Euro an das Amt regulär Unterhalt fürs Kind und 26 Euro ans Amt...  exclamation_smile Bei einem Nettoverdienst von knapp 1100 Euro. Wobei nur dieFahrkosten mit eingerechnet werden.
« Letzte Änderung: 04. Juni 2007, 08:44:59 von KielerSprotte77 » Gespeichert

Wer Schwäche zeigt, besitzt auch Stärke!
LA100
Schon was gesagt
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Beiträge: 11


« Antwort #13 am: 27. Juni 2007, 12:52:28 »

Hallo,

ich meine auch dass das JA rückfordern kann, bin mir aber nicht sicher.
Zur Berechnung des bereinigten Einkommens kannst du auch eine Altersversorgung bis 4 % vom Brutto anrechnen. Das habe ich mit einer Direktumwandlung beim AG gemacht. Ist Unantastbar!
Die eheprägende Schulden werden mir vom Gehalt gepfändet wg. Privatinsolvenz.

Habe noch eine Frage: Werden die 5 % berufsbed. Aufw. auf den SB draufgeschlagen?

Gibt es irgendwo so einen Onlinerechner für das KU?

LG LA100
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hamburger jung
Gast
« Antwort #14 am: 27. Juni 2007, 13:04:45 »

Zitat
Habe noch eine Frage: Werden die 5 % berufsbed. Aufw. auf den SB draufgeschlagen?

Nein, vom Nettoeinkommen abgezogen.

Zitat
Gibt es irgendwo so einen Onlinerechner für das KU?

Wenn Du mit "das KU" den Kindesunterhalt meinst, den kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle ablesen, und die kann man googeln.

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