Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:08:52 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Steuern/Anlage U  (Gelesen 1308 mal)
andy0275
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 10


« am: 26. Mai 2004, 21:08:34 »

Erstmal ein "Hallo" an alle!

Bin noch ziemlich neu hier. Und eigentlich geht es auch nicht um mich, sondern um meinen Freund: Er ist seit drei (!) Jahren geschieden. Am Dienstag (25.05.) musste er das dritte Mal aufs Gericht, weil seine Ex mal wieder das alleinige Sorgerecht wollte. Sie hat verloren und wurde vom Richter angeschnauzt, da sie nicht sehr kooperativ ist.

Heute kam nun ein Brief vom Amtsgericht wegen ner saftigen Steuernachzahlung, die Sie ans Finanzamt zahlen muss. Aber das Gericht fordert nun die Nachzahlung von meinem Freund. Sie hatte die Anlage U unterschrieben. Wer kennt sich da aus? Muss er jetzt Ihre Steuern zahlen?

Danke mal schon im Vorraus fürs Lesen. Bin für jede Hilfe dankbar.

Grüßle, Andrea
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #1 am: 26. Mai 2004, 23:02:49 »

Herzlich Willkommen Andy...

ich kann da leider nix Gutes schreiben was die Lohnsteuer betrifft.
Normalerweise ist es so, wenn die Ex die Anlage U unterschreibt und Steuern nachzahlen muß, (Unterhalt muß sie dann versteuern!), muß der Ex-Mann den Ausgleich zahlen.
Heißt er hat einen Vorteil, sie darf keinen Nachteil haben.
Man sollte vorher gut prüfen, ob es sich lohnt die Anlage U zur Steuererklärung zu geben.
gibt auch noch eine andere Möglichkeit! Kommt aber dann auf die Höhe des unterhalts an, den man zu zahlen hat.
Es ist auch so, daß es vorkommen kann, daß die Frau "zu dumm" ist, selbst den Lohnsteuerausgleich zu machen (sie muß ihn machen wenn sie Anlage U unterschreibt!), dann geht sie zu einem Steuerberater, den dann auch der Ex-Mann bezahlen muß.
Blöde Sache, ist aber so.
Ein schönes Schlupfloch für den Staat ein Einkommen doppelt zu besteuern.
Gruß Melly
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #2 am: 27. Mai 2004, 10:41:48 »

Hallo,

da das hier in Zwangsvollstreckung/Forderungsbeitreibung steht....

Das Finanzamt kann sich (fast) alles selber ausstellen, was zur Zwangsvollstreckung benötigt wird. Deshalb würde ich dringend dazu raten den zuständigen Sachbearbeiter zu kontaktieren um ggf. eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

Gruß
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #3 am: 27. Mai 2004, 11:17:41 »

Dem Beitrag konnte ich nicht entnehmen, ob es sich um den Nachteilsausgleich oder die gesamte Steuernachzahlung geht bzw. die Steuernachzhalung evtl. nur durch die Anlage U bedingt ist.

Vielleicht kann andy dazu noch was sagen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
andy0275
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 10


« Antwort #4 am: 27. Mai 2004, 11:34:47 »

Die Forderung vom Finanzamt ging an die Exfrau von meinem Freund. Nicht an ihn direkt. Die Anwältin der Ex hat es dann an ihn weitergeschickt, bzw. an das Gericht. Auf dem Brief vom Gericht steht auch drauf, dass das Gericht nicht überprüft, ob die Forderungen gerechtfertigt sind.
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #5 am: 27. Mai 2004, 11:47:17 »

Hallo andy,

also liegt euch der Steuerbescheid in Kopie vor oder hat das Finanzamt eine Vergleichsberechnung (mit Anlage U/ohne Anlage U) gemacht? Ihr müsst ja irgendwie überprüfen können, wie hoch die steuerliche Mehrbelastung durch die Anlage U auf Seiten der Ex ist und damit auch der von deinem LG zu tätigende Nachteilsausgleich.

Vielleicht schreibst du einfach mal ganz genau auf, um welche Art von Unterlage es sich handelt und was da so drin steht. Sonst stochern wir nur im Dunkeln rum.

DeepThought

[Editiert am 27/5/2004 von DeepThought]
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
andy0275
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 10


« Antwort #6 am: 27. Mai 2004, 11:51:01 »

OK, werde mich darum kümmern.

Gruß, Andrea
Gespeichert
Ghostdog1
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #7 am: 30. September 2004, 13:34:46 »

Hallo,
ich bin ja erst seit wenigen Minuten hier, aber diesen Fall kenne ich ziemlich genau....ich hatte gerade selbst eine Nachzahlung  in Höhe von 2000,- Euro zahlen müssen.
Wie alle hier schon sagten: Man muss genau überprüfen, ob die Anlage U Sinn macht oder nicht. Wenn sie Sinn macht, dann muss natürlich jeder Steuerbescheid der Ex-Frau nochmals geprüft werden. Mir blieb leider auch nichts anderes übrig, als dies von meinem Steuerberater durchführen zu lassen. Der Betrag um den die Ex-Frau durch die zu versteuernden Unterhaltszahlungen finanziell schlechter da steht, ist leider immer vom Unterhaltspflichtigen zu bezahlen.....Wichtig ist, dass man den Betrag nicht dem Finanzamt schuldet, sondern der Ex-Frau. D. h. die Fristen des Finanzamtes sind nicht unbedingt für den Unterhaltspflichtigen relevant.

Hoffe, das hilft etwas... ;)
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: Steuern/Anlage U
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team