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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:08:18 *
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Autor Thema: Viele Fragen keine Antwort!!  (Gelesen 705 mal)
Hannibal1978
Frischling

Beiträge: 1


« am: 07. Mai 2007, 18:11:14 »

Hi an alle ,

Ich bin neu hier in der hoffnung ein paar quälende fragen beantwortet zu bekommen.

Ich habe mich vor einem jahr von meiner nochehefrau getrennt (im guten) nun ist es so das sie einen neuen lebenspartner hat .

Da ich und meine frau noch ein gemeinsames Haus haben (finanzieren) und wir beide noch im grundbuch stehen weiß ich nicht wie ich es anstellen soll das ich aus der finanzierung raus komme und ... naja er am besten rein?

Kann mann zur bank gehen und sagen ich raus er rein oder muss er das haus kaufen???

Wir beziehen auch noch knapp 2 jahre eigenheimzulage .


Ich danke euch allen für rege anteilnahme mfg hanni
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lupina
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« Antwort #1 am: 07. Mai 2007, 19:03:25 »

hi also eigenheimzulage gibt es für beide solange ihr zusammen im grundbuch steht,sonst fällt dein anteil weg.
soweit ich informiert bin.
also wäre es schlau die zweijahre abzuwarten,und dir von ihr schriftlich geben zulassen ,das sie die raten solange allein trägt. haben mein ex und ich auch so gemacht.
wenn der neue ins grundbuch soll mußt ihrzum notar ud das beurkunen lassen ,ist für die banken aber egal wer im grundbuch steht ,die sehenwer im kreditvertrag steht. also dann muß die bank noch einverstanden sein ,dass deine hälfte vom neuen übernommen wird. also einkommensprüfung undsoweiter.alles ist natürlich mit kosten verbunden. mein ex und ich haben uns so geeinigt ,das wir alle kosten für umschreibung usw übernehmen ,er dafür kein geld mehr fürs haus erhält. kommt ungefähr bei uns mit demeigenanteil hin und er ist froh aus den krediten raus zu sein und das damoklesschwert ncht mehr über ihm schwebt
soweit meine informationen,
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lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Uli
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« Antwort #2 am: 07. Mai 2007, 19:06:45 »

Zitat
Kann mann zur bank gehen und sagen ich raus er rein oder muss er das haus kaufen???

Hallo Hanni,

herzlich willkommen bei vatersein.de.

Ganz so einfach ist es nicht. Ihr müsst zum Notar gehen und für Deinen Eigentumanteil einen Vertrag zur Übertragung machen. Der Notar wird danach das Grundbuch berichtigen lassen. Dafür fallen je nach Wert Notar- und Gerichtskosten und Steuern an.

Danach kannst Du zur Bank gehen und bitten, dass der Neue in die alten Verträge übernommen wird. Wenn das nicht möglich ist (wovon aber, Bonität beim Neuen vorrausgestzt, nicht auszugehen ist), müssten die Kredite aufgelöst und neu abgeschlossen werden.

LG, Uli

LG, Uli
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Uli
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« Antwort #3 am: 07. Mai 2007, 19:09:10 »

hi also eigenheimzulage gibt es für beide solange ihr zusammen im grundbuch steht,sonst fällt dein anteil weg.
soweit ich informiert bin.

Wenn das so ist, wie früher der §10e, dann müssen beide mit erstem Wohnsitz dort gemeldet sein. Meine §10e Wohnungsförderung fiel sofort nach meinem Auszug flach!

LG, Uli
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lupina
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« Antwort #4 am: 07. Mai 2007, 19:48:11 »

hm könnte sein uli,also wir haben die eigenheimzulage nochmal bekommen ,obwohl mein ex schon ausgezogen war. war aber im trennungsjahr,vielleicht deshalb.

ich sach ja ihr müßt mich verbessern,bin eben manchmal ein bissel blond
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lg lupina

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Gretel
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« Antwort #5 am: 07. Mai 2007, 21:20:51 »

@ all:

also zum Thema Eigenheimzulage:

Meine Trennung vor 3 Jahren war am Anfang der Bauphase des dann gottlob nicht GEMEINSAMEN Hauses (hab alle Kredite IMMER allein bedient und steh seit Ende 2005 auch allein im Grundbuch).

Bei der ersten Eigenheimzulagenzahlung 2004 war noch alles "i.O." mit Ehe (haha...), kurz danach offizielle Trennung mit Lohnsteuerklassenwechsel, Anruf beim Finanzamt, ob EHZ überhaupt weitergezahlt wird, verwundertes Raunen von seiten der FA- Mitarbeiterin geerntet und deren Hinweis, dass EHZ nur abhängig ist von Anzahl der Kinder (hier 4) und nicht vom Familienstand.

Aha. War mir auch neu, hab's aber dankbar angenommen und die EHZ ist auch in GLEICHER Höhe wie in 2004 in den Folgejahren geflossen.

Gruß Gretel
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #6 am: 07. Mai 2007, 21:32:15 »

Hi,

bei mir ist die EHZ, nach dem Trennungsjahr, anteilig abgezogen worden.
Da EX ausgezogen ist ... hmmm.
Vom FA wurde mir erklärt, wenn ich alleine im GB stehe, dann bekomme ich´s wieder voll !?
Kapiere ich -irgendwie- bis heute nicht.

Gruß
babbedeckel
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