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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:07:35 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Mutter ist Mutter?
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Autor Thema: Mutter ist Mutter?  (Gelesen 1218 mal)
Lewi
Frischling

Beiträge: 3


« am: 15. Mai 2003, 09:50:56 »

Morgen,
ich habe eine 12 Jährige Tochter, wir wohnen mit meiner Mutter in einer Doppelhaushälfte. Ich bin vor drei Monaten meiner Frau davon gelaufen, hielt es nicht mehr aus, sie ist schitzo und nun endlich in Therapie, die wie ich meine aber nicht viel bringt. Sie setzt die ganze Zeit das Kind unter Druck, will sich nun einen eigene Wohnung nehmen und besteht darauf, dass das Kind mitkommt. Das Kind möchte aber im Haus bleiben, wo ihre Oma ist und ihre Freunde in der Nähe, halt die gewohnt Umgebung. Ihr wäre egal, ob ich oder meine Frau mit ihr dort bleiben. Ich würde es gerne tun aber meine Frau möchte das nicht und will nun auch auf das alleinige Sorgerecht klagen. Sie sagt dem Kind es muss auf jeden Fall mit ihr mit. Mein Kind bittet mich jedes mal etwas dagegen zu tun. Was kann ich machen, ich möchte ihr so gerne die Sicherheit geben, dass sie nicht weg muss. Ich habe selbst einen super Kontakt zu dem Kind, war immer das Massgebende Punkt in ihrem Leben. Wir kommen immer super miteinander aus.
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bund24
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Beiträge: 14


« Antwort #1 am: 15. Mai 2003, 10:11:42 »

Hallo Lewi!

Ich will Dir nichts falsches Erzählen, aber soviel ich weiß hat Deine Tochter ab dem 12 Lebensjahr ein Selbstbestimmungsrecht wo Sie Leben will! Dies wird normalerweise auch von einem Richter beachtet!

Ich hoffe ich bin da nicht falsch informiert!
Aber ein Fachanwalt wird Dir da sicherlich weiterhelfen!

Wünsche Dir viel Glück, das Deine Tochter bei Dir bleiben kann!

Bis dann

Mark
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teuker
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Beiträge: 139



« Antwort #2 am: 15. Mai 2003, 11:11:17 »

Hallo Lewi und herzlich Willkommen bei uns!

Bund24 hat vollkommen Recht. Bei der Frage um das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird deine Tochter gehört werden und wenn sie so massiv darauf bedacht ist, bei dir zu bleiben, wie es aus deinen Schilderungen klingt, sollte dies bei einem Richter auf jeden Fall Beachtung finden.

Nebenbei: wenn deine Frau wirklich schizophren  und therapiebedürftig ist, wie du sagst, wäre das Kindeswohl auch in dieser Hinsicht zu diskutieren. Desweiteren argumentieren Richter gern damit, dass eine Trennung möglichst ohne große räumliche Veränderungen für das Kind über die Bühne gehen sollte.

Du hast also in der Tat keine so schlechten Karten - und eines ist gewiss: längst haben sich die Richter von der Einstellung verabschiedet, dass ein Kind unter allen Umständen zur Mutter gehört.

Also: Kopf hoch - wir drücken die Daumen und hoffen, du hältst uns auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
Gaby
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Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.
 
(Ernst Ferstl, österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)  
Lewi
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #3 am: 15. Mai 2003, 11:20:30 »

Danke Dir für Deine Antwort, ich bin so verunsichert, weil ich gelesen habe, dass Kinder erst mit 14 selbst entscheiden dürfen, dass ist auch das, was meine Frau ihr angedroht hat. Was ist nun richtig? Klar werden sie mit 12 gefragt, aber es soll doch so sein, dass die Kinder zu 95% der Mutter zugesprochen werden?!
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bund24
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 14


« Antwort #4 am: 15. Mai 2003, 11:27:22 »

Hier nochmal ich!

Es mag zwar so sein das das Kind nur angehört wird, aber ein Richter wird immer zum Wohle des Kindes entscheiden!
Wenn also Deine Tochter äußert Sie möchte liber bei Dir wohnen, dann wird der Richter ganz schön dumm sein anders zu entscheiden! Wir leben ja schließlich im 21 Jahrhundert! Lach! Lächelnd

Also Kopf hoch und nicht verunsichern lassen


Gruß

Mark
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teuker
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 139



« Antwort #5 am: 15. Mai 2003, 11:32:09 »

Lewi,

wenn ausreichend Gründe vorliegen, die den Richter zu der Ansicht kommen lassen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, wenn die Kleine bei deiner Frau leben würde, dann wird er im Sinne des Kindes entscheiden.

Dabei sind Fragen entscheidend wie: hat deine Frau eine Wohnung, die groß genug ist? Muss das Kind vielleicht die Schule wechseln, wenn es mit der Mutter geht? Ist die Betreuung des Kindes in ausreichendem Maße sicher gestellt? Wie wirkt sich die Krankheit der Frau für das Kind aus? Und nicht zuletzt eben: was sagt das Kind selbst dazu?

Ich kann mir gut vorstellen, dass du verunsichert bist und eine hundertprozentige Sicherheit können wir dir hier auch nicht geben, schließlich sind wir weder Richter noch Rechtsanwälte, aber was wir tun können ist, dir Mut zu machen. Die Sache ist bei Weitem nicht so aussichtslos, wie du sie vielleicht empfindest!

Liebe Grüße
Gaby
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Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.
 
(Ernst Ferstl, österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)  
Lewi
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #6 am: 15. Mai 2003, 11:45:04 »

Mut macht ihr mir wirklich, habt lieben Dank dafür! Mein größter Wunsch wäre eigentlich, dass Kind und Frau im Hause wohnen bleiben, wüsste ich doch, dass beide zumindest gut versort sind und als Sprachrohr für mein Kind hätte ich ja auch noch meine Mutter die dort wohnt. Aber all meine Versuche in den letzten drei Monaten meine Frau dahingehend zu erreichen sind gescheitert und sie ist nur noch auf Kohle bedacht und sieht nicht, wie mein Kind von ihr entfernt. Ich möchte doch keinem etwas böses, es ist zum verzeifeln.
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bund24
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 14


« Antwort #7 am: 15. Mai 2003, 11:51:38 »

Da sollte Deine Frau mal ganz dringend mal an das kind denken!
So was finde ich echt zum K..... wenn auf einmal das Kind zum Spielball wird!!
Wenn Sie nur auf Kohle aus ist, dann soll Sie zufrieden sein mit dem was Sie bekommt oder auch nciht, aber Sie soll doch um himmelswillen das Kind in frieden leben lassen!#
Wir Erwachsenen haben schon Probleme genug mit der Scheidung, warum muß man dann dem Kind auch noch Probleme machen?

Kopf hoch, es wird sich hoffentlich alles regeln!!!

Bis dann

Mark
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ROH
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Beiträge: 7


« Antwort #8 am: 14. August 2003, 20:35:09 »

meine EX hat vor einem jahr das alleinige Sorgerecht beantragt. mit dem erfolg das sich mein damals 10,5jahriger sohn dafür entschieden hat in zukunft bei mir zu wohnen. das haben wir per einstw. verfügung duchgesetzt. nach einem familienpsycholigischem gutachten ist die sache jetzt so geregelt das gemeinsame sorgerecht bleibt das aufenthaltsbesimmungs recht für meinen älteren sohn habe ich. das für seinen 15 monat jüngeren bruder bei seiner mutter die verbindung erfolgt übers JA oder über den RA    ROH
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