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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:06:45 *
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Autor Thema: Kein Unterhalt = Gefaengnis?  (Gelesen 1376 mal)
papausa
Schon was gesagt
*
Beiträge: 30


« am: 27. April 2007, 19:31:04 »

Kann ein auslaendischer Vater am deutschen Flughafen verhaftet werden, weil er nie Kindesunterhalt bezahlt hat?
Dachte das geht nur, wenn er "steuer" Schulden hat.
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sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 27. April 2007, 21:07:35 »

Nein, zur Fahndung wird er nicht ausgeschrieben.
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
bronze
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 918


ultima ratio regum


« Antwort #2 am: 28. April 2007, 00:21:17 »

Warum hat er denn nie Unterhalt bezahlt? Trieb mich gerade nur um, die Frage.
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Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #3 am: 28. April 2007, 01:56:25 »

Hey

Äääh..mom...auch wegen Steuerschulden wird man ja nicht gleich verhaftet...

Aber, sofern , jemand verurteitl wurde da er z.B. seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, u das dazu eine Freiheritsstrafe und ein Haftbefehl deshalb existiert, so kann man ihn natürlich auch bei Einreise an einem Flughafen verhaften...gleiches kann natürlich auch bei einer einfachen allgemeinen Verkehrskontrolle passieren...
Frage ist doch einfach, ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen, mit einer Freiheitsstrafe, und/oder bersteht gar ein Haftbefehl .. verurteilt zu einer Freiheitsstrafe heißt ja nicht auch gleich das ein Haftbefehl besteht...

Gruß
Jens
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papausa
Schon was gesagt
*
Beiträge: 30


« Antwort #4 am: 28. April 2007, 03:24:58 »

Es wurde mir erzaehlt, die genaueren Details kenne ich nicht, fand die Situation zweifelhaft.  In USA ist das Moeglich, wenn KV zahlen kann, sich aber weigert, deswegen ins Gefaengnis zu gehen, aber fuer Deutschland, glaube ich, gilt das leider noch nicht.

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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #5 am: 28. April 2007, 10:40:53 »

Moin,

oh doch, das gibt es hier auch; siehe >§ 170 StGB<.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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