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vatersein.de - Forum 10. Februar 2012, 20:10:36 *
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Autor Thema: Hallo von einer AE  (Gelesen 2317 mal)
bronze
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Beiträge: 918


ultima ratio regum


« Antwort #25 am: 06. Mai 2007, 21:27:05 »

Hi Alexx,
so langsam kristallisert sich das ja für mich raus, was da abgeht.

Erstens, der Bursche muss ganz deutlich in die Pflicht genommen werden. Ihr seid verheiratet gewesen. Es gab eine Scheidung. Wie ist denn da der Umgang geregelt worden? Diese Regelung hat er zu erfüllen! Das ist kein Rosa Lutschbonbon aus dem Bauchladen des Familienrichters, sondern sein Recht und seine Pflicht.

Zweitens Du mußt ihm das wohl noch mal ganz deutlich sagen, fürchte ich. Nicht mit einem "oder so" am Ende des Satzes, sondern nur so oder anderen Vorschlag. Punkt. Du machst das, weil euer Kind ein Recht darauf hat, seinen Vater zu sehen und Du forderst das an Kindesstelle ein. Und er hat dafür zu sorgen, dass das stattfindet. Durch Abholung und wieder zurück bringen, solange sie zu klein ist, allein zu ihm zu fahren.

Dein Ex scheint Vaterschaft als Hobby zu sehen. Ist es aber nicht. Dieser Einstellung kann nur mit festen Zeitabsprachen begegnet werden. Die sollten sich am Scheidungsurteil orientieren und dann hat er all seine Aktivitäten, wie Einkäufe, Putzen, Morgenkater kurieren und Sportschau gucken in dieses Zeitraster einzubetten. Er ist nämlich Vater.

Also, wenn Du willst, dass er sich regelmäßig kümmert, nagel ihn auch auf eine Regelmäßigkeit fest. Und den Satz zu Deiner Tochter ... aber sag Mami nichts" finde ich eine Unmöglichkeit. Dem sollte begegnet werden. Nicht direkt, nicht im Streit, aber vielleicht kannst Du Deiner Tochter ja nach und nach einschärfen, dass alles was sie betrifft frei von Heimlichkeiten gegenüber dem anderen Elternteil sein sollte. Außer Geschenke aussuchen ..... war'n Witz. Geh da mit gutem Beispiel voran, über kurz oder lang wird er von ihr bei solchen Bemerkungen Contra bekommen.

Liebe Grüße
Till
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Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
LadyAlexx
Gast
« Antwort #26 am: 06. Mai 2007, 21:42:05 »

Hallo Till!

Das "Problem" an der Sache mit den "Papatagen" ist: Es wurde bei uns nichts gerichtlich festgelegt, weil wir uns gütlich geeinigt hatten, alles nur über einen RA ablief (per Internet) und wir die Umgangsregelung da raus gehalten haben. Im Scheidungsurteil steht bloss, dass wir das GSR haben und der Lebensmittelpunkt des Kindes bei mir ist. Wir hatten keine Gespräche mit JA usw.

So langsam denke ich aber, das ich das wohl mal dringend nachholen sollte. Vor allem, wenn ich hier immer mehr von euren Geschichten mitbekomme und lese.

Ist leider auch schon öfter vorgekommen, wenn sie bei ihm war, dass er mich angerufen und gebeten hat, sie doch bitte gleich abzuholen. Sie wolle heim bzw. hätte schon mehrfach gefragt, wann ich sie denn abholen käme. Hallo?? Ist er der Vater oder was? Da sollte ihm doch eigentlich was einfallen, um sie zu beschäftigen bis ich zum vereinbarten Zeitpunkt da bin, oder?? Wie ich schon von Freunden in den USA mitgekriegt habe (die sind kürzlich rüber gezogen), ist er am WE wohl fast die ganze Nacht online am PC. Da kann man sich natürlich nicht bereits morgens seiner hellwachen Tochter widmen.

Ich denke auch, wie du schon sagst, dass sie ihm irgendwann schon das passende Contra geben wird. Gerade weil sie auch sehr aufgeschlossen ist und auch so jeden anspricht und keine Hemmungen hat. Ach ja, er hat sie übrigens tatsächlich gegen 15 Uhr abgeholt, unten an der Haustür gewartet, sie freudig begrüsst, mir ein "gegen 18.30 uhr" zugeworfen und sie gegen 18.50 Uhr wieder gebracht (kam mit ihr halb die Treppe rauf und hat sich von ihr sofort verabschiedet, er mich sah). Wir kamen gerade die oberste Treppenstufe rauf (wohnen im 3. OG), als sie mir als erstes erzählte: "Wir waren bei Mc Donald's!" So viel zu "aber erzähl's der Mama nicht!" ;) Ach ja, und sie hat noch erzählt, dass die LG meines EX auch mit war - ohne Kind!
« Letzte Änderung: 06. Mai 2007, 21:44:29 von LadyAlexx » Gespeichert
bronze
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 918


ultima ratio regum


« Antwort #27 am: 06. Mai 2007, 22:22:56 »

Na denn! Ihr habt durch die fehlende Regelung die seltene Gelegenheit den Umgang zwischen Vater und Kind nach aller Zufriedenheit und aus der Praxis erwachsen in gemeinsamer Absprache festzulegen.

Ich würde das so machen. Die Kleine fragen, wie oft sie denn gerne beim Papa wäre. Wird nicht leicht sein in dem Alter, aber entgegen der Weisheit stirnrunzelnder Pädagogen und augenbrauenziehender Kinderpsychologen habe ich die Erfahrung gemacht, dass auch sehr junge Kinder schon relativ präzise Folgenabschätzungen treffen können. Den Vater fragen, in wie weit er denn den Wünschen des Kindes entgegenkommen möchte und einen Zeitplan daraus backen. Der wird abgestimmt und als Regelwerk neu eingeführt, weil sich die bisherige Lösung als nicht tragfähig erwiesen hat. Legt er Wert auf Umgang, wird er irgendwann die Einsicht in den Vorteil einer Regelmäßigkeit zeigen müssen. Wenn nicht, tja, dann weiß ich auch nicht.

Aber Du mußt es fordern. Diplomatisch 

Grüße
Till
Gespeichert

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LadyAlexx
Gast
« Antwort #28 am: 07. Mai 2007, 22:25:37 »

Hallo Till!

Naja, zumindest besteht bisher Regelmässigkeit darin, dass er sie jeden 2. Samstag sehen möchte (bis Februar war es jeden Samstag), was bis auf wenige Ausnahmen auch stattfand. Ob sie dann auch übernachtet, soll spontan entschieden werden.  Ich glaube, ich werde sie die Tage einfach mal fragen, ob sie lieber öfter beim Papa sein würde als bisher (wobei ich sie ja in letzter Zeit schon immer mal etwas überzeugen musste, damit sie auch wirklich hin wollte).

Zumeist hat das mit den "Papatagen" recht gut geklappt. Allerdings gab es eine Situation, die ich wohl nie vergessen werde: Wir waren gerade auf dem Weg zur Wohnungstür, um zum KV zu fahren, wollten nur - wie üblich - kurz anrufen und ihn "vorwarnen" (damit er nicht etwa noch schläft). Ich also die Nr. gewählt, M. den Hörer gegeben und sie sagt freudig: "Papi wir fahren jetzt los" Er nur: "Gib mir mal die Mama" ... ich ahnte schon Schlimmes. Ergebnis war, dass sie nicht zu ihm kommen könnte, weil er krank sei (Grippe) und Fieber hätte. Zwar wäre er extra schon gegen 11 Uhr aufgestanden und hätte einiges versucht und gewartet, ob es besser wird, war aber nicht der Fall. Meine Reaktion war nur, dass er ihr das bitteschön selbst sagen soll! Tja, und was passierte, als er das tat? Die Kleine zog die Mundwinkel nach unten, hatte Tränen in den Augen und bemühte sich krampfhaft, nicht zu weinen, was ihr natürlich nicht lange gelang. Das tut mir heute noch weh, wenn ich daran denke... Er meinte dann ganz entgeistert zu mir, dass sie doch wohl nicht weint?! Hatte er wohl nicht erwartet...

Ich sag ja nix dagegen, dass er krank war. Aber hätte er da nicht vormittags schon anrufen und mir das sagen können, damit ich sie darauf vorbereiten kann, dass es evtl. nicht klappt??? Sie hat sich dann zum Glück schnell beruhigt und wir haben uns eben einen netten Samstag gemacht (war noch zu der Zeit als sie jeden Samstagnachmittag bei ihm war). So hatte sie schon ewartet, dass sie bald dort ist und auch extra ein paar Sachen in ihren Rucksack gepackt, die sie mitnehmen wollte...

Gestern hat sie übrigens zum ersten Mal eine Runde (geführt) auf einem Pferd drehen dürfen (ich war mit ihr zu 'nem Reiterhof hier in der Nähe gegangen). Was war sie stolz!  Hat gleich jedem erzählt, dass sie nächstes Mal wieder "reiten" will. 



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Frankforder Meedsche
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« Antwort #29 am: 28. Juli 2010, 13:49:51 »

Hallo!

Nachdem ich hier lange nichts mehr geschrieben habe, möchte ich euch nun zumindest über den aktuellen Stand informieren.

Vor 1,5 Jahren (Januar 2009) habe ich aus diversen Gründen und auf Anraten des JA das ASR beantragt. Nach dem üblichen Hin- und Her der Anwaltsschreiben, Gespräche des JA mit KM und KV, 1 mündlichen Anhörung und 1 Besuch bei der Familienberatung hatte ich am Samstag das Urteil im Briefkasten. Nach dem Termin bei der FB hatte der KV wohl die "Schnauze voll" und sich entschieden, das SR nun doch abzugeben (Zitat: "Ich kann meine Zeit besser verbringen als bei so etwas"). Seine Anwältin hat also ein Schreiben ans Gericht geschickt und dieses darüber informiert, dass er damit einverstanden ist, wenn das SR komplett auf mich übertragen wird.

Ist das Urteil dadurch, dass er es freiwillig abgegeben hat, jetzt direkt rechtskräftig, oder muss ich noch etwas warten? Im Text konnte ich darüber nichts finden.

Leider will er jetzt auch keine Informationen mehr über die Entwicklung der Kleinen haben. Der Umgang wurde von ihm bereits im August 2009 abgebrochen (Zitat: "Für 2 Stunden Spielplatz lohnt sich der Aufwand nicht" - 25 Minuten Straßenbahnfahrt waren wohl schon zu viel...). Ich zitiere: "Wenn sie irgendwann mal will, kann sie sich gerne bei mir melden..."  thumbdown

Gruß,
Alex
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #30 am: 28. Juli 2010, 14:02:27 »

Hi

Nein, da nur ein Gericht per Beschluss oder Urteil dies aussprechen kann. Eine "freiwillige" Einigung - nichts anderes stellt dieses Schreiben dar - ist nicht zulässig. Zudem ist dann die Entscheidung des Gerichtes erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist (1 Monat) letztendlich rechtskräftigt, sollte nicht im Verfahren Rechtsmittelverzicht ausgesprochen worden sein.

(Zitat: "Für 2 Stunden Spielplatz lohnt sich der Aufwand nicht" - 25 Minuten Straßenbahnfahrt waren wohl schon zu viel...).
Nun ja, ich kann ihn verstehen. Habe dies so bzw. ähnlich selber erfahren und kann nur sagen: Die KM dazu hätte ich am liebsten zum Mond geschossen. Und beim KV wünsche ich: hoffentlich ist noch nicht aller Tage Abend.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Frankforder Meedsche
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« Antwort #31 am: 29. Juli 2010, 10:36:00 »

Hallo Oldie!

Danke für deine Antwort. Ich hatte mich da etwas undeutlich ausgedrückt. Erst hat seine Anwältin ein Schreiben ans Gericht geschickt, danach kam letzten Samstag der Beschluss vom Familiengericht:

Beschluss
In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für "Kind"

1.
Antragstellerin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin ...

2.
Antragsgegner
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin ...

3.
Jugend- und Sozialamt ...

wird die alleinige elterliche Sorge für das Kind auf die Antragstellerin übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


Dann folgen 2 Seiten Begründung und die Unterschrift der Richterin.

Somit müsste es sofort gültig sein, oder?

Liebe Grüße,
Alex
« Letzte Änderung: 29. Juli 2010, 10:38:07 von Frankforder Meedsche » Gespeichert
Frankforder Meedsche
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« Antwort #32 am: 29. Juli 2010, 10:49:54 »

Vielleicht sollte ich noch etwas ergänzen: Bevor der Beschluss kam, hatte das Gericht bereits in einem Schreiben seine Absicht bekundet, aufgrund des Schreibens der RA vom KV "antragsgemäß" ohne weitere mündliche Anhörung zu entscheiden. "Frist 2 Wochen". War das evtl. schon die Frist für den Widerspruch?

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