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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:03:08 *
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Autor Thema: KU bleibt aus  (Gelesen 1418 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 24. April 2007, 21:05:50 »

Hallo Foris,

ich habe mal wieder eine Frage und kann mich hoffentlich verständlich ausdrücken.

Eckdaten: KV verdient ca. 2.000 € netto, Titel besteht für zwei Kinder in Höhe von je 170 €, für ein Kind über 220,-- €.

Letzten Monat war sein Konto schon so überzogen, dass der Dauerauftrag nur für zwei Kinder abgebucht wurde, den Rest hat er mir dann eine Woche später in bar gegeben.

Diesen Monat kam bisher noch nichts. Der Titel lautet auf spätestens 5. des Monats, wir hatten uns auf 18. geeinigt, weil da sein Gehalt kommt. So läuft das nun seit Juli 2005 und es gab bislang noch keine Probleme.

Ich habe diese immer weiter gehende Verschuldung schon lange vorausgesehen und hatte ihm auch Hilfe angeboten. Dass er die von mir ablehnt kann ich aber auch nachvollziehen.

Was ich jetzt sehe ist, dass er seine KU-Schulden nun aufhäuft, wie alle anderen Schulden auch. Ich weiß, dass ich die Möglichkeit hätte, sofort zu vollstrecken. Das möchte ich aber irgendwie nicht.

Was aber kann ich tun, damit der KU nicht verfällt, er aber trotzdem nicht direkt gepfändet wird?

Klingt vielleicht wieder alles etwas wirr, aber ich schrecke davor zurück gleich mit harten Bandagen aufzufahren, denn dann taucht er wieder für Monate ab und meine Kinder haben keinen Vater mehr  exclamation_smile.

Gruß AJA
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Weisnich
_weisnich
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Beiträge: 1.969



« Antwort #1 am: 24. April 2007, 22:51:42 »

Hallo Aja,
hört sich ein wenig nach "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" an.

Also entweder siehst du die Probs deines Ex ein und sagst 'Schenken' (zu Lasten Dritter), oder schaffst die Kohle ran mit RA und später GV.

Gruß,
Michael
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #2 am: 24. April 2007, 23:17:01 »

Hallo Weisnich,

die Probs sehe ich, auch wenn ich sie nicht einsehe. Zu Lasten dritter sie zu verschenken kann ich mir schlicht nicht leisten. Ich kann es eine Weile überbrücken, aber auch nur eine Weile.

Was passiert, wenn ich jetzt einfach still halte? Gilt der KU dann als stillschweigend nicht gezahlt geduldet? Darum geht es mir.

Ich möchte keine Fristen versäumen. Ich will den KV nicht ruinieren, ich will ihn aber auch nicht einfach so aus seiner Pflicht entlassen.

Gruß AJA
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Weisnich
_weisnich
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #3 am: 24. April 2007, 23:26:27 »

Basis deiner Forderung ist der Titel. Den musste aber halt nun auch durchsetzen oder halt nicht.

Wenn Du es Dir nicht leisten kannst, dann kannst Du es dir nicht leisten und dann musst du pfänden.

Woher soll der Pappa denn in 2 Jahren die Kohle herbekommen, wenn er Probleme hat, mit Geld umzugehen? Meinst Du, es macht auf einmal Schnipp und er kommt mit seiner Kohle klar und kann dann Altlasten abtragen?

Wo solln das Hilfe sein?

Da Du es Dir nicht leisten kannst, musst Du die Nummer ziehen. Wenn Du es Dir aber wegen Umgang leisten willst, dann musst Du halt die Füsse stillhalten.

Eigentlich ist der Fall doch klar. Warum haderst Du mit dir? Ich sage es Dir: Du kannst es dir vielleicht doch leisten, und stehst jetzt zwischen der Frage: Umgang oder KU. Keine schöne Situation. Manchmal muss man aber eine Entscheidung treffen, denn nicht alles ist multioptional.

Gruß,
Michael
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #4 am: 24. April 2007, 23:26:58 »

Hallo AJA,

Du brauchst momentan nichts tun. Die Verjährung beginnt mit Einstellung der Unterhaltszahlung zu laufen, siehe § 212 BGB Abs. 1 Satz 1 Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ( § 195 BGB i.V.m. § 197 BGB Abs. 2)

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Weisnich
_weisnich
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #5 am: 24. April 2007, 23:37:53 »

Du kannst das Ding also 3 Jahre vor Dir hertragen und dann ne ganz dicke Bombe platzen lassen... macht die Situation aber gewiss nicht einfacher.

Also ich bin für offene Visire statt Damokles-Schwerter.

Gruß,
Michael
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #6 am: 25. April 2007, 08:36:18 »

Moin,

war dies nicht bereits im Februar thematisiert (>hier<)?

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #7 am: 26. April 2007, 23:17:48 »

Tut mir leid, Deep, das hatte ich völlig verdrängt, weil da der KU rückwirkend bezahlt wurde.

Danke trotzdem für eure Antworten.

Gruß AJA
Gespeichert
Taccina
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.813



« Antwort #8 am: 27. April 2007, 08:10:41 »

Hallo Aja,

da ieses Topic nun von Deep nicht geschlossen wurde, denke ich mal ich kann hier noch antworten.

Mal ganz ehrlich Aja (auch wenn ich nun hier Prügel beziehe). Dein Ex Gatte hat 2000€ Netto.... Der KU beträgt insgesammt 560€. Blieben ihm 1440€ zum Leben.....
Also wenn das nicht reicht?
Ich hab einiges weniger für 2 Personen und muss davon alles zahlen. Und das klappt auch.
Wenn er es nicht rafft mit Geld umzugehen, dann sollte er es schleunigst mal lernen... Ich wei´ß ja nicht was er mit der Kohle macht, aber noch nicht ml nen Teil des Unterhalts zu zahlen (er weiß ja sicherlich das Du Dir das auch nicht auf dauer leisten kannst ohne KU über die Runden zu kommen... zumal das ja an behördlicher Stelle auch immer noch alles angerechnet wird) dann würde ich klipp und klar mal ein Wörtchen mit ihm reden....
Irgendwann hörts auch mal auf.


Liebe Grüße Taccina
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Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
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