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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:01:43 *
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Autor Thema: Wie kann ich den Vater (Amerikaner) in England ausfindig machen?  (Gelesen 979 mal)
nikki
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 10


« am: 15. April 2007, 13:15:46 »

Hallo @all,

nach einem Jahr hat es mich wieder auf diese Seite verschlagen da ich wieder einmal dringend Hilfe brauche!!!!!

Kurzfassung:

- Kind ehelich geboren, Vater Amerikaner, Mutter Deutsche
- Scheidung 2003
- vollstreckbarer Titel über Unterhaltszahlungen wurde vom Vater in Deutschland unterschrieben
- Vater im März 06 unbekannt in die USA abgehauen und zahlte natürlich keinen Unterhalt mehr
- Beistandsschaft beim Jugendamt eingerichtet daraufhin wurde das DIjf Heidelberg eingeschaltet
- Suche des Erzeugers in den USA im November 06 erfolgreich
- Unterhaltstitel, Scheidungsurkunde, Geburtsurkunde usw. wurde ins englische übersetzt damit die Behörden in
   den USA es anerkennen
- Anfang April 07 Mitteilung bekommen das man in den Staaten nichts mehr machen kann da er sich jetzt vermutlich in
   England befindet.  mad

Ich bin jetzt so wütend  mad  aber auch traurig  cry_smile  das nun alles umsonst gewesen sein soll......... Es kann doch nicht sein das man solch einen  gun  Menschen nicht zu fassen bekommt!!!! Ich geb mir viel Mühe es zu verstehen aber es geht nicht in meinen Kopf  rein  c

Meine Fragen :

Wie kann ich Ihn in England ausfindig machen da es ja dort keine Meldepflicht gibt ? (Die Suche darf auch nicht so teuer ausfallen)
Wie kann ich Unterhaltsforderungen in England durchsetzten?
Lohnt es sich eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu stellen ?


Lieben Gruß
nikki
« Letzte Änderung: 15. April 2007, 13:18:34 von nikki » Gespeichert
Hessentom
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« Antwort #1 am: 15. April 2007, 13:36:36 »

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, daß in GB die theoretische Umsetzung des Anspruches kein Problem sein dürfte, GB ist in der EU.

Aber halt nur theoretisch.

IN GB gibt es auch Arbeitsämter und eine Sozialversicherung. Irgendwo bekommt er ja sein Geld her. Etwas berufsbedingt hätte ich noch einen Tip: Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Unterhaltspflicht, wird er hier nicht angetroffen, kann das zu einem Haftbefehl führen, dann kommt er in die Fahndung. Ich habe so Fälle tatsächlich schon erlebt. Inwieweit so ein Haftbefehl auch in GB vollstreckt wird, kann ich nicht sagen. Was ich aber vor einigen Tagen erlebt habe ist, daß die Niederländische Polizei einen deutschen Haftbefehl vollstreckt hat und der Mann jetzt in Deutschland ist.

Evtl. mal googeln: EU-haftbefehl, EU Warrents of Arrest,  Bureau of Employment GB, oder Europäischer Gerichtshof. Ein Rechtshilfeabkommen mit GB besteht, ob das aber auch in Unterhaltsgeschichten greift, kann ich nicht sagen.

Ein RA sollte Dir aber auch Auskunft geben können, oder die Rechtsantragsstelle beim zuständigen Familiengericht.

Viel Erfolg

Thomas
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Hessentom
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« Antwort #2 am: 15. April 2007, 13:47:21 »

Mir ist noch was eingefallen!

Du kannst, wenn Du der englischen Sprache mächtig bist die Metropolitan Police London anmailen. Stell Dich dumm, frag die, was Du machen kannst, um den Aufenthaltsort dieses Mannes in GB ausfindig zu machen. teil denen mit, daß er auf der Flucht ist, die US Behörden mitgeteilt hätten er sei in GB.

Schreib denen, Du hättest bereits vollstreckbare Unterhaltstitel, und wolltest nun Haftbefehl ( Warrant ) beantragen, solltest Du ihn nicht ausfindig machen. Die Engländer haben längst nicht so ein restriktives Datenschutzgesetz wie wir.

Thomas

         
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nikki
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« Antwort #3 am: 15. April 2007, 13:54:23 »

Hallo Thomas,

genau das möchte ich auch mit der Strafanzeige erreichen. Einen Haftbefehl!!!
Da er vermutlich sehr viel unterwegs ist ( Auto, Flugzeug ect.) auch mal wieder in die USA fliegt zu seinen Eltern und wieder zurück kommen wird kann es gut möglich sein das man ihn irgendwann mal zu fassen bekommt. Das wäre der legale Weg.........

Danke für die Tips

Liebe Grüße

nikki
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Hessentom
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« Antwort #4 am: 15. April 2007, 14:13:02 »

Noch was, das hat mich echt beschäftigt

Wenn Du den Wohnort seiner Eltern in den USA kennst, maile die dortige Polizeibehörde an und stelle Strafantrag. Geht online!!!!

Ich bin mir nicht sicher, aber ggfs. ist Unterhaltsverweigerung in den USA ein s.g Bundesverbrechen und Du kannst ihn beim FBI anzeige. Ich habe mir das eben mal angeschaut, das geht online. In jedem Fall wird das dann der zuständigen Polizeibehörde zugeleitet. www.fbi.gov

Die Amis lieben Kinder, und, ich habe mit denen mal zusammen gearbeitet, die Cops sperren erst ein, und fragen dann.

Dadurch, daß er US-Bürger ist, damit sein Kind automatisch die US-Staatsbürgerschaft hat, begeht er ein Unrecht an einem US-Bürger. Egal in welchem Land.

Thomas



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nikki
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« Antwort #5 am: 15. April 2007, 14:35:13 »

Hallo Thomas,

das wird ja immer wilder.......

Wo liest du den das alles nach?

Habe mich jetzt mit der anderen Mutter in Verbindung gesetzt, da wir uns sehr gut verstehen machen wir das natürlich zusammen (aber doch jeder extra für sich)
Hatte vergessen zu erwähnen das dieser besagte Mensch 4 Kinder hier in Deutschland hat!!!! Ja er war sehr fleißig!!!

Lieben Gruß
Silke
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Hessentom
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« Antwort #6 am: 15. April 2007, 14:49:19 »

Nun ja, ich bin zwar nicht der weise alte Mann, aber Lebens-und Berufserfahrung, meine eigene Sache - Mama ist auch keine Deutsche - da lungert man schon mal nächtelang im Internet rum. Dazu kommt, ich habe vor einiger Zeit mit US-Cops zusammen im Kosovo geschafft, kenne also denen ihre Grundhaltung ganz gut. Über diese Kontakte bin ich auch in deren Websites unterwegs.

Und Fernsehen, Zeitung, Bücher und gesunder Menschenverstand.

That`s all yltype

LG Thomas
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nikki
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« Antwort #7 am: 15. April 2007, 15:05:42 »

Das nächtelange rumlungern im Internet kenne ich nur zu gut. Hat mir aber  letztes Jahr ziemlich gut weitergeholfen........

Lg

Silke
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