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vatersein.de - Forum 07. September 2010, 18:43:08 *
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Autor Thema: Niemand darf soviel Unterhalt zahlen, dass er selbst bedürftig wird  (Gelesen 16504 mal)
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.882



« Antwort #25 am: 28. Mai 2007, 16:03:40 »

Hallo,
ich persönlich kenne einen Fall eines 55-Jährigen, der zwar nicht seinen Schreibtisch wechselte und seinen Job, allerdings von der Selbstständigkeit in die abhängige Beschäftigung.

Er war zur Trennung als Angestellter abhängig beschäftigt und es blieb ihm der SB. Dann baute er sich ein Geschäft auf, lebte einige Zeit mit einer hohen finanziellen Last durch Unterhalt und verkaufte den Laden anschliessend.

Leider fast ohne Gewinn. Und leider ohne hohes Einkommen anschliessend. Er arbeitet zwar 40h/Woche und erfüllt damit die Erwerbsobliegenheit, bekommt aber nur knapp über 890€ ausgezahlt. Somit zahlt er etwa 40€/Monat.

Glücklicherweise erhält er von seinem Arbeitgeber für Kundenbesuche einen alten Audi 80 für das er Fahrtenbuch führt, um die private Nutzung verneinen zu können. Und die ein- oder andere Dienstreise ist auch drin. Wegen der Länge und des Zielorts zwar ungewöhnlich aber ....

Mehrfach wurde versucht, ihm mehr wegzunehmen. Aber Aufgrund seines Alters konnte ihm kein offensichtliches Verschulden bewiesen werden. Es bleibt seid mehreren Jahren nun dabei.

Wenn man also weiß, dass im Endeffekt nicht viel zu verlieren ist, kann man sich seine Umgebung schon so einrichten, dass man lebt und nicht nur überleben kann. Dazu gehört dann aber wohl ein wenig Mut und ein guter Anwalt.

Ich war vor meiner Hochzeit bei ihm und redete mit ihm. Er konnte mich leider nicht überzeugen, nicht zu heiraten, aber er gab mir einen guten Rat, der mir nun dem Allerwertesten gerettet hat. Dafür bin ich ihm noch heute dankbar. Hätte ich ihm mal besser zugehört, ich Dummerle.

Gruß,
Michael
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Ufo1111
Frischling
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« Antwort #26 am: 04. Januar 2008, 11:10:20 »

Hallo,

da bin ich gespannt, was mich erwartet.

ALG I mit 1012,- Euro
Miete 590,- Euro (billiger gehts hier nicht)
Strom 35,- Euro
Telefon 50,- Euro
Hausrat, Haftpflicht, Rechtschutz 50,- Euro
Riestern 25,- Euro
Rückzahlung Unterhaltsvorschuß in Raten von 50,- Euro
 "Altlasten"  wie z.B. Premierevertrag (unkündbar in den nächsten 18 Monaten), Abzahlung von Schulden 100,- Euro

Das macht dann insgesamt 900,- Euro und mir bleiben dann noch 112,- Euro zum Leben. Mit evtl. genehmigtem Mietzuschuß von um die 70,- Euro immerhin noch 182,- Euro. Wovon soll ich dann bitte noch den KU bezahlen? Wie soll man da nicht in die Bedürftigkeit fallen? Ich würde Ihr ja bißchenwas Zahlen, aber sie geht auf nix ein, will den vollen Satz von 247,- Euro und hat schon einen Anwalt beauftragt, der nun mein Einkommen der letzten 4 Jahre wissen will.

Ausserdem strebe ich eine Umschulung an, da ich aus gesundheitsgründen meinen alten Buruf (keine abgeschlossene Lehre) nicht mehr ausüben kann. Muss ich denn mein restliches Leben (bin fast 40) als Hilfsarbeiter für einen Hungerlohn arbeiten? c
« Letzte Änderung: 04. Januar 2008, 11:18:53 von Ufo1111 » Gespeichert
saky007
Frischling
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« Antwort #27 am: 26. September 2008, 13:33:34 »

Moin in die Runde!!

Hab für Euch mal ein praktisches Bespiel. Komme grade mal wieder vom Gericht und hab folgendes Problem!!
Ich gehe Vollzeit 40 h/Wo bei einem öffentlichen Arbeitgeber Arbeiten. Dieser zahlt mir für meine Tätigkeit 1314,-€ netto. Meine EX hat einen Unterhaltstitel in Höhe von 518,-€ gegen meine Bank vollstreckt. In der heutigen Verhandlung wurde deutlich, dass ich wahrscheinlich in Zukunft 570,-€ Unterhalt ab Feb. `08 zu zahlen habe.
Das heißt für mich, das noch eine fette Nachzahlung von rund 400,-€ auf mich zukommt. Aus der Ehe zahle ich einen Kreditvertrag meiner Ex ab, da diese seit `06 in private Insolvenz gegangen ist, was weitere 125,-€ ausmacht. Weiterhin zahle ich 50,- Schulgeld für meinen Sohn, da dieser eine kostenpflichtige Schule besucht. Somit ergibt sich ein Rest von 569,-€ von dem ich nach Auffassung des Gericht zu leben habe oder mir einen Zweitjob zuzulegen muss. Die Aufnahme eines Nebenjob ist mir von meinem AG aber unter den Hinweis auf das §3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) untersagt worden.
Ich bewohne mit meiner neuen Partnerin ein Haus mit äußerst bescheidenen Standard.
Langsam aber sicher stoße ich an meine Grenzen, erst Recht wenn die sich abzeichnende Nachzahlung kommen sollte. Eigentlich kann ich doch mein Gehalt gleich meiner EX überweisen und ich gehe betteln oder frag mal mit `ner 45-er bei der Bank nach ob sie mir nicht was geben können!!
Soviel zur eigenen Bedürftigkeit trotz Vollzeitbeschäftigung.
Mit 38 Jahren seit 20 Jahren berufstätig und nun ein Sozialhilfe Fall!!
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Laola08
eingeschränkt
*
Beiträge: 19


Keine Ahnung und zu allem eine Meinung


« Antwort #28 am: 17. Oktober 2008, 09:54:11 »

 exclamation_smile
Das ist völlig Korrekt ich habe mich darauf mehrfach schon berufen und Ratenzzahlungen aufgrund von Unterhaltstitel gänzlich abgelehnt allerdings zur eigenen Absicherung dann einen Unterhaltsprozess angestrengt.

ergebniss steht aus ! men_ani
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Bis bald in der Sonne...
anfree72
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 189


« Antwort #29 am: 07. Februar 2009, 12:29:46 »

hier steht so viel das einen der Kopf schwirrt. c Also ab wann ist man denn dann bedürftig was müssen sie einen lassen wenn nicht den SB?
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Calimero1970
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 56



« Antwort #30 am: 16. April 2009, 13:03:05 »

Hallo @ all

Habe mal den ganzen threat hier gelesen. Die Frage stelle ich mir auch
Ab wann, und wieviel bleibt einem Mann ??
Wie kann es sein, dass ein Kind lt SGB im ALGII Fall Anspruch auf 211,00€ Lebensunterhalt hat,(alles andere wie KG und KU wird angerechnet)und ein Vater für sein Kind im selben Alter bis zu 300,00€ (berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege) KU zahlen muss?
Die Kindesmutter hat dann für das Unterhaltspflichtige Kind inclusive KG fast 450,00€.
Ein Erwachsener Junggeselle (über25 Jahre) hat lt. SGB "nur" einen Anspruch auf 345,00€
Stellt sich mir die Frage (wie sicher vielen wenn nicht allen hier),mit welchem Maß wird hier gemessen?
KM eventuell noch mit neuem LG hat ein Einkommen all inclusive(KG EG Rente des neuen LG usw) von ca 2300,00.- Netto
Verlangt aber für 2 Kinder 5 und 7 Jahre "MINDESTENS" 450 € Unterhalt. KV hatte einen Verdienst von 1230,00.-€ Netto. Ihm wurde mitgeteilt dass er etwaige Differenzen an die Unterhaltsvorschusskasse zurück zu zahlen habe, da diese in Vorkasse geht.
Fand ich irgendwie nicht Normal.
oder wie seht ihr dass?
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Ein Mann ist dann erfolgreich wenn er mehr Verdient als eine Frau ausgeben kann. Eine Frau ist dann Erfolgreich wenn sie so einen Mann gefunden hat!!!!*M. Adorf*
Lausebackesmama
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Beiträge: 6.473


Aufstieg 2010/2011


« Antwort #31 am: 11. Mai 2009, 20:14:05 »

Hi Calimero,

wenn der Mindestunterhalt (ohne Höherstufung) nach Tabelle Stufe 1 gezahlt wird, werden 199+240 Euro fällig, also 439 Euro. Bei einem Verdienst von 1230 Euro würde der Selbstbehalt von 900 Euro unterschritten, also müsste eine Mangelfallberechnung erfolgen. Wenn KV also keinen Titel hat, sollte er auch keinen unterschreiben.

Du musst "allgemein" zwei Dinge berücksichtigen.
Ein KV muss für ein Kind in diesem Alter nur 300 Euro bezahlen, wenn er auch dementsprechend leistungsfähig ist. Das Kind soll ja am Wohlstand des Vaters adäquat partizipieren. Das SGB II definiert ja nur die "Untergrenze". Wäre doch aber nicht korrekt, wenn ein Vater, der zwischen 3500 und 3900 bereinigtes Netto hätte (das entspricht 300 Euro KU bei einem Kind unter 6 Jahren) nur den Sozialhilfesatz zahlen würde, oder?

Zweitens, Du darfst nicht einfach einen neuen LG mit den Kindern in einen Topf schmeißen. Warum sollte denn dem LG weniger von seinem Gehalt verbleiben, nur weil der Vater der Kinder nicht so viel Unterhalt zahlen kann oder will  und er die Differenz aufbringen soll? Der LG hat mit den Kindern nichts zu tun, er könnte lediglich durch seine Existenz darauf eine Auswirkung haben, dass die KM keinen EU mehr bekommt.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Witwicky
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« Antwort #32 am: 08. Juli 2009, 08:46:25 »

Ich hab dazu auch noch eine Frage: Mir wurde "Fiktives-Einkommen" dazugerechnet... zwar nur 150 EURO aber das Geld habe ich nicht

Aufgrund einer jetzigen Auskunfts"Klage" des Anwalts würde ich gern noch mal vor Gericht. Da man mir mehr Geld berechnen will Aufgrund einer Provision die mir in den letzten 10 Monaten gezahlt wurde (Diese Provision ist für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit im Unternehmen 1500 EURO Brutto)

Dadurch habe ich somit mein EInkommen erhöht um 100 EURO... in den nächsten 10 Jahren bekomme ich das dann noch mal 1x....

Jetzt rechnen die durch das "Urteil" die 150 EURO und die 100 EUro dazu das Geld habe ich aber so nicht in den nächsten Monaten....

Kann ich dagegen den was tun? Diese Einkommen habe und hatte ich nie.

Muss aber dazusagen das ich Mangelfall bin.
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Greg-Hale
Frischling
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Beiträge: 27


« Antwort #33 am: 24. August 2009, 14:03:11 »

Mich würde interessieren, ob vor Gericht schonmal jemand so argumentiert hat und wie der Richter darauf geantwortet hat.


Ja, der Richter hat mich auf ein fiktives Einkommen gesetzt. Da ich damals aber ALG1 bekommen habe, konnte mich meine EX auch nur bis zur Freigrenze (770,-€) herunterpfänden. Einen Titel hat sie nähmlich vom Richter noch dazu bekommen. Sie hat dann noch die Pfändung bei der Bank abgegeben und dadurch mein Konto dichtgemacht.
Dank der ehelichen Schulden von ungefähr 16.000,-€ war dort aber leider auch nichts mehr zu holen.

Heutzutage wird man als Unterhaltspflichtiger zum Sklaven degradiert.
(wer kann Heute als Berufstätiger mit 900,-€ Selbstbehalt leben, Urlaubs und Weihnachtsgeld inbegriffen)

MfG Greg
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Cocktail-Detlef
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Beiträge: 54


WWW
« Antwort #34 am: 08. Februar 2010, 11:58:18 »

Es ist eigentlich schon fast egal wie ein Richter entscheidet. Bei den drastisch steigenden Unterhaltszahlungen werden auch diejenigen Unterhaltsschulden aufbauen, die bisher über Jahre hinweg brav gezahlt haben. Diese Männer fragen sich jetzt: Wieso habe ich überhaupt gezahlt, wenn ich nun doch Pleite bin? Was hat es gebracht? Es hat nichts gebracht!

Meine Ex hat einen Gesamtanspruch von exakt 1.390,- € monatlich gegen mich und ich zahle monatlich 10,- € bei halbjährlicher Zahlungsweise an das Jugendamt. Die Unterhaltsschulden belasten mich schon lange nicht mehr. Vollen Unterhalt habe ich noch nie bezahlt. Ich weiss es noch wie heute:
1. Monat 199,- €/Mo
ab 2. bis 5. Monat 500 €/Mo
dann 12 Monate nichts
dann 14 Monate 42,- €/Mo
und nun 10,-€/Mo

Auf dem §1603 BGB berufe ich mich permanent. Mein Einkommen ist so gering, dass es gerade so für mich reicht. Ich gehöre eben zur Unterschicht  thumbup
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