Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 19:01:21 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Wie schnell kann ich meinen Sohn wiedersehen?  (Gelesen 943 mal)
Steffen078
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 10. April 2007, 16:55:52 »

Hallo!
Ich hoffe ich finde hier ein paar Anworten auf meine fragen.

Ich habe seit geraumer Zeit private Streitigkeiten mit meiner ehemalingen Lebensgefährtin. Sie versucht jetzt mir dewegen das Umgangsrecht für meinen Sohn zu unterbinden weiterhin kommt noch dazu das sich auch in den ganzen Streit eine Freundin von ihr mit einmischt hat und sie mit aller grösster wahrscheinlichkeit dazu bewegt hat dieses zu tun.

So da mir mein Sohn das wichtigste ist in meinem Leben komme ich eigendlich zu meiner grössten Frage wie schnell kann ich meinen Sohn wieder sehen und wie muss ich da vorgehen?

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen!


Gespeichert
Skorpion
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 279



« Antwort #1 am: 10. April 2007, 17:04:56 »

Hey

Wenn noch keine Umgangsvereinbarung besteht, eine aufsetzen (mit Terminen !) und klagen, wenn diese nicht zustandekommt bzw nicht eingehalten wird. Vielleicht "hilft" es ja, wenn du ihr mal kurz erklärst, was das alles kostet und ob es das denn wert ist. Vielleicht auch mal eine Mediation in Betracht ziehen, um eure Differenzen einzugrenzen oder beizulegen - heillos zerstrittene Eltern sind für Kinder nicht so toll.

Umgang ist sowohl des Kindes als auch dein Recht und unabhängig von allen anderen "offenen Rechnungen" einklagbar. Die Elternteile sind darüberhinaus sogar verpflichtet, für reibungslosen Umgang zu sorgen. Sofern du ggü dem Kind nicht gewalttätig warst, wird dir spätestens vor Gericht Umgang zugesprochen, das ist quasi ein Selbstläufer. Schwierig wird die Durchsetzung, wenn deine Ex-LG sich völlig stur stellt. Aber auch da gibt es Mittel (Zwangsgeld-Androhung / Festsetzung zB).
« Letzte Änderung: 10. April 2007, 17:11:03 von Skorpion » Gespeichert
Leines
_Leines
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 136


« Antwort #2 am: 10. April 2007, 18:10:40 »

hallo,

zu deiner frage, es liegt an dir wie schnell es geht.

wichtig ist mal die ruhe bewahren, das ganze mit klaren kopf angehen, denn alles was du jetzt tust wird sie versuchen gegen dich zu verwenden.

zuerst solltest du es über eine gespräch versuchen, sollte deine eh. freundin nicht bereit sein, gehe zu einer vereinigung caritas oder evtl. auch jugendamt die sollten ein vermitlungsgespräch einleiten, sollte es bei diesem gespräch zu keiner einigung kommen dann bleibt der nur noch die klage auf umgang.

ich drück dir die daumen.

gruß leines
Gespeichert
Milan
Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #3 am: 10. April 2007, 20:47:59 »

Moin!

Ich rate zum harten Weg, da Dein Topictitel Eile vermuten lässt und ich es für eher unwahrscheinlich halte, dass Deine Exe auf dem weichen Weg einlenkt. Besonders nicht, wenn eine Busenfreundin mit drin steckt. Bei den "harten Nüssen" steckt irgendwie immer eine Freundin mit drin...

Daher mein Rat:
1) ab zum Anwalt für Familienrecht. Der soll Eilantrag auf Umgangsregelung raus hauen. Wie meine Vorredner schon angedeutet haben, liegen Deine Erfolgsaussichten hier bei 99%. Alles andere halte ich für Kokolores und Zeitverschwendung.

2) ab zum Jugendamt und um Hilfe, Elterngespräch, etc bitten.

Gib Gas,
Milan
Gespeichert

Steffen078
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #4 am: 10. April 2007, 23:11:02 »

Danke für  Eure Hilfe!!!  Wenn es noch mehr gibt einfach weiter schreiben !!!
Gespeichert
Steffen078
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #5 am: 11. April 2007, 13:36:08 »

Wie lange braucht so ein Eilantrag???
Gespeichert
Steffen078
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #6 am: 11. April 2007, 19:18:14 »

Hi Leute!
Es gibt neues, meine Ex hat eine Anzeige gegen mich gemacht wegen seelischer Körperverleztung!
Weil sie wahrscheinlich mir anderst das Umgangsrecht nicht verbieten kann
Was kann ich jetzt dagegen tun?

steffen
« Letzte Änderung: 11. April 2007, 19:20:14 von Steffen078 » Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #7 am: 12. April 2007, 10:25:38 »

Moin steffen,

so die Ex diesen Strafantrag gestellt hat wegen angeblicher gegen die Ex gerichteter Gewalt, so hat das mit dem Umgangsrecht nix zu tun. Selbst wenn du sie real mit dem Baseballschläger gestreichelt hättest, dürftest du dein Kind sehen. Ok, das wäre komplizierter, weio du inhaftiert wärest.

Dagegen machen kannst du nix. Der Erfindungsreichtum mancher Exen ist unermesslich und steigt proportional mit deren Dummheit. Lass die Ermittlungsbehörden auf dich zukommen, berate dich mit deinem RA und vor allem: Bleib ruhig, gelassen und besonnen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Wie schnell kann ich meinen Sohn wiedersehen?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team