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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:57:17 *
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Autor Thema: Umgang/ Unterhalt/ Klage/ Urlaub ??? hihi  (Gelesen 1250 mal)
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« am: 24. Mai 2004, 12:26:43 »

Hallo und einen guten morgen    oder Mahlzeit (was auch immer)

Ich wollte hier mal wieder etwas loswerden, hoffe auf Tips.

Ich habe einen Sohn und lebe seit dem 01.04.03 in Trennung.
Ich habe fast immer mein KU bezahlt. Bis auf 04.2004 (bin arbeitslos geworden)
jetzt hat meine Ex klage eingereicht, weil ihr der eine Monat fehlt. Ach ja, ich habe keinen Titel.
Ich bin natürlich auf der suche nach arbeit.

Jetzt hat meine Ex mich gefragt, ob ich im Juli für eine woche meinen Sohn nehmen könnte,
Sie möchte mal weg fahren.

Da jetzt aber noch ihre klage im Raum steht und zusätzlich das ich bis dahin (hoffentlich) einen neuen Job haben werde.

Weiß ich nicht, ob ich zusagen soll oder absagen soll.
Oder soll ich ihr einfach die Situation schildern?
Wenn sie mit der Klage durchkommt und ich von Arbeitslosengeld noch 193 KU zahlen soll,
dann ist es mir nicht möglich für eine Woche meinen Sohn zu nehmen.

Es erden jetzt zwar welche sagen, das man dafür nicht viel Geld brauch, aber da man doch etwas brauch ist es einfach nicht drin.

Soll ich ihr jetzt sagen, daß es von ihrer Klage abhängt und vom neuen Job?
oder soll ich einfach Nein sagen?Huch

Allerdings würde ich gerne Ja sagen,

1. Für meinen Sohn
2. Dann sieht Sie vieleicht mal, das ich Ihr nichts schlechtes wünsche.


Über Tips und anregungen jeder art würde ich mich freuen.


Grüße

Thomas



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olaf
ausgeschieden
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« Antwort #1 am: 24. Mai 2004, 12:31:16 »

Hallo,

wenn es irgendwie geht nimm deinen Sohn und halte ihn komplett aus dem Unterhaltsstreit raus, ist schwer ich weiß.

Vielleicht kannst ja in Ruhe mit der KM reden und ihr deine Situation schildern.  

Gruß und viel Erfolg

Olaf
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mel
Gast
« Antwort #2 am: 24. Mai 2004, 14:47:17 »

hi olaf,

wast hast du für eine einstellung?? nimm dass kind.
i c  c  c  c
mel
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Claire
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 11


« Antwort #3 am: 24. Mai 2004, 15:22:50 »

Hi, Thomas!

wenn es möglich ist, dann sprich mit der Mutter. Kommunikation kann so viel Ärger und Frust ersparen, wenn es denn noch eine Basis dafür gibt.

Sag ihr einfach, wie die Sache für Dich aussieht und sieh zu, dass Du es für Dich und Deinen Sohn möglich machst, diese Woche gemeinsam zu verbringen.

Viel Glück

Claire
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olaf
ausgeschieden
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« Antwort #4 am: 24. Mai 2004, 23:57:05 »

@ mel  


ich glaube schon, dass du verstanden hast was ich meine.....oder?Huch??
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mel
Gast
« Antwort #5 am: 25. Mai 2004, 08:31:37 »

hi olaf,

 
Zitat
Weiß ich nicht, ob ich zusagen soll oder absagen soll.


ich habe den zusammenhang mit dem kind verstanden.

mel
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Mondmaus
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Beiträge: 19


« Antwort #6 am: 25. Mai 2004, 09:16:10 »

Guten Morgen,

ich finde es armselig, Umgang an Unterhaltsklagen anzukoppeln cry_smile

Obwohl der KV bei uns nicht zahlte und es wirklich zu einem Prozeß wegen Unterhaltsflucht kam, durfte er jederzeit (ich halte halt nichts vom 14tägigen Umgang) die Kids haben.
Ich habe ihm sogar Geld gegeben. (doofbin)

Er tat, was Du in Erwägung ziehst: Er tauchte unter, weil ICH es wagte den Unterhalt einzuklagen c

Wenn Deine Kasse so leer ist, rede mit der Mutter , schildere Deine Lage und frage höflichst nach ob sie Dir etwas Geld da lassen könnte. Ansonsten frag Deine Eltern oder dgl.

Kinder brauchen eigentlich nur etwas zu essen und kein großes kostspieliges Unterhaltungsprogramm.

Gruß mondmaus
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charlybravo
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 9


« Antwort #7 am: 25. Mai 2004, 09:52:42 »

hi es geht doch einzig und alleine draum, daß du  1 woche mit deinem kind verbringen kannst und nicht im die "penunsen"  oder?Huch  deinem kind ist es egal was ihr für ein trouble habt - freu dich wenn du die möglichkeit hast dein kind zu sehen - der "dickkopf" hat an dieser stelle nichts zu suchen  ;) freu dich auf die woche mit deinem kind und spätzle sind nicht teuer ;-)
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Thomas
Rege dabei
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Beiträge: 166


« Antwort #8 am: 25. Mai 2004, 14:35:50 »

 yltype  Also gut, jetzt nochmal zur allgemeinen verständniss.

Ich bekomme arbeitslosen Geld in höhe von 750€
Ich soll davon 193 Unterhalt für meinen Sohn zahlen.
(es ist bekannt, daß ich dann unter den Selbstbehalt liege.
Spielt hier aber nicht eine solche rolle, weil es angeblich auch eine Selbstbehaltsminderung geben kann.)

wenn ich die 193 zahlen soll. Bleiben mir noch 557€
wenn ich dann noch eine Miete von 400 abziehe
bleiben noch 157€
wenn ich davon GEZ und Strom und Telefon und Bewerbungkosten abziehe.
Dann vieleicht noch KFZ kosten.
Kann sich eigentlich jeder ausmahlen, das da nicht viel (wenn überhaupt was) übrig bleibt.
(Wie war das? was kosten Spätzle?   hihihi


 
Zitat


Er tat, was Du in Erwägung ziehst: Er tauchte unter, weil ICH es wagte den Unterhalt einzuklagen

 


Das habe ich mit keinem wort geschrieben. Und würde ich nie machen.

Meine Frage hier ist ganz einfach.
Kann ich dieser woche überhaupt zusagen?
Wenn ich jetzt zusage, und dann mit einmal einen Job bekomme und doch arbeiten muss.
Was dann?


Als nächstes kommt es, daß Arbeitsamt ist gerade dabei, zu versuchen mir eine Sperre von 12 Wochen rein zu würgen. (dann auch keine 750€).

Was z.b. würde passieren, wenn ich jetzt zusage für die eine woche?
dann aber wieder absagen muss. (Vieleicht wegen eines Jobs? oder wegen des Geldes).

Das ist auch keine Prinzipien reiterrei oder so.

Ich stelle es mir blöde vor, wenn ich einem neuen Arbeitgeber direkt beim Vorstellunggespräch sagen müsste, daß ich in der Woche nicht kann weil ich meinen Sohn habe.

Und er dann auf grund dessen ablehnt.
(Wahrscheinlich kommt dann Ihr rechtsanwalt und behauptet ich hätte mich vor den Job gedrückt. Schon sagt dann das Gericht, daß ich dieses Einkommen haben könnte und leistungsfähig sein könnte.
Also schneide ich mir doch ins eigene Fleisch (wenn es so kommt und ich ihn nehme)
Oder soll ich meine Ex anschreiben und sie soll sich was überlegen?
schliesslich möchte sie ja in den Urlaub und nicht ich.


Ach ja,

ich möchte Bitte  exclamation_smile keine Moral nachrichten.
Ich weiss selber, daß ich alles versuchen soll ihn zu nehmen in der woche.
Ich möchte hier nur wissen wie?Huch

Hauptsächlich wegen des Job´s. Das mit dem Geld ist wirklich nicht so wichtig. Das geht schon irrgend wie.



Grüße

Thomas  yltype  
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FJforJJT
Rege dabei
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Beiträge: 141


« Antwort #9 am: 25. Mai 2004, 14:56:21 »

Hi Thomas,

wie siehts denn mit Oma / Opa des Kleinen aus? Könnten die evt. auf ihn aufpassen falls Du in der Woche schon arbeiten musst?

VLG Jenny
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Mondmaus
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Beiträge: 19


« Antwort #10 am: 25. Mai 2004, 15:37:08 »

Urteil des BVerwG vom 18.02.1993 - 5 C 30.89 - FEVS Bd. 44/94 S. 192 - Die bei der Ausübung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten geschiedenen Elternteils mit den eigenen Kindern entstehenden Kosten sind als Teil des notwendigen Lebensunterhalts ein Bedarf, der - je nach Lage des Einzelfalles - einmalige Leistungen nach § 21 Abs. 1 BSHG oder besondere Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG rechtfertigen kann. Im Regelfall können dabei nur die Kosten für monatlich einen Wochenendbesuch anerkannt werden.

~~~~

Wie wäre es damit?

Dann fällt mir noch Wohngeld dringender Weise ein.

Bin in eile, mondmaus
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Mondmaus
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Beiträge: 19


« Antwort #11 am: 25. Mai 2004, 15:38:37 »

Urteil des BVerwG vom 22.08.1995 - 5 C 15.94 - FEVS Bd. 46/96 - Kosten bei der Ausübung des Umgangsrechts - Die bei der Ausübung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten geschiedenen Elternteils mit den eigenen Kindern entstehenden Kosten sind als Teil des notwendigen Lebensunterhalts ein Bedarf, der - je nach Lage des Einzelfalles - einmalige Leistungen nach § 21 Abs. 1 BSHG oder besondere Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG rechtfertigen kann
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mel
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« Antwort #12 am: 25. Mai 2004, 15:50:22 »

hi Thomas,
bei den bewerbungskosten würde ich vorsichtig sein, du kannst beim arbeitsamt einen zuschuss beantragen.
mel
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DeepThought
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« Antwort #13 am: 25. Mai 2004, 15:58:13 »

@Mondmaus

Die Urteile sind spannend, doch für Thomas nicht zutreffend, da GSR.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Thomas
Rege dabei
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Beiträge: 166


« Antwort #14 am: 25. Mai 2004, 16:04:02 »

Hallo, ihr seit klasse, Danke.

So, jetzt


@ Mondmaus.
Danke das Du mir das  yltype hast.  
Aber dieses Paragraphen zeug verstehe ich nicht so recht.
Bedeutet das, daß ich vom amt einen zuschuss bekommen kann? oder verstehe ich das Falsch? (Zuschuss für Umgang)Huch


@ FJforJJT.
Naja, Opa und Oma gibt es auf der seite meines Sohnes schon noch.
Aber sein Opa (mütterlich) hat es abgelehnt sich um ihn zu kümmern.
Und Die Oma (mütterlich ) ist selber Berufstätig.
Zum Opa (väterlich) den kannste in die Tonne treten (ich habe ihn seit 16 Jahren nicht mehr gesehen)
Und Oma (väterlich) ist vor 9 Jahren verstorben.

Wenn ich diesen weg gehen könnte, hätte ich kein Prob.
Aber leider nicht möglich. Aber dennoch, Danke für den Tip  ;)

@mel.
Das mit dem zuschuss ist beantragt. (wartezeit ca. 3Wochen.)
meine Ex muss (wegen der Buchung) noch diese woche bescheid bekommen.



Danke und Grüße

Thomas
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Thomas
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« Antwort #15 am: 25. Mai 2004, 16:19:00 »

Hallo, bin doch nochmal hier :-)

Ich habe mein letztes Post zeitgleich mit Deep geschrieben.
Habe daher sein Post erst gesehen, als ich fertig war.
Also brauchste auf die Paragraphen geschichte nicht ein zu gehen.

Aber trotzdem Danke  
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Mondmaus
Schon was gesagt
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Beiträge: 19


« Antwort #16 am: 26. Mai 2004, 09:55:45 »

Guten Morgen,
o.k. das mit dem GSR konnte ich ja nicht wissen Schockiert
Also wart bzw. seid ihr noch verheiratet und der KU wurde von wem festgelegt?

An die Allwissenden hier: Kann er eigentlich von sich aus zum Jugendamt gehen und einen Titel festlegen lassen? schild_hilfe2

Wenn Dein Geld so knapp ist, würde ich beim Sozi vorstellig werden, ggf. bekommst Du dann ergänzende Hilfe?
Aber vorher mußt Du wie schon geschrieben Wohngeld beantragen.

Arbeitslose haben Anspruch auf Urlaub, wäre auch ne Lösung.

Zu den Lebensmitteln: In jeder größeren Stadt gibt es "Die Tafel". Dort kann man bei bestimmten Vorraussetzungen umsonst oder zum symbolischen Preis Lebensmittel bekommen.
Außerdem gibt es ja Suppenküchen.
Das ist wirklich mein Ernst. Ich habe mich auch geschämt - aber meine Kinder waren satt. Und die Kirchenleute ganz lieb. Wir waren nicht die einzig normal angezogenen MenschenKinder dort.

So long mondmaus

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Thomas
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« Antwort #17 am: 26. Mai 2004, 12:59:09 »




Hallo Mondmaus und die anderen alle  Lächelnd

 
Zitat

Also wart bzw. seid ihr noch verheiratet und der KU wurde von wem festgelegt?



Ja, wir sind noch verheiratet (scheidung läuft seit 01.03.2004).

Der KU wurde einfach aus der Düsseldorfertabelle errechnet (von mir).
Dann von beiden RA´s bestätigt.


 
Zitat

An die Allwissenden hier: Kann er eigentlich von sich aus zum Jugendamt gehen und einen Titel festlegen lassen?

Zitat



Ich habe es damals auf anfrage meiner Ex versucht einen Titel zu bekommen.
Als antwort vom JU haben ich bekommen, daß die das so nicht machen.
Das müsste entweder von meiner Ex oder einem der RA´s kommen.
Allerding bin ich der meinung, daß dieses eine falschaussage war.
Wenn das stimmt, dann sehe ich hier schon eine feindlichkeit gegenüber Männern.



 
Zitat

Wenn Dein Geld so knapp ist, würde ich beim Sozi vorstellig werden, ggf. bekommst Du dann ergänzende Hilfe?
Aber vorher mußt Du wie schon geschrieben Wohngeld beantragen.






Dazu kann ich erstmal nur sagen,

daß ich dieses schon versucht habe. Die haben alle anträge abgelehnt.
Ich müsste bei Gericht erstmal gegen meiner Ex klagen, weil Sie vieleicht mir gegenüber unterhaltspflichtig ist.
(mein Ra sagt nein)

Jetzt kommt es aber noch dazu, daß sie mit einer Anja (die nach aussage von meinem Sohn)
zusammen lebt.

Soll ich dieses als Eheähnliches verhältnis sehen?
wenn ja, wird dann ihr einkommen mit angerechnet? (Beamte)
also Doch auf Unterhalt klagen?

Ich würde Ihr ganz einfach eine Mail schreiben,
daß ich meinen Sohn gerne nehmen würde.
So lange aber Ihre unterhaltsklage im raum steht und ich keine Ahnung habe,
was dabei rum kommt.
Ich nicht die möglichkeit sehe, unsern Sohn für die woche zu nehmen.



So, einen schönen Tag noch und nochmals Danke.


Thomas




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