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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:56:02 *
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Autor Thema: Volljährigenunterhalt - Interessenkonflikt?  (Gelesen 7484 mal)
eskima
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« Antwort #75 am: 21. Juli 2007, 17:18:36 »

Moin,

nach besserem Hingucken sieht es nach einem Fake aus: kein Briefkopf, keine vollständige Telefonnummer, vage Zeitangabe (Anfang Januar bis 11. Juli), kein Stempel und dafür aber zwei Unterschriften: eine in ppa. und eine i.V.

@ Angela

du hast eine pn

LG

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #76 am: 21. Juli 2007, 17:27:23 »

Hallo eskima,

wenn dem so ist, ist das ein glasklarer Betrug, für den sich auch der Discounter interessieren dürfte, wird doch hier sein Name und Ruf benutzt und geschädigt. Das is nen ganz klarer Fall für eine orangene Akte, welche im allgemeinen vom Staatsanwalt angelegt wird. Mach ne Kopie verwart das Original und legt die Kopie beim Discounter auf den Tisch. Mal sehen, was er dazu sagt! Das könnte die auch dazu bewegen, eventuelle Abrechnungen rauszurücken. Jetzt is Pokern angesagt.
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Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
eskima
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« Antwort #77 am: 21. Juli 2007, 17:32:13 »

Hallo Jemmy,

Mach ne Kopie verwart das Original und legt die Kopie beim Discounter auf den Tisch.

Wir haben eine Kopie bekommen. Mal nachfragen, ob unser RA das Original hat oder auch eine Kopie.

LG

eskima
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kosmos25
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« Antwort #78 am: 21. Juli 2007, 17:50:37 »

Hallo!

Könnt ihr mir erklären, warum es nicht sein kann, das es sich um Ganzjahresprakitum handelt und der Sohn die Wahrheit sagt (nur weil es auf einen Zettelchen steht)?

Welcher Betrieb stellt schon einen Behinderten ein und bezahlt für ihn genauso, als wenn er einen "normalen" Jugendlichen einstellt - darum gibt es eben diese Förderpraktika (heißen unterschiedlich in den Bundesländern) um die Chancen der benachteiligten Jugendlichen zu erhöhen.

Vielleicht wäre es einfacher an der Schule anzurufen und nachzufragen, ob im letzten Jahr solche Ganzjahrespraktikums durchgeführt werden!

Grüße,
kosmos
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eskima
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« Antwort #79 am: 21. Juli 2007, 17:55:15 »

Hallo kosmos,

Vielleicht wäre es einfacher an der Schule anzurufen und nachzufragen, ob im letzten Jahr solche Ganzjahrespraktikums durchgeführt werden!

Mit gleicher Post kam eine Bescheinigung der Schule, dass K ein schulisch begleitetes schuljahrübergreifendes Praktikum bei der Firma NAME durchgeführt hat. Aus dieser schulischen Maßnahme sind ihm keinerlei Mittel zugeflossen.

Dieses Schreiben ist auch in Kopie bei uns angekommen und sieht echt aus 

LG

eskima
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kosmos25
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« Antwort #80 am: 21. Juli 2007, 18:10:20 »

Hallo Eskima!

Jetzt muss ich dir rechtgeben - jetzt kommen mir auch Bedenken (bzw. erhebliche Zweifel)!

Wenn die Schule nicht ´s von einem Praktikum weiß, dann halte ich auch was für faul.

Hätte ich jetzt als letzte Möglichkeit gemacht in den Betrieb zu gehen, aber unter diesen Aspekten - würde ich es als erstes machen.

Grüße,
kosmos
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Aniram
Gast
« Antwort #81 am: 21. Juli 2007, 18:10:44 »

Hallo Kosmos !

Zitat
warum es nicht sein kann, das es sich um Ganzjahresprakitum handelt und der Sohn die Wahrheit sagt 

Wenn dem so wäre, ist es ja ok.

Ein gehobenes Maß an Mißtrauen ist in dem Fall jedoch
nicht unangebracht.

Zitat
Welcher Betrieb stellt schon einen Behinderten ein und bezahlt für ihn genauso, als wenn er einen "normalen" Jugendlichen einstellt 

Gegenfrage - und warum nicht, wenn er dieselbe Leistung
erbringt und man ihm sogar Kassentätigkeit zutraut und
zumutet ?

Da würde ich es im Gegenzug sogar als Unrecht empfinden,
wenn Firmen zum Teil so ihr Personal rekrutieren und die
Arbeit nicht entlohnen.

Wo soll das noch hinführen ?

Die Jugend macht nicht entlohnte Praktika und die Erwach-
senen 1 Euro-Jobs. Prost Mahlzeit kann ich nur sagen  exclamation_smile

Hat er eine Entlohnung von anderer Stelle bekommen, dann
ist die als Einkommen zu werten und anzugeben. Das jemand
ein halbes Jahr täglich oder fast täglich einem Job nachgeht
und nichts dafür bekommt - das glaub ich einfach nicht.

Gruß

Marina
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kosmos25
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« Antwort #82 am: 21. Juli 2007, 18:16:54 »

Hallo Marina!

Zitat
Das jemand
ein halbes Jahr täglich oder fast täglich einem Job nachgeht
und nichts dafür bekommt - das glaub ich einfach nicht.

Ich jetzt auch nicht mehr, da die schulischen Prakt. höchtens an 1 - 2 Tagen stattfinden (was auch im Zeugnis vemerkt wäre).

Zitat
Gegenfrage - und warum nicht, wenn er dieselbe Leistung
erbringt und man ihm sogar Kassentätigkeit zutraut und
zumutet ?

Kommt immer darauf an, wo die Behinderung liegt. Mein Bruder hat auch eine 50% Behinderung (Klumpfüße) - die Kassentätigkeit könnte er somit gleich erfüllen, aber bei einer anderen Tätigkeit (körperlich) würde er sicher nicht die gleiche Leistung erbringen.

Grüße,
kosmos

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Aniram
Gast
« Antwort #83 am: 21. Juli 2007, 18:39:22 »

Hallo Kosmos !

Dann hast Du dich hier

Zitat
Welcher Betrieb stellt schon einen Behinderten ein und bezahlt für ihn genauso 

nicht gut ausgedrückt oder ich hab Dich falsch verstanden.

Ich habe das so aufgefaßt als wärst Du der Meinung, ein Betrieb
müßte für einen Behinderten nicht genauso bezahlen für einen
einen gesunden Lehrling.

Du meinst aber wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe die
Höhe des Gehaltes und nicht grundsätzlich das Gehalt.

Aber selbst wenn es um die Höhe geht, bin ich anderer Ansicht.

Entweder er ist geistig und körperlich fit genug um überhaupt
eine Lehre zu beginnen und wird eben seinen Fähigkeiten ent-
sprechend eingesetzt und muss dafür auch die volle Lehrlings-
entschädigung erhalten oder der Lehrvertrag darf gar nicht
zustande kommen.

Ich sehe keinen Widerspruch darin, z.B. jemanden wie Deinen
Bruder der nicht so gut auf den Beinen ist, eine sitzende Tätig-
keit zu geben wo er trotzdem imstande ist, die volle Leistung
zu erbringen.

Ihn deswegen geringer zu entlohnen wäre in meinen Augen
Ausbeutung, weil dem Lehrherrn kein Schaden entsteht.

Dazu kommt, zumindest ist das in Österreich so und in
Deutschland wird es ähnlich sein, daß Betriebe die Behinderte
einstellen, steuerlich begünstigt werden. Ein weiterer Grund,
das Gehalt nicht zu kürzen.

Um jetzt wieder auf K. zurückzukommen der ja keine Lehre
macht sondern ein Praktikum gemacht hat - auch das kann
nicht unentlohnt bleiben.

Darin sind wir uns ja aber mittlerweile einig 

Gruß

Marina
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eskima
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Beiträge: 2.752



« Antwort #84 am: 21. Juli 2007, 19:04:47 »

Hallo kosmos,

Wenn die Schule nicht ´s von einem Praktikum weiß, dann halte ich auch was für faul.

Die Schule wusste von dem Praktikum, sie bestätigt es ja ausdrücklich und verneint ein Einkommen, da es ein schulisch begleitetes Praktikum war. Hab ich doch so geschrieben  question

LG

eskima
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kosmos25
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« Antwort #85 am: 21. Juli 2007, 20:15:09 »

Hallo Eskima!

Zitat
dass K ein schulisch begleitetes schuljahrübergreifendes Praktikum bei der Firma NAME durchgeführt hat

Kannst du dir in etwa vorstellen, was ich gelesen habe :-) ! Ich habe kein gelesen, dachte es ist ein Schreibfehler.
Naja, wer lesen kann - ist klar von Vorteil.

Dann ist es in Ordnung, diese werden nicht vergütet.

Grüße,
kosmos
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eskima
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« Antwort #86 am: 16. August 2007, 01:48:24 »

Update:

mit all diesen Informationen haben wir den RA angewiesen, eine Mangelfallberechnung zu erstellen und an die gegnerische RA zu schicken. Dies geschah zeitnah, also um und bei 23. Juli. Bis heute haben wir keine Antwort erhalten und nach dem heutigen Telefonat mit unserem RA geht nun die Aufforderung auf Verzichtserklärung der alten Titel raus.

Zur Erinnerung: die minderjährigen Kinder würden mehr KU bekommen und der volljährige K dann weniger KU. Deshalb brauchen wir die Verzichtserklärung von K. Mein Mann bedient nach wie vor die alten Titel.

LG

eskima
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« Antwort #87 am: 05. September 2007, 13:37:00 »

Moin,

nach langem Warten haben wir heute endlich, endlich eine Antwort erhalten. Die Gegenseite akzeptiert unsere Berechnung  schild_interessant

Sie beanstanden zwar die Umgangskosten in Höhe von 50 Euro und setzen sie auf 20 Euro, aber damit können wir leben, wir wären auch bereit gewesen, sie ganz rauszunehmen  schild_aetsch

Nun hilft nur noch Daumendrücken, dass es wirklich glatt über die Bühne geht und mein Mann dann neue Titel zeichnen kann, natürlich befristet.

LG

eskima
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #88 am: 05. September 2007, 13:52:36 »

Hi eskima,

na da hört sich ja mal was gut an. Sachverstand und Hartnäckigkeit haben sich also durchgesetzt.

Auf das auch noch die letzte Hürde genommen wird - Daumen drück.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
eskima
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« Antwort #89 am: 05. Mai 2008, 01:13:59 »

Warnung: In diesem Thema wurde seit 60 Tagen nicht mehr geschrieben.
Sollten Sie Ihrer Antwort nicht sicher sein, starten Sie ein neues Thema.

Ja, ich bin mir sicher.

Hallo liebe Foris, die ihr euch hier eingegeben habt, und solche, die einfach auch auf ein Feedback warten...

K war heute bei uns, ich war unsichtbar für außen auf dem Balkon und hörte eine Fahrradklingel...

So von außen erzählte K dann, dass er vom Arbeitsamt 400 Euro bekommt und ihm deshalb sein Job verboten wurde (der Zeitungsjob wurde weiterhin erlaubt, keine Ahnung, welchen Job er noch ausgeübt hat. Jedenfalls ging daraus hervor, dass er noch einen weiteren Job hatte und er weiteres Geld verdient hat). Damals jedenfalls hat seine RA seinen Erwerb als "kleines Taschengeld" beschrieben und dies beziffert K als 400 Euro. Zusätzlich trägt er Zeitungen aus (ca. 100 Euro), bezieht Kindergeld (154 Euro) und ist somit, weil er bei der KM lebt, über einem Unterhaltsanspruch heraus.

Wir haben noch weitere Kleinigkeiten erfahren, die wir über den offiziellen Weg nie erfahren hätten.

Göga ist äußerst angesäuert, weil er sich mal wieder "**tsts - ID 20**" fühlt. Er erhält keinerlei Zeugnisse und Infos über die Kinder mit der Ex. Ich hingegen bin der Meinung, dass zwar K KU bezieht, welcher ihm nicht zusteht, dass aber ansonsten sich nichts ändern würde, weil ja weniger bei KU bei K ein mehr bei den anderen Kindern bedeuten würde.

Sowohl Göga als auch ich sind uns allerding einig, dass keine Nachrichten für uns gute Nachrichten sind, weil wir dann damit nicht behelligt werden und wir uns keine Kopf machen brauchen. Wir haben definitiv einen Abstand erreicht.

Und für alle "Neuen", die mein Post vieleicht nicht ganz verstehen: wir sind beide Freunde von Klarheit, Offenheit und Transparenz. Diesen Attributen sind wir hinter her gelaufen und haben sie nicht errreicht.

LG

eskima
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