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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Auslandsthemen (Moderator: DeepThought)  |  Thema: Kind in USA
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Autor Thema: Kind in USA  (Gelesen 684 mal)
ehwaz07
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 23. März 2007, 09:54:05 »

Hallo,

mein Kind ist jetzt seit 3 jahren in den USA.

Die Mutter hat hier in Deutschland einen Amerikaner geheiratet.
Es gab mehrere Umzüge, die mir nicht mitgeteilt wurden (Umgang gab es ab da dann auch keinen mehr  exclamation_smile)
bis sie schließlich mit meinem Kind ausgewandert sind. Alles natürlich ohne eine Info an mich.
(Habe immer versucht die neue Adresse zu bekommen, aber nach Einzug in eine Housing Area gab es keine Möglichkeit mehr an mein Kind ran zu kommen. Bin sozusagen Anwaltlich hinterhergerannt). Eine Adresse in den USA oder Telefonnummer habe ich natürlich auch nicht, nur ein Bankkonto und in welchem Staat das Kind jetzt lebt.

Das Kind hatte mich kurz vor dem ersten Umzug in D angerufen und verlangte ein schriftl. Einverständnis zu einer Namensänderung, da ich nur noch der **tsts - ID 28** wäre (der neue ist jetzt der Papa) , ich stimmte nicht zu. Das tat mächtig weh cry_smile )

Ist es möglich dies in den USA einfach ohne Zustimmung zu bekommen?
Ich habe die Befürchtung, dass mein Kind nicht mehr meinen Namen trägt und ich wäre sehr traurig darüber.

Änderungen bezüglich meiner Unterhaltspflicht werden mir natürlich nicht mitgeteilt, wenn Sie für mich positiv wären, ich hatte mehrere monate doppelten Unterhalt bezahlt, weil die KM mich ab dem Monat der Auswanderung pfänden liess, (erfuhr ich erst 6 Monate später, dass sie weg waren) obwohl ich stets pünktlich und in voller Höhe bezahlt hatte. Vieleicht dachte Sie ich würde nicht mehr zahlen, wenn ich wüsste sie sind weg. Das zuviel gezahlte Geld war natürlich auch weg!

Die schlimmste Befürchtung, die ich hätte wäre das mein Kind adoptiert worden wäre, kann ich das überhaupt erfahren?
Zeugnisse oder sonstiges bekomme ich natürlich auch nicht.  Trotz mehrmaliger Nachfrage über die Anwälte. exclamation_smile
Ich hoffe es geht ihm gut.
Das Kind fehlt mir.  cry_smile

Gruß ehwaz
Gespeichert
papausa
Schon was gesagt
*
Beiträge: 30


« Antwort #1 am: 23. März 2007, 16:19:31 »

Ja, ist es. Sollte die KM mit dem neuen Partner vor dem Gericht einen Antrag auf Namensaenderung stellen, oder sogar Adoption und gibt sie an es wurde mind. 12 Monate keinen Unterhalt bezahlt oder es hat seit 12 Monaten keinen Kontakt zwischen Vater und Kind gegeben dann wird dem Antrag meistens statt gegeben. Ist die Anschrift bekannt wirst du angeschrieben! Ist die Anschrift unbekannt so muss eine Zeitungsannouce fuer ca. 3 Wochen laufen in der das Verfahren ausgeschrieben ist. Ist das Kind bereits ueber 6 Jahre, wird es vom Richter selber angehoert. Sowas laeuft meistens im Buero des Richters ab, nicht im Gerichtssaal.  Ich moechte hier zu anmerken, dass dieses Verfahren von Bundesstaat zu Bundesstaat anders ablaeuft.

In welchem Bundesstaat ist das Bankkonto? Welche Bank? Kannst du darueber informationen bekommen? Zum Beispiel nach Adresse fragen?

Was weisst du ueber den neuen Partner bzw. Ehemann der X, denn die muessen ja verheiratet sein um Namensaenderung zu machen bzw um ueberhaupt in USA leben zu koennen wegen Visa. 

Hier kannst du was rausfinden. Ruf das amerikanische Konsulat in Frankfurt an, dein Kind benoetig ein Visum um in USA laenger als 90 Tage zu sein und in die Schule zu koennen benoetigt man eine SSN = Social Security Number.  Die muessen wissen, wo die sich auf halten. AR11, so heisst die Form fuer Adressaenderung, die neue Adresse muss bei jedem Umzug innerhalb 14 Tagen angegeben werden. Wird diese AR11 nicht eingereicht, riskiert man, dass man "abgeschoben" wird.  Dein Kind ist doch "nur" im Besitz eines deutschen Passes?

Geh auf die Webpage des deutschen Konsulats in den USA suche nach dem dir zustaendigen wo der letzte bekannte Aufenthalt war und kontaktiere die per Telefon oder Email geht glaube ich auch.

Gerichtlich kannst du ueber die Headquaters in Heidelberg nach Standpunkt des Partners verlangen, alleine aus diesem Grund, weil er sich doch "mitschuldig" des Kindesentzuges macht. Oder nicht? Geh zu einem sogenannten Rechtspfleger ans Gericht.

Kennst du den letzten Aufenthaltsort, dann geb den im Internet ein und such nach dem zustaendigen Gericht dort.
Schildere denen die Situation und frag nach ob ein Antrag eingereicht wurde.

Als Nachweiss wird meistens eine Geburtsurkunde benoetigt. Hast du eine internationale Geburtsurkunde? Wenn nicht, wuerde ich zum Standesamt gehen und eine internationale verlangen, da spart man sich die Uebersetzungsgebuehren und Zeit die zum uebersetzen benoetigt wird.

Wie bezahlst du den KU nach Amerika? Gibt es Nachweise?

Gibt es eine aktuelle Emailadresse? Ist es moeglich per Email darum zu Bitten den Antrag per Post zu schicken, dann weisst du wo sie sind und kannst dagegen angehen und das Kind besuchen.

Ich glaube ich hab jetzt alles reingepackt was ich so weiss... wenn noch fragen sind... ich beantworte sie gern!







Gespeichert
dani1965
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« Antwort #2 am: 11. April 2007, 05:16:32 »

www.zabasearch.com
da wer mann gefunden mad3
Gespeichert
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