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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:51:25 *
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Autor Thema: Erziehungspädagogisches Gutachten??  (Gelesen 1008 mal)
Kitchenman
Gast
« am: 22. März 2007, 13:28:51 »

Hi @all,

Eine Frage zu Gutachten:

Ich habe am 28.03 einen "umfangreichen" Sorgerechtsprozess (Siehe Besuchs/Umgangsrecht wird verweigert). Deshalb mache ich hier keine genauen Ausführungen.

Meine Frage lautet präziese: kann ich meiner EX nicht mit einem Gutachten über ihre erzieherischen Qualitäten, einem sogenannten erziehungspsychologischem Gutachten, den Wind was ASR/ABR aus den Segeln nehmen?

Ihr Verhalten ist ja nun mehr als nicht nachvollziehbar, und wenn ich mir die Sachen der Kids so anschaue die ich da rausgeholt habe, bekomm ich graue Haare!

Meine Anwältin hat so was in ihrem, jetzt ja gegenstandslosgewordenen Schreiben wegen der Besuchsrechtregelung angedeutet.

Wäre das evt. ein Weg, und welche Risiken birgt er?

Bevor ich da was lostrete was nach hinten losgehen kann, laß ich es nämlich lieber sein.

Danke für eure Tipps,

Gruß Kitchenman, der jetz richtig scharf gun
Gespeichert
sandgren
Gast
« Antwort #1 am: 22. März 2007, 13:42:33 »

hy kitchenman,
solch ein gerichtspsychologisches gutachten muss zuerst von einem gericht angeordnet werde.
meistens wird damit die GWG beauftragt.
in 99% der fälle besteht dieses gutachten anschliessend aus vorgefertigten textbausteinen mit der empfehlung die kinder der mutter zuzusprechen!

ich würde an deiner stelle schön die finger davon lassen.
du hast im moment soviel erreicht das es deiner ex schwer werden wird die kinder wieder zu sich zu holen solange du keinen fehler machst.

hier ist doch einer der seltenen fälle wo das "kontinuitäts prinzip" für einenen vater arbeitet.

gruss sandgren Cool
Gespeichert
babbedeckel
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.858


AE-Papa


« Antwort #2 am: 22. März 2007, 14:02:49 »

Servus kitchenman,

du hast doch gute Chancen ... und hast jetzt Zeit   
=> Kontinuitätsprinzip, wie Sandgren schon sagte. Dieses Prinzip dient bei "unseren" FGs als
das oberste.
...und soweit ich´s in Erinnerung habe, so ist dein jüngster 3 Jahre.
Da ist es u.U. möglich, daß eh ein GA vom Richterlein beauftragt wird.
Und noch was, ich weiß du sitzt auf heißen Kohlen, aber das hilft jetzt nix....da mußt du durch...das kennen wir alle  c
und können gut nachvollziehen wie´s dir geht.
Weißt ja, volle Energie auf die Kids, der Rest ist erstmal irrelevant.

Vielleicht kuckst du dich mal nach einer Wohnung für die EX um 

Gruß
babbedeckel
Gespeichert

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #3 am: 22. März 2007, 14:07:23 »

Zitat
Vielleicht kuckst du dich mal nach einer Wohnung für die EX um

Wozu denn? Eine Mutter die keine Wohnung hat kann die Kinder auch nicht zu sich nehmen.
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
sandgren
Gast
« Antwort #4 am: 22. März 2007, 14:15:56 »

hy midnightwish,

Zitat
Wozu denn? Eine Mutter die keine Wohnung hat kann die Kinder auch nicht zu sich nehmen.

da wäre ich mir nicht so sicher,
ein platz im frauenhaus ist da schnell gefunden,mit leicht verdrehten tatsachen die körperliche auseinandersetzung von kitchenman mit dem LG gehts manchmal noch schneller.

gruss sandgren Cool

Gespeichert
carsten
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #5 am: 22. März 2007, 14:18:51 »

hallo,

stimme sandgren zu. sei vorsichtig mit solchen gutachen. viele GWG gutachter machendie männer platt.

carsten
Gespeichert
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #6 am: 22. März 2007, 14:19:27 »

Moin Kitchenman!

Abgesehen von den Gefahren, die meine Vorredner schon aufgeführt haben, gibt es noch ein weiteres Risiko - niemand kann dazu verpflichtet werden sich begutachten zu lassen. Wenn KM sagt "Nein", dann wirst nur Du allein begutachtet. Mama hat per Geschlecht ohnehin die bessere Erziehungseignung.

Ich würde es derzeit für die bessere Taktik halten, wenn Du versuchst so viel Zeit wie möglich raus zu schinden, um das Kontinuitätsprinzip auf Deiner Seite unanfechtbar zu machen. Ich denke da z.B. an einen Antrag Deiner RA auf Terminverschiebung der kommenden Verhandlung. Wird meist bewilligt. So könntest Du mindestens einen Monat mehr rausholen, in dem die Kids ausschliesslich bei Dir sind.

Gerissene Exen schaffen es mit unterschiedlichen Mitteln 3 oder mehr Monate raus zu holen und danach behalten sie in der Regel die Kids, weil sie eben schon so lange allein bei Mama waren.

Du solltest im Moment besser nicht auf eine schnelle Entscheidung hinarbeiten sondern versuchen, über die Zeit weitere Fakten zu schaffen.

Greetz,
Milan
Gespeichert

PhoeniX
Gast
« Antwort #7 am: 22. März 2007, 14:24:04 »

Moin

Zitat
ein platz im frauenhaus ist da schnell gefunden,
Nun nagel mal den Pudding nicht an die Wand. Klar ist das ein "Risiko" aber nicht alle Exen rennen ins Frauenhaus und/oder haben dann eeine Chance darauf das Kind zu sich zu holen.

Zum Gutachten muß ich sagen, das dieser zwar bei viele der hier vertretenden Väter nach hinten losgegangen ist, aber nicht erwähnt wird, das es auch vielen Vätern geholfen hat. Ein Vater der "gewonnen" hat, hat halt nicht das Bedürfnis sich mitzuteilen.

Ich für meinen Teil hab aus meinem Gutachten mehr Profitiert, als ich mir erhofft habe.

Aber zu beantragen, das ein Psychoheini dich und alle anderen unter die Lupe nimmt, sollte die letzte Möglichkeit sein. Trotz meiner positiven Erfahrungen, rate ich generell zur Vorsicht.

Sollte eins gemacht werden, sei darauf gefast, das alle Beteiligten nen Schaden haben und die Empfehlung lauten wird: XY hat den geringsten Schaden, deswegen Kind zu XY.

Gruß

Martin
Gespeichert
sandgren
Gast
« Antwort #8 am: 22. März 2007, 14:57:36 »

hy martin,

Zitat
Zum Gutachten muß ich sagen, das dieser zwar bei viele der hier vertretenden Väter nach hinten losgegangen ist, aber nicht erwähnt wird, das es auch vielen Vätern geholfen hat. Ein Vater der "gewonnen" hat, hat halt nicht das Bedürfnis sich mitzuteilen.

wie du weist habe ich gewonnen,
trotz einem GWG gutachten nachdem ich ein "drogensüchtiger (psychopharmaka) ex radrennfahrer " war?Huch!!! mad

weder war ich jemals radrennfahrer rofl2 noch habe ich soetwas jemals freiwilig genommen.

selbst als es mir möglich war das gutachten und zu zerpflücken,die OLG richter einräumen mussten das das GWG gutachten meine person betreffend nachweislich falsch ist,kam nur der kommentar:

"trotzdem halten wir uns an die empfehlung die kinder bei der mutter zu belassen!" mad

was in jahrelangem kampf doch noch daraus geworden ist ist ja bekannt.

gruss sandgren Cool
Gespeichert
Kitchenman
Gast
« Antwort #9 am: 22. März 2007, 15:01:50 »

Hi @ all

gerade eben hat mich der SA vom JA angerufen.

Er wird bei dem Termin am 28. dabei sein, und......

das Gericht anregen ein Gutachten über den derzeitigen psychischen Zustand meiner EX einzuholen. question

Von mir ist in diese Richtung noch kein Wort zu irgend jemanden gesagt worden. Also entweder ist der Hellseher, telephatisch begabt, oder er kann logisch denken.

Es gibt jetzt nämlich eine schriftliche Stellungnahme der ehemaligen Betreuerin meiner EX, lt. dem SA vom JA kommt sie da nicht sonderlich gut weg. Werde die Stellungnahme gleich per Fax bekommen, meine Anwältin weiß auch schon Bescheid.

Was die Unterbringung meiner EX nach dem Krankenhausaufenthalt angeht, so muß ich leider sagen interressiert mich das z.Zt. nicht die Bohne. Das ist ihr Problem und nicht meines.

Und leicht verdrehet Tatsachen schaffen was die Auseinandersetztung mit Stabschwinger angeht, dürfte recht schwierig sein.

Gruß Kitchenman, der froh ist das
1.) seine Kids da sind und es ihnen gut geht
und
2.) das ich ne Telefonflat habe, dann kost wenigstens der Anruf beim RA nix
Gespeichert
PhoeniX
Gast
« Antwort #10 am: 22. März 2007, 15:28:29 »

Moin

Ich hoffe dann, das er ein Gutachen nur über deine Frau machen wird und nicht über dich und deine Kids. Das sollte dann einfacher sein und die Kinder nicht so belasten.

Gruß

Martin
Gespeichert
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