Hallo,
welche Begründung gibt denn KM an? So einfach ist das nicht zu bekommen. DAs grasse Gegenteil ist doch hier derFall, sie ist doch gar nicht erziehungsfähig!!!
Versuchd as mit deinem RA dem Richter zu beweisen, spreche mit dem RA darüber wie ihr das darstellen könnt und an welchen Beispieln.
Gruß Gast
Ich brauche dringend Hilfe!!! Mein 10 jähriger Sohn lebt seit der Scheidung 1998 bei seiner Mutter - wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Er gleitet immer mehr in die kriminelle Szene ab: - er klaut - er lügt - er raucht - er schlägt andere Kinder zusammen - er treibt sich nur mit älteren Kindern herum - er schwänzt die Schule - er macht keine Schularbeiten - er hat einen Schrank bei einem Freund in Brand gesetzt (die Feuerwehr musste zum Löschen ausrücken) Seine Mutter hatte ihn in eine Anstalt für schwer erziehbare Kinder gesteckt - nach einigen Wochen wurde entlassen - die zuständigen Ärzte kamen nicht weiter. Das Jugendamt schlägt die Unterbringung in einer Pflege-Familie vor. Ich habe gestern mit seinem Rektor und Klassenlehrerin gesprochen – Beide haben die schlimmsten Befürchtungen und haben ganz eindeutig „erhebliche Erziehungsmängel“ festgestellt – es gibt keine Zusammenarbeit der Mutter mit der Schule. Und nun will sie auch noch das alleinige Erziehungsrecht!!! Ich würde ich zu mir nehmen – ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und unserer gemeinsamen, 3 jährigen Tochter 300 km entfernt. So könnte er in einem ganz neuen Umfeld aufwachsen. Ich bin mir sicher – ich bekomme ihn wieder hin!!! Wie muss ich es anstellen, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme? Bitte helft mir ...!