Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:50:42 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: wie soll das gehen ?  (Gelesen 785 mal)
der blonde dreifach-Papa
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 15


« am: 21. Mai 2004, 12:50:57 »

Hallo an alle Lieben hier,

nach einem phantastischen Vatertag und einem konstruktivem Gespräch mit meiner  "Gattin" haben sich für mich mehrere Möglichkeiten, was unsere Trennung betrifft aufgetan und ich könnte ein paar wichtige Informationen gebrauchen.

Zuerst möchte ich euch ein paar wichtige Fakten an die Hand geben, damit meine/unsere Situation richtig eingeschätzt werden kann.

Meine Frau und ich sind jeder für sich selbstständig. Wir haben drei Kinder im Alter von 13, 11 und 10 Jahren (alles Jungs). Wir leben in einer 115 qm² Wohnung zusammen.
Zur Zeit habe ich gute Aufträge, jedoch nur fest bis Ende Juni. Das Unternehmen meiner Frau wirft nicht viel ab.
Ich selbst habe eine Privat-Insolvenz hinter mir und befinde mich in der "Wohlverhaltensphase", die noch 5 Jahre dauert. Meine Pfändungsgrenze liegt zur Zeit (Frau und drei Kinder) bei ca. 1.900.- € netto.
(da sie selbstständig ist würde bei einer Trennung dieser Betrag auf ca. 1.500,-€ netto absinken. Wenn ich mehr verdiene geht das an die Gläubiger)

Meine Frau sagt, sie habe sich bei einer Rechtsanwältin erkundigt, und die habe ihr gesagt:
"Wenn sie die Kinder nehmen und ausziehen, ihr Mann nicht alles bezahlen kann was er an Unterhalt ect. aufbringen muss, können Sie vom Sozialamt Unterstützung bekommen, sowohl bei der Einrichtung der neunen Wohnung, als auch beim Unterhalt."
Frage:   stimmt das ?
...und was ist wenn sie zum Sozialamt geht,   ich denke dann schreibt uns das Sozialamt vor, wie die ganze Sache mit der Trennung zu laufen hat und wir können dann nicht mehr selbst entscheiden, ob wir ne "classische Lösung oder eine 50/50 Lösung" wollen..Huch

des Weiteren sagte sie meiner Frau:
"Wenn bei drei Kindern, eines der drei unter 12 Jahren ist, kann niemand von Ihnen verlangen, dass sie arbeiten gehen, auch nicht habtags".
  ...stimmt das so Huch
...und was wäre wenn   ich gehen würde und die Kinder mitnehmen würde, wäre doch die gleiche Situation...oder?

Sie soll noch gesagt haben:
"In der Regel  question ist es so, dass der, der bis jetzt den größeren Teil des Lebensunterhaltes verdient hat, dies auch weiterhin tun muss, und der, der sich mehr um die Kinder gekümmert hat, auch die Kinder zugesprochen bekommt."
...hierzu muss ich sagen, dass ich nie alleine für die Knete zuständig sein wollte, und eigentlich immer nur in diese Rolle gedrängt wurde. Deshalb auch seit zwei Jahren unser beider Selbstständigkeit. Hinzu kommt, dass sie(meine Frau behauptet es zwar) sich gar nicht sooo viel mehr um die Jungs gekümmert hat, als ich, da die Jungs immer im Hort waren bis 17:00 Uhr und wenn sie nach Hause kamen, hatte auch ich Feierabend... und hab mich mindestens genauso um die Kinder gekümmert.

Wir verfolgen nun eigentlich beide die 50/50 Lösung, dass heißt, dass sich jeder zu 50% um den Lebensunterhalt kümmert und zu 50% um die Jungs.
Nun ist die Frage: was passiert wenn einer von uns beiden durch seine Selbstständigkeit nicht in der Lage ist seinen Anteil am Lebensunterhalt zu leisten ? Springt dann auch das Sozialamt ein???

Meine Auffassung von einer gleichberechtigten Lösung ist, dass doch eigentlich von jedem von uns in gleicher Weise verlangt werden kann notfalls auch Ganztags zu arbeiten, oder werden immer nur die Väter dazu verdonnert im Zweifelsfall?

Ich stelle diese Frage, da meine Frau es sich anfangs sehr leicht machen wollte: Ich sollte gehen, sie sich in Zukunft hauptsächlich um die Jungs kümmern und ich sollte zusehen wie ich das Geld ranschaffe und wieder nur dann für meine Jungs Zeit haben, wenn meine Arbeit es zulässt, aber   das will ich nicht mehr, auf gar keinen Fall !!!  
Ich denke, sie sollte genauso Verantwortung übernehmen wie ich, ist doch mehr als fair oder?

Wir haben nun folgendes angedacht:
ich kann einen festen Halbtagsjob annehmen, mit den Jungs in der Wohnung bleiben. Von zu Hause aus kann ich auch das eine oder andere Projekt als Selbstständiger in Angriff nehmen. Sie kann sich eine Wohnung suchen und sich verstärkt um den Ausbau ihres Unternehmens kümmern, um sowohl die finanziellen Mittel für die neue Wohnung, als auch ihren Anteil zum Unterhalt beibringen zu können.
Wann immer sie will und Zeit hat, kann sie natürlich die Jungs sehen, zu sich nehmen oder etwas mit ihnen unternehmen.
Fragen:
Wäre so etwas durchführbar?
Kann so etwas vertraglich unter uns geregelt werden?
Was wäre wenn es Probleme, in welcher Art und Weise auch, gibt?

Ich würde mich freuen, wenn ihr dazu eure Meinung oder vielleicht sogar eure Erfahrungen oder Bedenken dazu äußern würdet.

Liebe Grüße

Jörg
Gespeichert
olaf
ausgeschieden
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« Antwort #1 am: 21. Mai 2004, 13:01:47 »

Hallo,

du hast viele Fragen und beantworten, so rechtlich abgesichert, kann ich sie leider nicht. Aber erst mal finde ich es toll, dass ihr euch beide Gedanken um die Kinder macht. Ich würde euch raten gemeinsam zu einem Anwalt zu gehen und euch das alles erklären zu lassen. So teuer ist das nicht und dann wisst ihr wo ihr dran seit. Nehmt aber einen Anwalt den ihr beide noch nicht kennt, sonst ist der Ärger vorprogammiert. Viel Erfolg Olaf
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #2 am: 21. Mai 2004, 19:28:11 »

Zitat
ansonsten Deep berichtige mich
Schon mittendrin  ;)

Die 50/50-Regelung besagt nicht, dass einer der Eltern das ABR hat. Ganz im Gegenteil. Diese höchst einvernehmliche Regelung umfasst eine Zusammenarbeit auf Elternebene, wie sie in intakten auch gegeben sein sollte. Ferner wird kein KU fällig. Lediglich das KG vereinnahmt einer (meist der, bei dem die Kinder zu 51% der Gesamtzeit sich aufhalten *lol*).

Es wird für einen Sozialhilfeempfänger nur schwer zu argumentieren sein, dass eine entsprechend große Wohnung vorgehalten wird, weil die Kinder ja eigentlich nicht bei ihm wohnen auf der anderen Seite aber halt doch schon. Damit kommen die bisweilen etwas durcheinander. Am besten mit denen schon mal vorsorglich reden.
Zitat
dass der, der bis jetzt den größeren Teil des Lebensunterhaltes verdient hat, dies auch weiterhin tun muss, und der, der sich mehr um die Kinder gekümmert hat, auch die Kinder zugesprochen bekommt."
Stimmt soweit. Hingegen ist es nicht Gesetz, sondern landläufige Rechtsauffassung.
Zitat
...hierzu muss ich sagen, dass ich nie alleine für die Knete zuständig sein wollte, und eigentlich immer nur in diese Rolle gedrängt wurde.
Das will kein Richter wissen und du solltest auch gar nicht erst als Argument bringen. Hake das für dich ab.
Zitat
Wann immer sie will und Zeit hat, kann sie natürlich die Jungs sehen, zu sich nehmen oder etwas mit ihnen unternehmen.
Ich habe das in deinem anderen Beitrag auch schon gefragt: Was wollen die Kinder?

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Melly
Gast
« Antwort #3 am: 21. Mai 2004, 14:21:37 »

Hallo, also ich versuch mal etwas zum rauswurschteln....

Zuerst möchte ich euch ein paar wichtige Fakten an die Hand geben, damit meine/unsere Situation richtig eingeschätzt werden kann.
Zitat
Meine Frau sagt, sie habe sich bei einer Rechtsanwältin erkundigt, und die habe ihr gesagt:
"Wenn sie die Kinder nehmen und ausziehen, ihr Mann nicht alles bezahlen kann was er an Unterhalt ect. aufbringen muss, können Sie vom Sozialamt Unterstützung bekommen, sowohl bei der Einrichtung der neunen Wohnung, als auch beim Unterhalt."
Frage:   stimmt das ?

Schöne nette Rechtsanwältin:(
Also das wird so sein, daß Du wenn Du Pech hast auf den Selbstbehalt gekürzt wirst.
Ansonsten kann die Frau schon zum Sozialamt gehen. Vorsicht aber, die Wohnungseinrichtung bei 3 Kindern wird immer in erster Linie der Frau zugesprochen, das könnte das Sozialamt so auch sehen, da die Frau die Waschmaschine und Co für die Kids braucht!
Zitat
...und was ist wenn sie zum Sozialamt geht,   ich denke dann schreibt uns das Sozialamt vor, wie die ganze Sache mit der Trennung zu laufen hat und wir können dann nicht mehr selbst entscheiden, ob wir ne "classische Lösung oder eine 50/50 Lösung" wollen..Huch

Das Sozialamt wird sehen was von Dir zu holen ist!!!
Zitat
des Weiteren sagte sie meiner Frau:
"Wenn bei drei Kindern, eines der drei unter 12 Jahren ist, kann niemand von Ihnen verlangen, dass sie arbeiten gehen, auch nicht habtags".
  ...stimmt das so Huch

Nein das ist Käse! Normalerweise heißt es, daß eine Frau ab dem 8 Lebensjahr des letztgeborenen dazu aufgefordert werden kann halbtags arbeiten zu gehen. Ab dem 12 Lebensjahr des jüngsten Kindes kann der Frau dann schon zugemutet werden Ganztags zu arbeiten!
Da sie ja jetzt schon arbeitet, kann sie nicht so einfach mal die Arbeit hinschmeißen, das würden denk ich Richter nicht so gerne sehen.
Zitat
...und was wäre wenn   ich gehen würde und die Kinder mitnehmen würde, wäre doch die gleiche Situation...oder?

Da ist es das Selbe...
Zitat
Sie soll noch gesagt haben:
"In der Regel  question ist es so, dass der, der bis jetzt den größeren Teil des Lebensunterhaltes verdient hat, dies auch weiterhin tun muss, und der, der sich mehr um die Kinder gekümmert hat, auch die Kinder zugesprochen bekommt."

Naja normalerweise ist es immer so, daß die Kinder bei der Mutter daheim betreut werden, es gibt aber auch Väter die Hausmänner sind, das ist zu verallgemeinert!
Die Anwältin hetzt mächtig...aber verständlich dafür wird sie bezahlt!
Zitat
Wir verfolgen nun eigentlich beide die 50/50 Lösung, dass heißt, dass sich jeder zu 50% um den Lebensunterhalt kümmert und zu 50% um die Jungs.
Nun ist die Frage: was passiert wenn einer von uns beiden durch seine Selbstständigkeit nicht in der Lage ist seinen Anteil am Lebensunterhalt zu leisten ? Springt dann auch das Sozialamt ein???

Dann muß der ran, der mehr verdientn und noch zahlen kann, dann erst das Sozialamt.
Wichtig zu wissen ist auch, daß immer erst der KU vor Gläubigern geht!
Zitat
Meine Auffassung von einer gleichberechtigten Lösung ist, dass doch eigentlich von jedem von uns in gleicher Weise verlangt werden kann notfalls auch Ganztags zu arbeiten, oder werden immer nur die Väter dazu verdonnert im Zweifelsfall?

Es kommt immer drauf an wer die Kinder betreut! Wenn Ihr Euch einig seit, daß Du Hausmann bist, ok...wird sie weiterhin die Kinder bei sich wohnen haben, bist Du der wo ranklotzen muß:(
Zitat
ich, ist doch mehr als fair oder?
Wir haben nun folgendes angedacht:
ich kann einen festen Halbtagsjob annehmen, mit den Jungs in der Wohnung bleiben. Von zu Hause aus kann ich auch das eine oder andere Projekt als Selbstständiger in Angriff nehmen. Sie kann sich eine Wohnung suchen und sich verstärkt um den Ausbau ihres Unternehmens kümmern, um sowohl die finanziellen Mittel für die neue Wohnung, als auch ihren Anteil zum Unterhalt beibringen zu können.
Wann immer sie will und Zeit hat, kann sie natürlich die Jungs sehen, zu sich nehmen oder etwas mit ihnen unternehmen.
Fragen:
Wäre so etwas durchführbar?
Kann so etwas vertraglich unter uns geregelt werden?
Was wäre wenn es Probleme, in welcher Art und Weise auch, gibt?

Sicherlich ist das eine Lösung und auch machbar! Wenn sie die Kinder so ohne weiteres an dich abgibt? Du wirst dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und sie muß Dir Unterhalt für die drei Kids zahlen.
Bist Du Dir sicher, daß sie das machen wird? Wenn ja, dann hast Du ja das was Du wolltest.
Wenn Ihr Euch einig seit, könnt Ihr das in einer Trennungsvereinbarung schriftlich festhalten lassen.
Aber nicht einfach so am Frühstückstisch, da muß nen Anwalt oder Notar her!

Also ich hoffe mal, das ist alles so richtig, aber aus logischer Sicht denk ich schon....
ansonsten Deep berichtige mich

Liebe Grüße
Melly

---------
Anm. Admin: Ich hab zwecks besserer Lesbarkeit die Texte von Papa quotiert.

[Editiert am 21/5/2004 von DeepThought]
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #4 am: 21. Mai 2004, 19:45:00 »

Hallo Deep...

ist denn so eine Lösung sinnvoll? Ich frag mich das gerade, da Papa schreibt, er will die Kinder bei sich haben und die Frau kommt nur zu Besuch!
Dann ist es doch die normale Lösung oder?
Die Kids brauchen doch ein Nest wo sie wissen die sind daheim und müssen nicht von Wohnung zu Wohnung hüpfen.
Ich stell mir das sehr schwer vor, da man dann ja auch die Kinderzimmer in beiden Wohnungen braucht!
Ich hab da heute den Tag über nachgedacht und finde solch eine Lösung komisch.
Ich weiß ja nicht, ob es später nicht zu spannungen kommt, wenn einer der Ex-Partner einen neuen Lebensgefährten hat...da kommen doch auch Spannungen auf*grübel

Irgendwie kann ich mit so einer Lösung nix anfangen...
LG Melly
Gespeichert
der blonde dreifach-Papa
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 15


« Antwort #5 am: 22. Mai 2004, 16:02:51 »

Hallo Melly, hallo Jörg,

das sind ja schonmal ein paar wichtige Infos, wo wir was mit anfangen können, besten Dank.

Nur ein bisschen noch für das vielleicht bessere Verständniss:

Wir zwei beide(als meine Frau und ich) können im Moment recht gut miteinander reden und wir   wollen echt ne gute Lösung für die Jungs finden.

Da wir die eine oder andere Situation gemeinsam durchgedacht haben, halten wir es wirtschaftlich für sinnvoll, dass sich meine Frau erst einmal ne kleine Wohnung nimmt, die Kinder mit mir in unserer jetzigen Wohnung bleiben.
(@Deep: das wollen die Kinder auch, also in der Wohnung bleiben, bei wem, ob bei meiner Frau oder bei mir, das wollen sie gar nicht entscheiden, es fällt ihnen einfach zu schwer, das haben sie schon öfter gesagt).
Ich kann den Halbtagsjob machen und Nachmittags für den Haushalt und die Jungs dasein.

Meine Frau hätte dann Zeit und den nötigen Freiraum ihr Unternehmen auszubauen und sich finanziell auf bessere Beine zu stellen. Irgendwie verständlich dass sie in der Anfangsphase nicht den dicken KU zahlen kann, aber zumindest schonmal ein wenig, also was machbar ist, meine ich.
Hier spreche ich natürlich nicht die rechtliche Seite an, sondern das persönliche Verantwortungsgefühl von uns beiden, sowohl was die Jungs betrifft aber auch das finanzielle Seite bzw. den Unterhalt. Ich für meinen Teil habe dieses Verantwortungsgefühl, wobei ich ja schon geschrieben habe, dass, was das Finanzielle betrifft meine Frau anfangs schon ein wenig uneinsichtig war, dass auch sie ihren Teil dazu tun soll, jedenfalls hab ich es so aufgefasst.

Wenn sie also dann auf den besagten "besseren Beinen" steht, können wir eine zweite größere Wohnung nehmen, wo dann auch die Kinder sich genauso aufhalten können. Wir meinen es ist eine echt gute Lösung, wenn wir den Kindern dann wirkliche zwei Heime bieten, wo sie sich geborgen fühlen können.
Sicher etwas ungewöhnlich der Gedanke "ich habe zwei zu Hause", aber warum denn eigentlich nicht Huch Kann auch irgendwie einen besonderen Reiz haben.

Übrigends Melly: Die Rechtsanwältin wird nicht bezahlt, es ist wohl irgend eine Bekannte von nem Freund dessen Schwester der Onkel seine Schwägerin... du verstehst ?
Also einfach nur sone dahergeholte Information wohl.

Deine Formulierung ist sehr sachlich, indem du fragts ob sie "die Kinder an mich abgeben" wird. Niemand soll doch dem anderen die Kinder abnehmen oder sie dem anderen abgeben.
Die Kinder sollen einfach ihr jetziges Heim erst einmal so weiter behalten. Und ich werde halt 50% arbeiten und 50% Hausmann sein(also 100% arbeiten insgesamt...hihi). That's it.

Und dass ein Anwalt oder Notar für einen evtl. Vertrag dasein soll iss uns glaub ich auch klar. Nur finde ich auch sollten wir beide den a) zusammen wählen und natürlich auch b) zusammen hingehen.

@Deep:
das ist ja richtig interessant mit der Bedeutung der 50/50 Lösung. Eigentlich ja auch das was wir wollen: eine einvernehmliche Regelung und eine Zusammenarbeit auf Elternebene.
Und das KU ist auch nicht Pflicht...gar nicht so schlecht in unserer Momentanen Situation.
Kindergeldempfänger bin ich eh schon  ;)  und die 51% kriegen wir in dem Zusammenhang wohl locker hin  :red:
Und was das abhaken betrifft: hab ich macht:  crash

So, dann werde ich mit meiner "Holden" mal über eure Infos sprechen.
Vielen Dank vorerst und ein schönes Wochenende...
(ich muss leider arbeiten)

tschüß
Jörg


Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: wie soll das gehen ?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team