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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:50:32 *
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Autor Thema: Kanada / "common law"  (Gelesen 859 mal)
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« am: 19. März 2007, 13:31:08 »

Moin,

ein Bekannter einer Auslandsliste hat mich auf folgenden Zustand aufmerksam gemacht:

Nur mal als Vergleich, einfach so in die Mitte geworfen:

In Kanada ist es mittlerweile Gesetz, dass zwei zusammenwohnende Personen nach einem Jahr als "Common Law" betrachtet werden - wenn diese Personen auseinandergehen, werden sie wie Eheleute behandelt, inklusive der Erfordernis der Scheidung und der damit zusammenhängenden Nebenwirkungen (Quelle). Definition:

Zitat
Common-law partner
You are a common-law partner—either of opposite  **tsts - ID 10** or same- **tsts - ID 10**—if you have been living with your sponsor in a conjugal relationship for at least one year. The year of living together must be a continuous 12-month period and cannot be intermittent periods that add up to one year. However, you are allowed temporary absences for short periods of time for business travel or family reasons.

You will have to provide documents that prove that you and your common-law partner have combined your affairs and have set up your household together in one home. This could include:

- joint bank accounts or credit cards;
- joint ownership of a home;
- joint residential leases;
- joint rental receipts;
- joint utilities (electricity, gas, telephone);
- joint management of household expenses;
- proof of joint purchases, especially for household items; or
- correspondence addressed to either person or both people at the same address

Sprich: kauft zusammen einen Mixer, ein Jahr danach eine Kaffeemaschine zusammen und einer wird dann blechen - Kanada kennt das lebenslange Unterhaltsrecht.

Ich hoffe, unsere Politiker kommen nicht auf solche Schwachsinnigkeiten (obwohl Großbritannien auch etwas ähnliches plant). Als nächstes kommt dann Unterhaltspflicht durch Händchenhalten, einhergehend mit Schadensersatz für die mangelnde Wärmezufuhr bei Verweigerung.  mad

Gruß, Xe
Gespeichert
canuck
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« Antwort #1 am: 26. Januar 2008, 11:29:52 »

Hi Xe,
dein zitat ist zwar richtig aber es bezieht sich hauptsächlich aufs SR. und das lebenslange unterhaltsrecht ist wessentliche fairer ausgelegt in kanada als in Deutschland. es wird zum beispiel nur das zugewinn während der ehe(auch common law) angerechnet was in D nicht der fall ist.
Gespeichert
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