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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:44:45 *
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Autor Thema: Der Gang zum Gericht - richtig oder falsch?  (Gelesen 1086 mal)
Mr-Bean
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 94


« am: 11. März 2007, 22:45:00 »

Hallo,

ich bin Vater einer 9-jährigen Tochter, ihre Mutter hat sich von mir vor 2,5 Jahren getrennt, ich war nie mit ihr verheiratet  rofl2, habe aber auch kein Sorgerecht. mad

Seit unserer Trennung und speziell seit ihrem Wezug (50km von mir) vor 1,5 Jahren kämpfe ich um einen regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter. Mein Gang zum JA im Herbst 2005 hat absolut nichts gebracht. Im Gegenteil, die KM hat nun einen Verbündeten, da der JA-Mann sich als parteiisch herausgestellt hat  gun und die Situation hat sich verschlimmert, statt verbessert hat.  cry_smile
Meine Ex hat im Anschluß an den JA-Termin eine angeblich vereinbarte Umgangsregelung aufgesetzt, in der ich mich u.a. verpflichten sollte, meine Tochter maximal einmal im Monat zu sehen. Sollte etwas nicht nach ihrem Willen laufen, würde sie sofort alle Regelungen aufheben. Diese von mir unterschriebene Vereinbarung wollte sie zu meiner Absicherung bei JA hinterlegen!  c

Jedenfalls habe ich mich daraufhin an einen Anwalt gewandt. Leider auch ohne Erfolg, da sie sich nicht groß um die Anwaltsschreiben geschert hat. Die Antworten ihrer Anwältin waren oberflächlich bzw. wurden gar nicht erst verfasst. Uns wurde dann irgendwann mitgeteilt, dass sie sich wieder an Herrn ... vom JA zwecks Umgangsregelungen wenden wird und mein Anwalt habe doch zu versprechen, dass sie zu einem Termin beim JA nicht zu erscheinen hat.
Es gab dann eine Einladung vom Herrn ... , die ich in Absprache mit meinem Anwalt in einem 3-seitigen Brief abgelehnt habe.

Mittlerweile findet der Umgang sehr unregelmäßig statt. Ich habe meine Tochter seit 6 Wochen nicht mehr gesehen, die letzten 3 Ferien wurden mir verwehrt und die KM gestaltet meinen Umgang nach der Vorgabe "Familie und gute Freunde gehen meinem Umgang vor". Ich bin an allem Schuld und würde mich wie ein bockiges Kind aufführen, da ich letzte Woche verärgert darauf reagiert habe, dass sie zum 3. Mal infolge den Termin ohne jegliche Begründung abgesagt hat. Angeblich darf ich meine Tochter nun nur alle 3 Wochen sehen, bis eine Umgangsregelung von mir beim JA unterschrieben wird. Bis dahin gibt es auch bezüglich der Sommerferien keine Aussage, da ich meiner Tochter angeboten habe, sie mit in den Urlaub zu nehmen. Die Termine hierfür gibt sie vor, obwohl sie weiß, dass ich diese durch mein Schichtsystem nie so wahrnehmen kann.

Da sich meine Ex nur auf eine in ihrem Sinne gestaltete Umgangsregelung einlassen wird, die natürlich nicht in meinem Sinne sein wird, habe ich mir bei meinem Anwalt nun einen Termin besorgt, um den Gang vor´s Gericht vorzubereiten.

Ich will einfach nur meine Ruhe, meinen geregelten Umgang mit hälftiger Ferienteilung und allem was eben dazugehört. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Daher meine Frage: Wie sind Eure Erfahrungen bei der gerichtlichen Regelung des Umgangs? Seid Ihr froh, dass Ihr den Schritt gegangen seit, oder bereut Ihr ihn? Hält sich die KM an das Urteil, oder läuft der Umgang dann doch wieder nur geregelt durch weitere Gerichtsbesuche?

Vielen Dank für Eure Erfahrungswerte!

Viele Grüße
Mr. Bean
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LucasDaddy
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 116



« Antwort #1 am: 11. März 2007, 22:59:46 »

Hi Mr. Bean,

das größte Problem wird wohl sein, dass ihr kein GSR habt und Deine Ex daher fast machen kann, was sie möchte.

Aber eine dem Kindeswohl (denn um das des Vaters geht es in Deutschland nicht) entsprechende gerichtlich festgelegte Regelung solltest Du schon anstossen. Ich denke, dass Du ganz gute Karten hast, denn Du warst immerhin die letzten 6,5 Jahre der Vater, den Deine Tochter verdient hat.

Macht mich immer wieder betroffen, wenn ich Geschichten wie die Deine lese, aber sie werden leider immer mehr zur Regel.

Kämpfe um Deine Tochter und um eine einvernehmliche Regelung im Sinne des Kindes, mehr kann ich Dir auch nicht raten, da mir (noch) die Erfahrungswerte fehlen.

Kopf hoch,

K.
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AndreaDD
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.533


« Antwort #2 am: 11. März 2007, 23:25:24 »

Hallo Mr. Bean,

regelmäßiger Umgang hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Gerade weil du mit deiner Tochter so lange in einem Haushalt gelbt hast, wird dir ein regelmäßiger Umgang, voraussichtlich 14-tägig und regelmäßige gemeinsame Ferienzeiten zugesprochen werden.

Zögere nicht - klage!

Alles Gute
Andrea
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Dalai Lama
brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.405



« Antwort #3 am: 12. März 2007, 01:49:25 »

Moin Mr Bean,

die Trägheit des deutschen Familienrechtssystems ist in Fällen wie Deinem von Vorteil: Deine Ex wird kaum einen Richter finden, der Euren Fall zum Sonderfall erklären wird; daher wirst Du mit einer Klage mit 98-prozentiger Sicherheit ein Umgangsurteil bekommen, das den "üblichen" Umgang an jedem zweiten Wochenende sowie den hälftigen Schulferien und Feiertage festschreibt.

Umgangsboykottierende Exen geben zwar auch dann oft noch nicht auf, sondern lassen die Kinder dann eben nach Gusto krank werden oder keinen Zeit oder Lust auf Papa haben - aber davon solltest Du Dich nicht beeindrucken lassen: Falls der ausgeurteilte Umgang (über den Du Tagebuch führen solltest) dauerhaft nicht klappt, gibt es eben die nächste Klage; dann mit Strafbewehrung für den Fall weiterer Bokottversuche. Manche selbstherrlichen "Super-Mütter" lernen es nur so.

Also: Anwalt aufsuchen, durchziehen und nicht lockerlassen. Deine Tochter wird es Dir danken.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Milan
Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #4 am: 12. März 2007, 10:53:39 »

Moin Mr Bean!

§ 1684 BGB - google mal danach.

Du solltest auf alle Fälle schnellstens eine gerichtliche Umgangsregelung anleiern. Damit wirst Du ziemlich sicher Erfolg haben.

Gib Gas!
Milan
Gespeichert

elwu
Gast
« Antwort #5 am: 12. März 2007, 10:55:50 »

Hi,

meine Ex wollte nach der Trennung nicht auf meine Vorschläge (alle zwe Wochen Freitag bis Sonntag, plus die Hälfte von Oster- Pfingst- Sommer - und Weihnachtsferien) eingehen. Lies mir von ihrem Anwalt im barschen Befehlston mitteilen, es würden nur alle vier Wochen ein  Tag plus zwei Wochen in den Sommerferien gewährt. Dieses anwaltliche Geschmiere habe ich als Beweis an meinen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gehängt. Das Jugendamt wurde dann vom Gericht um Stellungnahme gebeten. Die Tante da wollte gleich meiner Ex das alleinige Sorgerecht zuschanzen, die hatte sie danach gefragt.. Ich mit JA-Tante Tacheles geredet, in ihrer Stellungnahme stand dann auch nichts von wegen Alleinsorge. Und der Umgang wurde wie von mir beantragt befürwortet. Bei der Verhandlung wollte die Gegenseite einen Vergleich, auch der Richter drängte darauf  (dann hätte er keinen Beschluß schreiben müssen). Habe ich mit Verweis auf die Historie abgelehnt, auf richterliche Regelung bestanden, und die war dann auch genau so wie von mir beantragt.

Aus meinem und vielen Dutzend anderer mri bekannter Fälle: sofort wenn eine Mutter sich beim Umgang be- und oder verhindernd querstellt, einen Antrag beim Gericht stellen. Gar nicht erst versuchen, sie zur Vernunft zu überzeugen, denn bei solchen Müttern existiert keine Vernunft (mehr). Das außergerichtliche Getue mit dem Jugendamt bringt auch nichts. Also: sofort, knallhart und ohne darüber mit der KM oder dem JA zu reden ab mit der Sache zum Gericht.

cya,

elwu
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Mr-Bean
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 94


« Antwort #6 am: 12. März 2007, 10:59:37 »

Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich schreibe mir schon seit August 2004 meine Umgangstermine bzw alle Tätigkeiten an diesen auf, alle Mails,alle SMS etc.
Ist schon irgendwie krank, aber es nützt ja nichts!
Ich habe nun die große Angst, sollte ich vor Gericht gehen das es die ohnehin schon angespannte Situation noch weiter verschäft.

Welche rechtlichen Mittel könnte ich zum Gerichtstermin anbringen um das ich nicht wegen jedem weiteren abgesagten Termin zum Gericht rennen muß?

Welche Gerichtskosten kommen auf mich drauf zu?

Welche Folgekosten könnten für mich entstehen?

Vielen Dank.
Mr.Bean
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elwu
Gast
« Antwort #7 am: 12. März 2007, 11:13:36 »

Hi,

jetzt höre auf dir einen Kopf zu machen, die Situation kann doch eh nicht mehr schlechter werden. Geh zum Gericht. Mit einem Anwalt, der sagt dir dann schon was er an Infos braucht für den Antrag. Der Gegenstandswert für eine Umgangsregelung liegt bei 3.000€. Die Kosten dafür sagt dir der Prozesskostenrechner aus der Spalte links, der aus irgendwelchen Gründen auf meinem Rechner hier nicht funktioniert ;)

cya,

elwu
« Letzte Änderung: 12. März 2007, 11:20:06 von elwu » Gespeichert
82Marco
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« Antwort #8 am: 12. März 2007, 11:15:07 »

Servus Mr. Bean!

Zitat
Ich habe nun die große Angst, sollte ich vor Gericht gehen das es die ohnehin schon angespannte Situation noch weiter verschäft.
Wenn Du jetzt nicht Nägel mit Köpfen  ve_ham01 machen lässt, tanzt Dir EX weiterhin auf der Nase rum... men_ani.
Siehs mal so: Du zeigst damit der holden EX, dass die Zeit für "Spielchen" jeglicher Art für Dich nun vorbei ist ... mit allen Konsequenezen!

Zu Deiner Frage
Zitat
Welche rechtlichen Mittel könnte ich zum Gerichtstermin anbringen um das ich nicht wegen jedem weiteren abgesagten Termin zum Gericht rennen muß?
Ich weiß nicht, ob in einem Urteil zur Umganregelung schon "Sanktionen" für den Fall der Nichteinhaltung festgelegt sind (wahrscheinlich nicht). Weiter oben wurde schon geschrieben,dass in diesem Fall eine neue Klage einzureichen wäre.

Grüße ausm Süden
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Mr-Bean
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« Antwort #9 am: 12. März 2007, 11:21:19 »

Die Kosten dafür sagt dir der Prozesskostenrechner aus der Spalte links, der aus irgendwelchen Gründen auf meinem Rechner hier nicht funktioniert ;)

Bei mir funktionert der Rechner auch nicht!Geht er überhaupt bei jemanden auf?
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SteMa
_SteMa
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Beiträge: 239



« Antwort #10 am: 12. März 2007, 11:29:28 »

Ich glaube nicht. Auch bei mir geht er nicht...

Deep help us please
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brille007
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Beiträge: 10.405



« Antwort #11 am: 12. März 2007, 11:51:08 »

Moin @ll,

das Internet ist gross und weit und vielfältig - versucht es eben hier:

http://www.prozesskostenrechner.de

Grüssles
Martin
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Furbie30
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« Antwort #12 am: 12. März 2007, 12:57:43 »

Hallo
Ich würde auch sagen geh so schnell wie du kannst vor Gericht auch so ein gerichtsverfahren zieht sich mächtig in die länge und je länger du wartest desto länger wirst du deine Tochter nicht sehen können.
Ich möchte dir kurz mein Gang vor Gericht erzählen.
2005 erste Klage im Eilverfahren da ich meine Tochter nicht sehen durfte mir wurde ein Tag in der Woche für 6 stunden zu gesprochen dann kam aber noch das Hauptsachverfahren in dem ich meine Tochter wie alle anderen Väter auch alle 14 Tage Übernacht.
Tja nach über einem halben Jahr hin und her bekam ich vom Gericht her zwar alle 14 tage aber leider ohne Übernachtung,ich fahre jetzt seit knappe 2 Jahren alle 14 tage meine Tochter holen am Samstag bringe sie am Samstag abend wieder zurück und am Sonntag nochmal das gleiche und warum? Weil meine EX seit knappe 4 Jahren vor gericht erzählt das meine Tochter angeblich Angst hat woanders zu schlafen-.
Da meine Tochter nun 6 jahre alt wird und in die schule kommt versuche ich es noch einmal mit Übernachtung da ich es nicht mehr möchte alle 14 tage 8 mal hin und her zu fahren, weil meine EX das so will vonm meiner Tochter habe ich schon sehr oft gehört, daß sie ohne ihre Mutter woanders schläft.
Tja ich habe genau so welche bedenken wie du ich habe auch sehr grosse Angst,daß ich meine Tochter mit ihren 6 Jahren immer noch nicht bei mir Übernachten lassen kann da ihre Mutter immer noch knallhart behauptet meine Tochter hat Angst woanders zu schlafen.
Ich hatte auch immer regelmässigen kontakt mit meiner Tochter 6 Jahre lang waren wir nie lange getrennt ausser natürlich in der zeit wo mir meine EX das Kind vorenthalten hat.
Wenn ich jetzt schon die Schreiben lese die ihr Anwalt ans Gericht schreibt dreht sich mir der Magen um und ich frage mich warum ich das eigentlich schon wieder auf mich nehme diese ganze lügerei und diese ganze rechenschaft die ich ständig ablegen muss.
Aber ich tue es noch einmal für meine Tochter, den sie hat auch das recht ein ganzes WE mit mir verbringen zu dürfen.
Also du schaffst das lass dich nicht unterkriegen.
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Mr-Bean
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Beiträge: 94


« Antwort #13 am: 12. März 2007, 12:59:06 »

Inwieweit werden Aussagen meiner Tochter beim Richter berücksichtigt?

Ich gehe davon aus, dass dieser bestimmt mit ihr reden wird. Ich weiß nicht, was meine Ex beim JA alles so vorgetragen hat (daher weiß ich auch nicht, was für eine Stellungnahme vom Gericht kommen wird), weiß aber, dass meine Tochter beeinflußt ist und wir uns dank der KM auch schon entfremdet haben (sie hat zu bestimmten Themen Sprechverbot und mir wurden über ihren Anwalt eine "Frageverbot" gegenüber meiner Tochter erteilt).
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Milan
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« Antwort #14 am: 12. März 2007, 16:49:05 »

Moin!

Verabschiede Dich von der Hoffnung, dass es jemals eine gütliche Einigung mit Deiner Exe geben wird. Je mehr Zeit Du Dir lässt, umso größer werden Deine Schwierigkeiten.

Und verabschiede Dich von den Allmachtsgedanken einer Mutter.
Zitat
mir wurden über ihren Anwalt eine "Frageverbot" gegenüber meiner Tochter erteilt
Kein Anwalt dieser Welt hat das Recht Dir in Bezug auf Deine Tochter irgendetwas zu verbieten.

Milan
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lonesomewolf
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« Antwort #15 am: 12. März 2007, 17:03:05 »

jetzt höre auf dir einen Kopf zu machen, die Situation kann doch eh nicht mehr schlechter werden.

kann mich elwu nur anschließen  thumbup

es geht hier nicht um das ASR oder sonst irgendeine streitigkeit mit ungewissem ausgang,
sondern "lediglich" um den umgang: ein grundrechtlich verbrieftes recht von vater und kind

und dass es KM´s gibt, die dieses mit füßen treten,
die ihre kinder aus egoistischen beweggründen versuchen zu manipulieren,
dies dürfte mittlerweile auch dem letzten familienrichter bekannt sein

also mach dir keinen kopp, was deine tochter u.u. sagen könnte
und sieh zu, dass ihr endlich zu eurem recht kommt

und beende (lass beenden) diese für euch beide unsäglich schädliche situation


lg

wolf,

dem es anfangs (z.tl. auch heute noch) auch schwer fiel,
konsequentes verhalten an den tag zu legen
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wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)
Mr-Bean
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« Antwort #16 am: 12. März 2007, 18:16:40 »

Nach allem, was gelogen, gedreht, unterstellt und verbreitet wird, macht man sich eben seine Gedanken!  puzzled Ihr wißt doch wie das ist!

Es gab letztes Jahr ein paar Wochen, da wollte mich meine Tochter angeblich nicht sehen. Ich weiß bis heute nicht, warum. Meine Ex hat behauptet, sie hätte große Angst vor mir etc.  cry_smile mad Sie woltte oder ist sogar deshalb zu ihrem Lieblingsmann bei JA, da meine Tochter angeblich ihm sagen wollte, was schief läuft und warum sie mich nicht sehen will.
ich weiß bis heute nicht, was vorgefallen ist und was sie dort erzählt haben. Ich weiß nur, dass meine Tochter beim nächsten Wiedersehen wie immer war, also weder angstvoll noch sonst irgendwas und als ich sie (und meine LG auch) gefragt haben, ob sie angst vor mir hätte und angst hat zu mir zu kommen bzw. auch ungern zu mir kommt, hat sie das immer verneint!  c

Daher meine Gedanken, was sie sagen wird und was in einem bericht vom JA stehen wird. Allerdings wollen wir den Mann vom JA beim Gericht  wegen Befangenheit ablehnen .
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #17 am: 12. März 2007, 21:03:32 »

Moin,

Bei mir funktionert der Rechner auch nicht!Geht er überhaupt bei jemanden auf?
Ich mutmaße, dein Browser lässt Java nicht zu oder Java ist nicht installiert.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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