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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:39:43 *
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Autor Thema: Scheidungstermin und zusätzlich Klage auf nachträgl. TU+EU bei Insolvenz der KM  (Gelesen 767 mal)
AllyMcBeal
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 44


« am: 26. Februar 2007, 20:03:49 »

Hallo zusammen!

Heute brauch ich einen Rat. Ich beteilige mich immer gern mit Ratschlägen und Tipps, aber jetzt brauch ich ebenfalls Hilfe.
Mein LG hat mich grade ziemlich aufgelöst angerufen, da er mit seinem Anwalt telefoniert hat. Er ist geschäftlich unterwegs, so dass er das Problem momentan nicht selber schildern kann. Ich hoffe ihr könnt uns eure Erfahrungen und Hilfestellungen mitgeben.


Und zwar:

Der Scheidungstermin steht. Mein LG hat seit der Trennung KU + TU absolut regelmäßig gezahlt. Zusätzlich wurde zum Scheidungstermin die Klage auf TU (obwohl der immer gezahlt worden ist) und zugleich EU eingereicht. Die Ex und deren Anwältin hat dies veranlaßt. Klar - wer sonst  c

Die Anwältin und die Ex fordern Nachzahlungen des TU in Höhe von 1500 Euro. ABER WARUM? Es wurd doch immer gezahlt! Zwar nicht in voller Höhe - wegen ehebedingter Schulden und weiteren üblich anerkannter Kosten. Somit bleibt der SB.

Es besteht kein Titel. Soll er den noch vorher machen, um den Streitwert zu mindern?

Die Kinder sind 4 und 7 Jahre alt. KM geht "offiziell" 20 Stunden arbeiten und verdient 1100 Euro netto. jaja, ich weiß - alles überobligatorisch.....
Die Kinder sind ganztags betreut.

Während der Ehe hat sie 400 Euro dazu verdient - kann man das hälftig mit einrechnen?

Zudem ist es so, dass sie seit 2 Jahren eine Privatinsolvenz hat. Alles in allem hat die Gute - wenn man alle Beträge zusammen rechnet über 2100 Euro! Und das ist mehr für 3 Personen, als sie damals zu viert hatten. Gibt es hier eigentlich eine Pfändungsgrenze? Wie sieht es aus, wenn sie die Nachforderungen durch bekommt? Fließt davon nix in die Inso?

Sie hält sich an keinerlei Abmachungen oder Vereinbarungen. Mein LG hat ihr im Dez. 200 Euro extra gezahlt mit  der Abmachung, eine Vereinbarung zu unterscheiben, dass damit das Jahr 2006 abgegolden ist. Tja: Kohle eingesackt und nix Unterschrift.

Somit hat er erstmals im Feb. 07 keinen TU gezahlt, da er im Dez. 200 Euro on Top gezahlt hat (das ist sowieso der generelle Betrag des TU)


Mein LG hat immer das Gespräch gesucht bzgl. der Kinder - Boykott und diese ganzen Standartsachen haben wir alle durch. Er hat immer wieder Anlauf genommen um auf sie zu zugehen. Er ist rational und sehr vernünftig an die Sache rangegangen. Aber Ette hat jegliche Kommunikation abgeblockt.
Reden will se nicht, aber Kohle abstauben.....Wenn hier wenigstens ein Gleichgewicht wäre, könnte man damit beseer umgehen.

Wenn man das so liest, könnte man glauben, dass mein LG sie verlassen hat, aber so war es nicht. Sie wollte nicht mehr. .

Sie wollte sich selbst verwirklichen und unabhängig sein. Wie gut das klappt, sieht man ja jetzt......nämlich null.

Ette wohnt im besten Viertel der Stadt - Altbau - 90 qm - 800 Euro kalt - und immer auf High Society machen "Ich kenn den Mann von Verona Poot"   erstaunt039 JA und??? So eine also.... c










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elwu
Gast
« Antwort #1 am: 26. Februar 2007, 20:30:13 »

Hi,

nur kurz zu dem 'überobligatorisch: das wurde bei den meisten OLGs inzwischen abgeschafft. Es werden nun pro Kind 100€ bis 200€ von ihrem Einkommen als Betreuungsbonus abgezogen, der Rest geht in die Unterhatlsberechnung mit ein.

cya,

elwu
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AllyMcBeal
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 44


« Antwort #2 am: 26. Februar 2007, 21:34:08 »

Hallo elwu!

"überobligatorisch" wurde abgeschaft? Hä? Weißt du, wo ich da was nachlesen kann?

Könntest du das noch ein bißchen genauer erklären? Ist das gut oder schlecht? Hoffentlich ist das jetzt keine blöde Frage  mad3

Gruß Ally
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Wurzel30
Zeigt sich öfters
**
Beiträge: 91


« Antwort #3 am: 26. Februar 2007, 22:31:10 »

hi,

einklagen kann man viel erst mal durch bekommen !
"Sie hält sich an keinerlei Abmachungen oder Vereinbarungen. Mein LG hat ihr im Dez. 200 Euro extra gezahlt mit  der Abmachung, eine Vereinbarung zu unterscheiben, dass damit das Jahr 2006 abgegolden ist. Tja: Kohle eingesackt und nix Unterschrift. "
hat er da zeugen ?
wenn dann mit als gezahlt angeben !
"Während der Ehe hat sie 400 Euro dazu verdient - kann man das hälftig mit einrechnen?"
hat sie alleine die kinder in der zeit betreut weil vater arbeiten war ?
dann würde ich mal auf ehebedingt versuchen !
war immer so usw.
Privatinsolvenz gibts die freibeträge im netz so weit ich weiß !
"Die Kinder sind 4 und 7 Jahre alt. KM geht "offiziell" 20 Stunden arbeiten und verdient 1100 Euro netto. jaja, ich weiß - alles überobligatorisch.....
Die Kinder sind ganztags betreut"
auf überobligatorisch würde ich da gar keinen kommen lassen !
wegen nachehelicher verantwortung usw.
sie kann ja arbeiten gehen und kriegt dann meistens betreuungsbonus !
aber famrecht ist wiso glücksache !
uneheliche mütter bekommen wenn sie arbeiten gehen auch nur betreuungsbonus und nix auf überobligatorisch - und da sie zu ehezeiten schon arbeiten gegangen ist würde ich voll anrechnen !
ist immer ne sache der darlegung !
wenn man nach der ehe mehr verdient dann ist das ja auch der lauf der zeit !
Mfg ingo



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elwu
Gast
« Antwort #4 am: 27. Februar 2007, 08:45:52 »

"überobligatorisch" wurde abgeschaft? Hä? Weißt du, wo ich da was nachlesen kann?

Könntest du das noch ein bißchen genauer erklären? Ist das gut oder schlecht?

Hi,

per google findest du dazu 1.420 Fundstellen in Deutschland. Da kannst du es nachlesen. Brauchst du aber eigentlich nicht, denn alles  Relevante steht bereits in meinem Posting da oben. Was genau hast du daran nicht verstanden?!?

cya,

elwu
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AllyMcBeal
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 44


« Antwort #5 am: 27. Februar 2007, 09:11:23 »

Hallo elwu,


ich kann den Satz nicht einordnen, dass das überobligatorische abgeschafft wurde. Denn es heißt doch immer wieder, dass eine Mutter nicht arbeiten muß, wenn die Kinder noch nicht das entsprechende Alter haben. Hab auch mal gegooglet, aber nichts passendes gefunden, was eindeutig ist. Steh ich denn so auf dem Schlauch?  c

Ist es denn nun so, dass die nacheheliche Eigenverantwortung nun doch im Vordergrund steht, auch wenn die Kinder noch klein sind, allerdings ganztagsbetreut?


Nochmals Grüße von Ally!


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elwu
Gast
« Antwort #6 am: 27. Februar 2007, 09:43:10 »

Hi,

vergiss diese abstrakten Definitionen. Es werden nunmehr (von den meisten OLGs) pro Kind je nach den Umständen des Einzelfalles 100€ bis 200€ an Betreuungsbonus angesetzt. Der Rest wird voll für die Unterhaltsbemessung in Sachen TU/EU einbezogen. Wenn das jetzt nicht klar genug ist kann ich auch nicht helfen, da reichen meine Ausdrucksfähigkeiten offenbar nicht :/

cya,

elwu
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