Hallo Dad_1982,
etwas Zeit mußt Du Dir schon nehmen. Hier das Urteil vom BVG zur Übernachtung eines dreijährigen Kindes, mit guter Begründung (steht oben auf der Startseite)
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1200.htmlMein Vorschlag:
1
Druck das Urteil aus und schick es der KM zu. Vermerke, dass das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht ist. Gib einen konkreten Termin an, der sich an die bisherige Regelung anlehnt und lade unabhängig von der Antwort zu einem klärendem Gespräch beim JuAmt oder einer anderen Beratungsstelle (die sind teilweise nicht so mütterzentriert) ein, z,B. Kinderschutzbund.
2
Setze Dich gleichzeitig mit dem JuAmt oder dem Kinderschutzbund etc. in Verbindung und versuche schnellstens ein Vermittlungsgespräch. Hier kannst Du auf das Urteil und auf die gängige Umgangspraxis verweisen. (Kleinkind häufiger als 14-tägig!!). JuÄmter sind zu einem Vermittlungsgespräch verpflichtet und müssen, falls eine gerichtliche Auseinandersetzung folgen sollte, dem Gericht eine Stellungnahme abgeben.
3
Such Dir einen Anwalt und lass Dich unverbindlich beraten. Falls Du das vor dem JuAmts-Gespräch bzw. Kinderschutzbund schaffst, kannst Du gleich mit einer Klage drohen. Die JuÄmter wissen, dass der Umgang des Kindes mit dem Vater kaum noch ganz verhindert werden kann (wenn die KM nicht gerade alle Register zieht).
4
Lese Dich hier im Forum rein. Oben beim Button "AUFSÄTZE" findest Du vielen Hinweise. Wenn Du einen Informationsvorsprung hast, tust Du Dich leichter: sei es in Deinen Erwartungen, sei es in den Gesprächen.
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Sei beharrlich und nehme Dir für Dein Kind Zeit ----- es braucht gerade Dich!!!
Ich wünsche Dir viel Kraft
Kleinegon