Als Grundlage nahm man diese Berechnung:
Da wird nichts berechnet. Da steht Vorläufiger = Ermäßigter = Entgültiger Kostenbeitrag = 250 Euro. Punkt.
Keine Begründung, keine Quelle, nichts, ganz schwach.
Einkommensbereinigung nach §93 Abs.3SGB VIII pauschal um 25%
Also ich bin ja des Lesens kundig, aber von dieser Pauschalregelung steht da nichts. Es steht sowas in der Art in §82 Abs. 3 SGB XII, aber da steht 30%, aber ZUSÄTZLICH ab vom (z.B. um Werbungskosten) bereinigten Netto. Und darauf wird in §93 Abs.4SGB VIII verwiesen. Aber das alles nur, sofern nicht der Unterhaltsanspruch an das Jugendamt übergeht. Auch schwach.
Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, ob die 1633,44Euro, die da stehen, Brutto oder Netto sind. Wenns Netto ist, wäre er doch in der Lage, Unterhalt für 2 Kinder zu zahlen?