Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:37:54 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Verzug bei tituliertem KU  (Gelesen 1098 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 19. Februar 2007, 20:35:55 »

KV kann diesen Monat keinen KU überweisen, da er kein Gehalt bekam. Passiert ist das, da er nach fünfwöchiger Krankheit im Krankengeld war (Folgebescheinigung) und offenbar die Krankenkasse versäumt hat, dem AG mitzuteilen, dass er wieder gesund ist. Seine Kontokarte wurde im Geldautomat einbehalten, der Dispo ist überschritten.

Im Moment kann ich das abfedern, da wir etwas geerbt haben. Ein Dauerzustand ist das natürlich nicht.

Bin ich nun verpflichtet, irgendetwas zu melden, möchte aber nicht, dass gleich der Gerichtsvollzieher kommt. Oder kann ich einfach abwarten und habe dann trotzdem den rückwirkenden Anspruch, wenn dann mal wieder Geld fließt?

Im Moment vertraue ich noch darauf, dass er den KU rückwirkend bezahlt, sobald er wieder Gehalt bekommt. Auf der anderen Seite habe ich am WE Dinge erfahren, bei denen jeder noch so abgebrühte Schuldenberater die Hände über dem Kopf zusammen schlagen würde.

Was ist rechtlich zu beachten oder was würdet ihr raten?

Gruß AJA
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 19. Februar 2007, 21:07:47 »

Hallo AJA,

der Unterhalt ist tituliert, geht also nicht verloren. Du brauchst nichts machen, bist zu nichts verpflichtet. Die Forderung eintreiben kannst Du immer noch, wenn es zum Dauerzustand wird oder die Forderung zu verjähren droht.

Grüsse
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #2 am: 19. Februar 2007, 21:18:50 »

Danke sky 
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Verzug bei tituliertem KU
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team