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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:35:14 *
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Autor Thema: "Einfache" Frage zum Selbstbehalt ?  (Gelesen 1043 mal)
Unbekannt
Gast
« am: 14. Mai 2004, 17:46:27 »

Hallo allerseits!
Ich habe hier und an anderen Orten schon ein wenig herumgestöbert, bin aber nicht so fündig geworden, wie ich es erhofft hatte. Daher möchte ich hier eine Frage stellen:
Ein Vater ist bereit an sein Kind den Unterhalt in der Höhe zu bezahlen, der den Selbstbehalt von 840,-- € übersteigt. Nun gibt es Monate, in denen er aber weniger als 800,-- € verdient (abhängig von der Stundenzahl). Legt man den Durchschnitt der letzten 12 Monate zu Grunde kommt er aber auf ca. 950,-- €. Diese wird er aber auf Grund eines im Januar erfolgten innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechsels nie mehr bekommen. Die Aussicht auf einen Nebenjob sind aus verschiedenen Gründen nahe null.
Gibt es eine Möglichkeit die Unterhaltszahlungen monatlich dem Einkommen anzupassen? Was tun, wenn der Durchschnitt von 950,-- € zu Grunde gelegt wird? Kann man sich dagegen wehren?
Kann im Zweifel auch die neue Partnerin mit herangezogen werden?

Ich hoffe, ich habe mich deutlich ausgedrückt und ihr könnt mir einen Tipp geben...

Gruß  
AJA
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 14. Mai 2004, 18:41:24 »

Hallo AJA,

die Preisfrage ist, ob der Unterhalt bereits tituliert ist oder nicht.

Bevor ich hier Romane schreibe...... ;)

Gruß
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Unbekannt
Gast
« Antwort #2 am: 14. Mai 2004, 22:49:11 »

...bevor ich hier Romane schreibe hoffe ich für Dich dass es keinen Titel gibt.
Einige Dich mit der KM auf Zahlungen und tappe nicht in die Schuldenfallen.
Jeder muß überleben können, Kind, Mutter, Vater. alles andere macht keinen
Sinn und ein Titel kommt schon einen Offenbahrungseid sehr nahe.


[Editiert am 15/5/2004 von sky]
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 15. Mai 2004, 11:24:00 »

Hallo AJA,

Zitat
Nun gibt es Monate, in denen er aber weniger als 800,-- ? verdient (abhängig von der Stundenzahl). Legt man den Durchschnitt der letzten 12 Monate zu Grunde kommt er aber auf ca. 950,-- ?. Diese wird er aber auf Grund eines im Januar erfolgten innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechsels nie mehr bekommen. Die Aussicht auf einen Nebenjob sind aus verschiedenen Gründen nahe null.

Das müsste belegt werden. Manche Gerichte verlangen 20 und mehr gezielte Bewerbungen pro Monat.
Zitat
Gibt es eine Möglichkeit die Unterhaltszahlungen monatlich dem Einkommen anzupassen? Was tun, wenn der Durchschnitt von 950,-- ? zu Grunde gelegt wird? Kann man sich dagegen wehren?

Bleibt nur der Weg zum OLG.
Zitat
Kann im Zweifel auch die neue Partnerin mit herangezogen werden?

Der Selbstbehalt könnte wegen Haushaltsersparnis (z.B. geteilte Miete) gekürzt werden. Wenn ich das aber richtig in Erinnerung habe, ist die neue Partnerin nicht leistungsfähig?

Es ist immer eine Vergleichsberechnung des Sozialamtes möglich, denn niemand darf wegen UH-Zahlungen selbst auf Sozialhilfe angewiesen sein.

Gruß
sky
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Unbekannt
Gast
« Antwort #4 am: 14. Mai 2004, 23:09:05 »

Hallo Sky und unbekannt!

Einen Titel gibt es nicht, die Geschichte steckt noch in der Anfangsphase. Bisher gibt es nur ein Schreiben vom gegnerischen RA mit der Forderung auf 100% der DT, sowie eine Antwort der RAe, mit dem Ansinnen einen Mangelfall zu berechnen.

Gruß
AJA
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Unbekannt
Gast
« Antwort #5 am: 15. Mai 2004, 22:28:41 »

Hallo Sky

 
Zitat
Der Selbstbehalt könnte wegen Haushaltsersparnis (z.B. geteilte Miete) gekürzt werden. Wenn ich das aber richtig in Erinnerung habe, ist die neue Partnerin nicht leistungsfähig?


Ja, das stimmt, die neue Partnerin hat ein Einkommen von ca. 420,-- € und drei Kinder, das Jüngste sechs Jahre alt. Die Frage ist, ob von ihr auch verlangt werden könnte, mehr zu arbeiten.

 
Zitat
Manche Gerichte verlangen 20 und mehr gezielte Bewerbungen pro Monat.


So viele Stellenanzeigen gibt es in allen örtlichen Zeitungen und selbst zusammengerechnet mit den Anzeigen der "Agentur für Arbeit" gar nicht  puzzled , mal abgesehen vielleicht von diesen dubiosen, mit wenig Arbeit viel Geld verdienen.
Die Auswahl der möglichen ist sehr eingeschränkt, denn was hat es für einen Sinn sich auf völlig berufsfremde Anzeigen zu bewerben. Mal abgesehen davon will heute kaum ein Arbeitgeber einen über 35-jährigen überhaupt nur zum Vorstellungsgespräch einladen. Das ist von den Gerichten wohl ein wenig weltfremd!

 
Zitat
Es ist immer eine Vergleichsberechnung des Sozialamtes möglich, denn niemand darf wegen UH-Zahlungen selbst auf Sozialhilfe angewiesen sein.


Beide Einkommen zusammen liegen über der Sozialhilfegrenze, selbst von 840,-- € ausgehend, oder täusche ich mich? Und - müssen da nicht erst mal Eltern und Geschwister einspringen? (Kenne mich nicht aus mit Sozialhilfe)

Ermutigend sind deine Auskünfte ja nicht gerade, da  hilft wohl im Moment erst mal nur abwarten, und wenn es konkreter wird, noch mal nachfragen :-)

Gruß
AJA
Gespeichert
sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #6 am: 16. Mai 2004, 11:35:15 »

Hallo AJA,
Zitat
Die Frage ist, ob von ihr auch verlangt werden könnte, mehr zu arbeiten.

Nein, das geht nicht. Die neue Partnerin hat mit dem Unterhalt nichts zu tun.
Zitat
Beide Einkommen zusammen liegen über der Sozialhilfegrenze, selbst von 840,-- € ausgehend, oder täusche ich mich? Und - müssen da nicht erst mal Eltern und Geschwister einspringen? (Kenne mich nicht aus mit Sozialhilfe)

Es wird ausschließlich das Einkommen des UH-Pflichtigen betrachtet.  Eine Vergleichsberechnung des Sozialamtes ist sozusagen die letzte "Bremse". Der Dir verbleibende Selbstbehalt (bei der UH-Berechnung) darf nicht unter dem eigenen Sozialhilfebedarf (im Falle einer Sozialhilfebedürftigkeit) liegen.

Eine Vergleichsberechnung bedeutet also nicht, dass tatsächlich Sozialhilfe in Anspruch genommen wird. Erst bei der tatsächlichen Bedürftigkeit (also bei Bezug von Sozialhilfe) wären u.U. Verwandte in gerader Linie oder Lebenspartner zum Unterhalt verpflichtet.

War das jetzt etwas verständlicher?

Das mit der erhöhten Erwerbsobliegenheit ist nun mal so. Sorry, aber ich mache die Gesetze
nicht :cool: . Vielleicht wühlst Du Dich mal durch die Rechtsprechung unter "Artikel und Urteile".

Wenn's denn soweit ist, frag einfach wieder nach ;)

Gruß
sky  
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