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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:33:00 *
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Autor Thema: Familiengericht Antrag auf Umgang ohne Anwalt  (Gelesen 1379 mal)
tomgo
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13



« am: 29. Januar 2007, 09:41:56 »

Hallo, ich habe heute beim Jugendamt angerufen wegen der Probleme mit dem regelmässigen Umgang. Die sagten mir man könne sich auch direkt an das Familiengericht wenden und einen Antrag auf regelmässigen Umgang beantragen. Das ganze geht auch ohne Rechtsanwalt.

Hat jemand von Euch schonmal einen solchen Brief an das Familiengericht geschrieben und kann mir bei der Formulierung helfen?  question

Besten Dank und eine gute Woche wünscht Euch
Tomgo  rofl2
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 29. Januar 2007, 10:03:58 »

Moin,

sich selbst auf Amtsgerichtsebene zu vertreten sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn ausreichend eigenes Wissen um die Materie ZPO, FGG, Familienerecht, Grundsatzurteile, usw. vorhanden ist und man evtl. "Attacken" der gegn. Rechtsvertretung adäquat begegnen kann. Mir sind nur ausgesprochene Familienrechtsexperten bekannt, die den Schritt der Selbstvertretung wagen.

In Kurzform: Ich möchte davon abraten.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Melmi
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 184


« Antwort #2 am: 29. Januar 2007, 10:36:46 »

HI tomgo,

da kann ich DT nur beipflichten.... selbst wenn das Geld natürlich "schmerzt" für etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber dennoch lohnt es sich, dass alles dann geregelt ist und komischerweise wirkt so ein Urteil manchmal ja Wunder bei den exen und auf einmal fluppt es wieder....

Also die UGR Klage mit Anwalt ist auf jeden Fall gut investiert  thumbup

Grüssung
Melmi
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Life is a Rollercoaster ;-)
Leines
_Leines
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 136


« Antwort #3 am: 29. Januar 2007, 12:10:53 »

hi tomgo,

wie meine vorschreiber auch bereits geschrieben haben, ist es wirklich sinnvoll einen guten aw mit der sache zu beauftragen, denn ansonsten wirst du
beim fg überfahren bzw. wenn die gegenseite sich durch einen aw vertretten läßt, denn du stehst allein im gerichtsaal wirst vom gegnerischen aw auf teufel komm raus provoziert, und dann sind fehler vorprogramiert.

auch ich habe den gang mal ohne aw versucht und gemacht, und habe gemerkt das es wirklich wichtig ist eine fachkraft hinter sich zu haben.

gruß leines
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tomgo
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13



« Antwort #4 am: 29. Januar 2007, 13:46:42 »

Warum den Anwälten noch mehr Geld in den Rachen Schmeissen?
Ich möchte gerne ohne Anwalt an das Gericht schreiben. Vielleicht reicht ja schon das reine Antrag Stellen aus um die Ex.- wieder zum geregelten Umgang zu bewegen. Es ist sonst alle vor Gericht geregelt. Es geht nur um den Umgang. Da kann Mann sich doch selber verteidigen ohne RA.

Für Textvorschläge wie man so was beantragt wäre ich sehr dankbar.

Also beste Grüsse Tomgo
Gespeichert
Uli
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #5 am: 29. Januar 2007, 13:59:44 »

Zitat
Ich möchte gerne ohne Anwalt an das Gericht schreiben. Vielleicht reicht ja schon das reine Antrag Stellen aus um die Ex.- wieder zum geregelten Umgang zu bewegen. Es ist sonst alle vor Gericht geregelt. Es geht nur um den Umgang. Da kann Mann sich doch selber verteidigen ohne RA.



Ich sehe, Du stehst noch ganz am Anfang!  exclamation_smile

Ohne Anwalt holst Du Dir dort einen Satz warmer Ohren und sonst nix!

LG, Uli
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midenkgolenk
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 108


« Antwort #6 am: 29. Januar 2007, 14:15:46 »

hai du,
habe morgen verhandlung um alleiniges abr ,habe komplett bis dahin alles selber gemacht.
bei meinem ersten antrag vor ca 7 monaten hatte es wirklich gerreicht den antrag zu stellen.
folge war dann termin mit der mama beim JA und alles wurde da(auch sehr sehr zu meiner zufriedenheit )geregelt!
(Heute muß ich allerdings gestehen ich hätte besser durchgezogen mit gericht dann hätte ich was in der hand gehabt heute)
ja habe dann vor ca. 5 tagen einen anwalt eingeweiht und nehme i9n auch mit zur verhandlung er hat sich ca. 2 stunden eingeabeitet und begleitet mich morgen als hilfe(muß dazu sagen es ist ein freund aus meiner(jetzt neuen)Familie)und ich glaube rein vom gefühl ein top anwalt.

sende dir meine anträge wenn du willst zu ,kannst ja deine email mal hinterlassen oder mir zusenden
aber ein wenig geduld bitte da ich zur zeit sehr beschäftigt bin,  hi wegen morgen eben.

ich poste morgen auch das ergebnis hier..........kannst ja dann nochmal überlegen ob du ohne anwalt gehst!?
(achso bedenke der Weg ohne Anwalt kostet  sehr  sehr  sehr viel Zeit,solltest du wissen ich glaube ich habe nächte nur für einen brief gebraucht!!)
gruß
michael
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tomgo
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13



« Antwort #7 am: 29. Januar 2007, 14:33:31 »

HI,

super wenn Du mir Deine Anträge zukommen lässt kann ich das übernehmen. Ich habe das eigentliche Verfahren natürlich mit Anwälten gemacht und dort auch 16.000 € gelatzt. Jetzt wo es nur noch um das Umgangsrecht geht möchte ich die Sache gerne selber machen. Die Ex- wird sich auch keinen Anwalt nehmen denn mit PKH ist jetzt Schluss. Wie ich mitbekommen hatte darf die jetzt den ganzen PKH zurückzahlen. Also Vorsicht Ihr lieben Damen vor den gierigen Anwälten die Euch zum Prozesieren ohne Ende anstacheln. Das Ding kommt wie ein Bumerang zu Euch zurück
c
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ANEIMI
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« Antwort #8 am: 02. Februar 2007, 07:10:01 »

hallo, ich habe das gleiche gerade am laufen. bei ja gibt es scheidungs und trennungshilfen. wenn du vor gericht gewinnen willst mußt du das ja auf deiner seite haben. mein vorschlag währe, mach am ja ein
gespräch mit der km aus. dann unterhaltet ihr euch zu dritt. dort kannst du die mutter und das ja überzeugen und außergerichtlich absprachen zw cks umgang machen. nachteil: die km muß sich nicht daran halten. vorteil: wenn sie es nicht macht ist das ja auf deiner seite. danach kannst du am gericht zusammen mit einem gerichtspfleger einen antrag stellen und sagen ich hab alles probiert. der pfleger schreibt für dich den antrag. ich rate dir aber auch zu einem anwalt, du weißt nicht was dir die km alles vorwirft. das ja ist verplichtet dir zu helfen. wenn du bei gericht den antrag stellst vordert das gericht einen bericht vom ja an. dort stehst du dann schon mit drin und nicht nur die vorwürfe der mutter. viel glück und starke nerfen. ( die wirst du brauchen) gruß aneimi
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midenkgolenk
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 108


« Antwort #9 am: 04. Februar 2007, 19:28:00 »

........................@aneimi.................

na hast du aber glück mit dem JA(wenn es denn deine erfahrungen sind von denen du da berichtest,....die müßen dir helfen........die spielen eher mit dir und am liebsten glaube ich gott   )...............also ich wäre da ganz schön vorsichtig  hier bei uns auf dem JA ist ne ganz durchtriebene (ich glaube ne Männerhaßerin),fachlich sehr inkompetent und ne linke Bazille ohne Ende.....(darf ich das schreiben DEEP ??) ......aber irgenwie tut sie mir auch noch leid wenn ich vor ihr stehe
ihr Lebenszielzerstörer................ rofl2
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Carlie
Gast
« Antwort #10 am: 19. Februar 2007, 10:37:02 »

Hallo, mein Freund hat einen Antrag auf Umgang ans Familiengericht ohne Anwalt gestellt. Selbst sein Anwalt hatte ihm dies geraten, um Geld zu sparen. Nachteil: Langer Atem. Den Antrag stellte er bereits vor 6 Monaten. Das Gericht forderte mehrere Stellungnahmen des Juamtes, der KM u. mein Freund hat eine 10 seitige Stellungnahme ans Gericht geschrieben. Aufgrund des Streites der Eltern muß er jetzt zu einem Gutachter (Gerichtspsychiater). Nach der Begutachtung entscheidet das Gericht. Bin mal gespannt
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Melmi
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 184


« Antwort #11 am: 19. Februar 2007, 10:46:39 »

HI @ all,

Zitat
Nachteil: Langer Atem. Den Antrag stellte er bereits vor 6 Monaten. Das Gericht forderte mehrere Stellungnahmen des Juamtes, der KM u. mein Freund hat eine 10 seitige Stellungnahme ans Gericht geschrieben. Aufgrund des Streites der Eltern muß er jetzt zu einem Gutachter (Gerichtspsychiater). Nach der Begutachtung entscheidet das Gericht. Bin mal gespannt

Also ganz ehrlich, da investier ich doch gerne 1.200 euro für einen guten Anwalt und das Ding ist in 3 Wochen durch.....

Grüssung
Melmi
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Life is a Rollercoaster ;-)
elwu
Gast
« Antwort #12 am: 19. Februar 2007, 10:54:21 »

Hi,

ich habe Ende 2000 so einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts gestellt. Eine gerichtliche Regelung war zwingend nötig da mir die KM durch einen Rechtsanwalt außergerichtlich schriftlich eine absolut unzureichende, das Kindswohl nicht achtende Regelung 'befehlen' wollte. Die Sache habe ich allein durchgezogen, erfolgreich. Sofern man einigermaßen fit im formulieren ist, und ggf. die Schriftsätze vor dem absenden noch von erfahrenen Leuten etwa hier durchsehen lässt, braucht man keinen Anwalt bei Familiensachen im ersten Rechtszug.  Nach meiner leidvollen Erfahrung im vierjährigen Scheidungskrieg bringen die nichts. Sie kosten viel Geld, und lassen sich meist unendlich viel Zeit, nämlich stets bis ans Ende der vom Gericht gesetzten Fristen. Niemand kennt deinen Fall in allen Details besser als du selbst. Wenn die persönlichen Voraussetzungen vorliegen - im schriftlichen und auch persönlichen Auftritt vor Gericht, zieh' das also ohne Anwalt durch. Länger als mit Anwalt dauert das im Übrigen nach meiner Erfahrung auch nicht.

cya,

elwu
Gespeichert
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