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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:29:01 *
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Autor Thema: Unterhalt / Beistandsschafft  (Gelesen 1667 mal)
bumjack
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« am: 24. Januar 2007, 18:42:48 »

Hallo
Bin neu hier in diesem Forum und habe gleich mal eine Frage

hab seit einem Jahr immer fleißig den unterhalt bezahlt von 127 euro bezahlt nur jetzt hat die Kindesmutter Beistandsschafft beantragt und das Jugendamt verlangt nun bis zur Feststellung meines gehaltes 197 Euro pro Monat
Ebenfalls wird verlangt meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen vorzulegen
wenn die fesstellen das ich zuviel verdient habe müsste ich dann nachzahlen?
weil ich selber nicht viel habe könnte ich dies gar nicht

wer kann weiterhelfen?
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Hajoco
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« Antwort #1 am: 24. Januar 2007, 19:04:59 »

Hi und willkommen hier,

Du musst  "den Lottoschein" hier schon komplett ausfüllen - aus Deinen spärlichen Angaben kannst Du keinen "Gewinn" erwarten 

LG Jochen
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Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
bumjack
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Beiträge: 8


« Antwort #2 am: 24. Januar 2007, 19:15:11 »

also dann mal ein bisschen ausführlicher

habe eine nichteheliche Tochter und hab mich vor einem Jahr mit der Kindesmutter getrennt. Bis jetzt haben wir uns immer gut verstanden
Sie empfängt Harz 4 und geht ab und zu mal arbeiten. Das Jugendamt schrieb mir damals das ich 127 Euro monatlich bezahlen sollte.
Nun reicht dies der Kindesmutter auf einmal nicht mehr und rief heimlich das Jugendamt zur Hilfe zur Beistands schafft. Sicherlich hätten wir beide auch ne Lösung gefunden aber das war ihr irgendwie egal
Nun schrieb mir diesen Monat das Jugendamt, eben wie gesagt, das die Kindesmutter Beistand beantragt und fordert von mir die letzten 12 Gehaltsabrechnungen inklusive Einkommensteuerbescheid
da bis 2005 studiert habe und leider abgebrochen habe habe ich nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht deshalb könnte ich sowas gar nicht darlegen
Habe ein ganzes Jahr lang 127 Euro bezahlt, das ich aus 204 Euro - ersthäftiges Kindergeld ergab. Warum und weshalb weiss ich nicht...
wenn die jetzt meinen das ich letztes jahr zuviel verdient habe muss ich dann zurückzahlen?
Kann doch eigentlich nicht weil ich das ja nur bezahlt habe was die von mir verlangt haben....

so, nun habe ich die Sachlage ein bisschen verdeutlicht

will hoffen, das mir nun jemand weiterhelfen kann

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Uli
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« Antwort #3 am: 24. Januar 2007, 19:34:15 »

Hallo Bumjack,

ein wichtiges Detail fehlt noch: Wie sieht Deine Einkommenssituation aus?

LG, Uli
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bumjack
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« Antwort #4 am: 24. Januar 2007, 19:38:39 »

ach so ja stimmt ja mein nettevordienst liegt bei ca. 1300 Euro, mit überstunden aber mehr...werden die angerechnet?
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Hajoco
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« Antwort #5 am: 24. Januar 2007, 19:39:48 »

...und wie alt ist das Kind mad

...und @ Uli:

da ist gerade ein Mitglied der "mamas & papas" gestorben - erinnerstDu Dich noch, DU flowerpoweradmin??

LG Jochen
« Letzte Änderung: 24. Januar 2007, 19:43:01 von Hajoco » Gespeichert

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Uli
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« Antwort #6 am: 24. Januar 2007, 20:01:00 »

...und @ Uli:
da ist gerade ein Mitglied der "mamas & papas" gestorben - erinnerstDu Dich noch, DU flowerpoweradmin??

Off Topic!

Ja, das kam aber schon (glaube ich) vorgestern in den Nachrichten. Selbstverständlich erinnere ich mich. Habe die DVD mit Konzertmitschnitten der Mamas&Papas (damals war sowas sehr rar) und das, was man heute so als Sampler bei Zweitausendeins bekommt. Der Flower-Power-Admin war nur eine Reaktion auf >diesen Topic< und wird auch wieder neutralisiert!

Sorry Bumjack für meinen/ unseren Exkurs und

lG, Uli
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bumjack
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« Antwort #7 am: 24. Januar 2007, 20:46:05 »

das Kind wird 3 jahre
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Weisnich
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« Antwort #8 am: 25. Januar 2007, 00:01:34 »

Der Flower-Power-Admin war nur eine Reaktion auf >diesen Topic< und wird auch wieder neutralisiert!

Hi Uli. Würde ich nicht machen. Ernsthaft nicht. Warum willste nun ganz normaler Admin sein? Zumal es doch scheinbar getroffen ist.

Ich kenne die Mamas and Papas nur als Mucke meiner Mama und meines Papas; du scheinst ja ein Fan zu sein. Obwohl machmal wünsche ich mir und Frau von-der-Leyen auch ein wenig Flower-Power.

Gruß,
Michael
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Weisnich
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« Antwort #9 am: 25. Januar 2007, 00:07:39 »

Hi Bumjack,
als erstes: BEistandschaft ist eigentlich keine schlechte Sache für Unterhaltszahler. Exxen und ihre Anwälte nerven um Größenordnungen mehr und die ganze Streiterei ist teuer. Mit dem JA kann man meist eine vernünftige Lösung im Gespräch finden. Also geschmeidig bleiben.

So, mit 1300+irgendwas Ücken musste aber schon 'n bischen wat mehr drauflegen als 124 Taler; ich denke mal 199€.

Schau Dir einfach mal die Düsseldorfer Tabelle an mit deren Anhängen (da steht drin, was Du abziehen kannst).

Die Lohsteuer lässt sich auch einfach vorberechnen.

Geh dahin, sprich mit denen, und reiche es mal hier rein, bevor Du da was unterschreibst. Wir können Dir dann sagen, ob da, ggf. mit RA, achgearbeitet werden muss.


Gruß,
Michael
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Hajoco
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« Antwort #10 am: 25. Januar 2007, 06:33:40 »

Moin,

@ Bumjack:

den Mindestunterhalt nach DT. wirst Du wohl zahlen müssen/wollen/können. Wenn die KM. weiterhin Sozialleistungen (ALG.II) bezieht, kann es auch sein, dass von dort die Aufforderung zur Beistandschaft gekommen ist - weil Du ja schreibst, dass Du bisher einvernehmlich mit der KM gehandelt hast und bei solchen Anträgen natürlich auch andere Zahler gesucht und ggfs. in Anspruch genommen werden.

Weisnichs Rat ist schon ok - gegen Höflichkeit ist kein Kraut gewachsen.. Aber: Jede Unterschrift muss "überschlafen" werden !
Meld` Dich einfach hier, wenn Du dort warst.


LG Jochen

Ps. Klappt denn Dein Umgangsrecht - oder: Wie ist da die Situation ?
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sky
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« Antwort #11 am: 25. Januar 2007, 08:16:17 »

Hallo,

ergänzend noch:

Unterhalt kann nur von dem Zeitpunkt an verlangt werden, in dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gekommen ist. Hier also mit Schreiben des Jugendamtes.

Die Beistandschaft ist ausschließlich für das Kind tätig und darf den Unterhaltspflichtigen nicht beraten. Die Berechnung sollte deshalb unbedingt auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Hier findest Du die Leitlinien und Tabellen.

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
bumjack
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« Antwort #12 am: 25. Januar 2007, 15:39:00 »

wird denn nach dem normalen Gehalt gerechnet oder mit Überstunden?
also wenn ich da drüber komme werde ich dann wohl keine mehr machen...hab ja nix davon
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Hajoco
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« Antwort #13 am: 25. Januar 2007, 15:47:21 »

Hi,

wir sprechen hier über ein Kind, nicht über die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall (auch wenn es mir den Eindruck erweckt)

Jochen
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« Antwort #14 am: 25. Januar 2007, 15:57:13 »

wird denn nach dem normalen Gehalt gerechnet oder mit Überstunden?
also wenn ich da drüber komme werde ich dann wohl keine mehr machen...hab ja nix davon

Ich vermute mal mit Überstunden - insbesondere dann, wenn sonst der Mindestunterhalt nicht gedeckt ist. Es kommt sicher auch drauf an, ob die Überstunden bei Dir schon immer Dein Einkommen geprägt haben.

Das mit dem "nicht mehr machen" wird man Dir dann schon bei Gericht erklären! Väter, die nicht den Mindestunterhalt beibringen können, werden nicht selten auf einen Nebenjob verpflichtet!
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #15 am: 25. Januar 2007, 16:00:19 »

Hey bumjack,

wird denn nach dem normalen Gehalt gerechnet oder mit Überstunden?
also wenn ich da drüber komme werde ich dann wohl keine mehr machen...hab ja nix davon

Es wird das ganze Netto der letzten 12 Monate addiert, und durch 12 geteilt.
Bei dir ist es egal, weil im Moment die Gehaltsstufe eh von 13-1500 Euronen geht.
Soll heißen, daß hier zwischen 13-und 1500 immer derselbe KU zu zahlen ist.

Sag´mal wie sieht denn der Umgang mit dem Kind aus ?

Gruß
babbedeckel


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Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
bumjack
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« Antwort #16 am: 25. Januar 2007, 16:24:00 »

ganz gut seh Sie einmal in der Woche und haben auch ein gutes verhätnis
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