Beide sind auch nicht verheiratet - haben ein gemeinsames Kind. Er hat jedoch auch Sorgerecht!!!
Wie schauen hier die Chancen, damit er das Kind bekommt??-
Wie alt ist das Kind ? Je älter das Kind ist umso größer ist sein Mitspracherecht zu welchen Elternteil es will. Ab 14 Jahren kann es selbst entscheiden.
Traurig aber wahr, der Elternteil der zu erst mit den Kind abhaut, hat auch das sagen über dessen Aufenthalt. Der andere muss dann sehen das er sein Umgangsrecht bekommt. Für mich ist das eine Art von Faustrecht.
Eine Chance das der Vater das Kind bekommt, ist nur dann gegeben, wenn eine kindeswohlgefährdung von Seiten der Mutter vorliegt, oder diese den Vater permanent gegen den Willen des Gerichtes den Umgang mit den Kind verweigert (ich hoffe das liegt bei deinen Cousin bzw dessen Kind nicht vor). Mein Anwalt hat gesagt, das hat juristisch gesehen auch noch etwas mit der Kindesbindung zu tun. Es wird (juristisch) immer noch so gesehen das vor allen bei jüngeren Kinder diese zu der Mutter größer ist als zum Vater.
Mein Rat: Dein Cousin sollte sich (wenn keine kindeswohlgefährdung von Seiten der Mutter vorliegt) nicht auf ein Sorgerechtsstreit einlassen. Dies bekommt nur das Kind mit und es wird dadurch nur noch zusätzlich belastet.
Ich hoffe dein Cousin kann noch (was bei mir und de Km leider nicht der Fall ist) vernünftig mit der Kindesmutter reden und ein vernünftiges Umgangsrecht für ihn und sein Kind mit ihr vereinbaren. Ansonsten muss er dies gerichtlich festlegen lassen.
Zitat-
und noch was:
Stimmt es, dass obwohl sie nicht verheiratet sind, er trotzdem Unterhalt an sie zahlen muss???
wenn ja: warum, wie viel (gibts da auch Tabellen) und wie lange?-
ja, für das Kind sowieso, bis es eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, für die Mutter muss dein (auch für nichtverheiratete) Cousin ein Betreuungunterhalt bezahlen (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes). Nachdem was ich gehört habe soll dieses Jahr noch eine Unterhaltsreform rauskommen. Es soll darauf hinauslaufen, das der Betreuungunterhalt bei nichtverheirateten dem der verheirateten gleichgestellt wird (dies hieße dein Cousin müsste nach der Reform länger BU an die Mutter bezahlen).
Ungerecht: Warum will man beim Betreuungunterhalt uneheliche und ehelich Elternteile gleichsetzten, aber nicht wenn es
um die Sorgerechtsfrage geht ?
Ich hoffe für deinen Cousin und sein Kind das er eine friedliche Regelung mit der Kindesmutter findet. Und er sollte daran denken das bei Streitigkeiten nur das Kind darunter leidet.
Anm. Admin: Zitatform angepasst - das war ja augenmordend.