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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:27:07 *
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Autor Thema: Was kann man machen..?  (Gelesen 1908 mal)
Melly
Gast
« am: 09. Mai 2004, 14:03:49 »

Hallo,

heute mal eine Frage für zwei Damen die mich befragt haben, was sie denn tun sollen.
Eine Frau hat sich hier schon angemeldet, aber selbst wohl noch nicht den Mut gehabt zu schreiben.
Heute ereilte mich auch wieder eine Mail von einer Mutter.
Es geht bei beiden Fällen ums selbe...
Die Mütter haben einen Titel für KU aber der Vater zahlt nicht, weil er arbeitslos ist und sagt er hat nix.
Die Hilfe vom Jugendamt ist gleich null und das Sozialamt sagt auch in beiden Fällen, sie bekommt keine Sozi weil die Mutter neu verheiratet ist und der neue Mann für die Kinder aufkommen soll.
Ziemlich blöd, da Geld an allen Ecken fehlt und keine Aussicht besteht, jemals an den Unterhalt zu kommen.
Bei Silvermoon26 ist es so daß es dem Vater auch sowas von egal ist an Geld zu kommen, er bemüht sich nicht die Bohne um Arbeit und so weiter.
Was kann diesen Frauen helfen? Wie können sie zu mehr Geld kommen?
Unterhaltsvorschuß ist ja nicht, da sie wieder geheiratet haben.
Kan doch irgendwie nicht sein, daß der neue Mann für die Kids aufkommen muß?
Wäre nett, wenn Ihr da mal Ratschläge geben könntet:)
Liebe Grüße und den Mamas einen schönen Muttertag!
Melly
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Unbekannt
Gast
« Antwort #1 am: 09. Mai 2004, 15:09:47 »

Wenn beim Unterhaltspflichtigen nichts zu holen ist, wird nicht der Stiefvater für die Kinder unterhaltspflichtig. Er ist nur für seine Frau unterhaltspflichtig. Der nächste Pflichtige für die Kinder ist die Mutter selbst, dann beide (!) Grosselternpaare. So ist die Reihenfolge.

Zur Arbeitslosigkeit kann ich nur sagen, dass im Millionenheer der Arbeitslosen eben auch Unterhaltspflichtige sind. Man kann dem pflichtigen Arbeitslosen mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit fiktives Einkommen verpassen, von ihm täglich eine abgelehnte Bewerbung fordern, bei Nichtvorlage munter drauflospfänden und dergleichen Zwangsmassnamen mehr. Klar. Entweder er bekommt einen Job oder es bricht halt alles zusammen (weil fiktives Einkommen eben nur fiktiv ist), dann sinken die Aussichten, aus ihm irgendwann noch Unterhalt pressen zu können rapide auf Null. Potentielle Arbeitgeber haben aus guten Gründen was gegen Lohnpfändungen ihrer Angestellten, weil das ein enormer Verwaltungsaufwand ist. Nix mehr automatische Lohnbuchhaltung - das muss von Hand erledigt werden. Unterhaltspflichtige (womöglich noch mit aufgelaufenen Schulden) gelten ausserdem aus gutem Grund als demotivierte Menschen.

Man muss nicht immer in Konfliktkategorien denken. Bar- und Betreuungsunterhalt können auch gleichverteilt werden. In unserem grossen Nachbarland ist dies sogar der erwünschte Regelfall. Wie wärs, wenn die Arbeitslosen gefragt werden, ob die ihre Kinder hälftig mitbetreuen? Zeit haben sie ja. Der gegenseitige Barunterhalt hebt sich bei hälftiger Betreuung auf, die Unterhaltsempfängerinnen sind entlastet. Natürlich geht auch Vollbetreuung, dann zahlt die Mutter Unterhalt. Vielleicht hat sie ja bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Sie ist ja sicher problemlos in der Lage, selbst das zu tun, was sie von anderen fordert.
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Xe
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« Antwort #2 am: 09. Mai 2004, 15:12:47 »

Moin,

zum einen gibts das UVG (Unterhlatsvorschußgeld), beim Jugendamt zu beantragen. Damit wird dann ein Teil des Kindesunterhaltes vom Jugendamt getragen, und das Jugendamt wird versuchen, die gezahlten Leistungen vom jeweiligen Kindesvater wieder einzufordern, wobei dann geprüft wird, ob der KV dann tatsächlich leistungsunfähig ist (was heutzutage durchaus der Fall sein kann) oder nicht. "Unterhaltsvorschuß ist ja nicht, da sie wieder geheiratet haben." ist nicht korrekt, da der neue Ehemann gegenüber dem Kind nicht verpflichtet ist. Zumindest ist das meine Ansicht, dazu kann ich mangels eigener Erfahrung leider nichts abschließendes sagen.

Des anderen kann mit dem Titel gepfändet werden, was allerdings aus meiner Sicht der allerletzte Schritt sein sollte, da in der Regel die Situation eskaliert. Inwiefern der KV nicht zahlen will oder nich tzahlen kann, kann außer dem Vater und der Mutter selbst kaum jemand beurteilen.

Definitiv ist durch die Wiederheirat ein Sozialhilfeanspruch erloschen, sofern der neue Ehemann, der jetzt primär für die Versorgung der Ehefrau zuständig ist, selber nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Inwiefern dem Kind ein Sozialhilfeanspruch zusteht (da der neue Ehemann ja nicht unterhaltsverpflichtet ist und die Mutter des Kindes anscheinend selber leistungsunfähig ist), wäre zu prüfen; in der Regel wird aber nicht viel dabei rauskommen, da die Mutter ja einen Naturalunterhalt (Wohnen, Essen etc.) gewährt.

Die Frage, "Was kann diesen Frauen helfen? Wie können sie zu mehr Geld kommen?" , kann ich eigentlich nur damit beantworten, das Kind, sofern nicht schon sowieso dort, in den Kindergarten zu geben und sich einen Teilzeitjob oder zumindest eine Aushilftätigkeit zu suchen. Da der Unterhaltsanspruch gegen den "alten" Ehemann bzw. den Kindesvater durch die Neuheirat erloschen ist, macht das rein wirtschaftlich am meisten Sinn. Mir ist aber durchaus bewußt, daß Jobs nicht grade herumliegen.

Gruß, Xe

[Editiert am 9/5/2004 von Xe]
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sky
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« Antwort #3 am: 09. Mai 2004, 19:12:34 »

Hallo zusammen,

da dieses Thema eindeutig zur "Vollstreckung/Forderungsbeitreibung" gehört, verschiebe ich diesen Thread demnächst dorthin.

@Xe
guckst Du z.B. mal hier;)

@Unbekannt
Könntest Du bitte ein Kürzel verwenden, wir geraten sonst bei den vielen "Unbekannten" ins Schleudern. Danke.
Die Frage war übrigens, wie diese Mütter an den (Achtung!) bereits titulierten Unterhalt kommen. Erwerbsobliegenheit hat in der Forderungsbeitreibung nix zu suchen.

@Melly
Es fehlt die Info, welche Vollstreckungsmaßnahmen bereits gelaufen sind.
So auf Anhieb (und bei dieser Sachverhaltsschilderung) fällt mir die Pfändung direkt an der "Quelle" (also dem Arbeitsamt als Drittschuldner) ein. Ergänzend siehe hierzu Erweiterte Pfändung. Ansonsten  könnte eine Taschenpfändung, Kontopfändung, Pfändung der Rentenansprüche, Pfändung in bewegliche Gegenstände (z.B. Wohnungseinrichtung) helfen. Fährt der Schuldner ein Auto, kann dieses u.U. gepfändet werden.

Es macht allerdings keinen Sinn planlos zu pfänden. Die Gläubigerin sollte sich einigermaßen sicher sein, dass die Pfändung nicht fruchtlos verläuft, sonst bleibt sie zunächst auf den Kosten sitzen (evtl. kommt ja PKH in Frage). Nach furchtloser Pfändung kann die EV verlangt werden.

Evtl. können Großeltern (anteilig) in Ersatzhaftung genommen werden können.

Fragen über Fragen...

Gruß
sky
 
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Melly
Gast
« Antwort #4 am: 09. Mai 2004, 19:35:14 »

Hallo Sky,

na das ist doch schonmal was:)
Das Selbige hab ich mir eigentlich auch schon gedacht.
Ich werd mal Silvermoon26 dazu bewegen sich hier zu äußern und ihre Lage zu schildern, was denn alles schon gelaufen ist.
Registriert ist sie ja schon.
Auch werd ich die andere mutter hier her verweisen da kann sie sich auch outen!
Soviel ich weiß hat Silvermoon26 noch keine Pfändung ins Auge gefaßt, sie sagt nur er will garnicht erst arbeiten.
Es ist auch so daß sie etwas zu gut für diese Welt ist und lieber nix macht als alles in die Wege zu leiden.
Ich hab auch Gespräche mit ihr geführt und da sagte ich ihr auch klar, daß es das Geld der Kinder ist und das gute Recht das vom Vater zu bekommen und vielleicht auch mal was sparen können oder auch mal neue Schuhe zu bekommen.
Ich werd die beiden Damen hier mal her lotsen !
Danke Dir Sky:)
Schönen Sonntag Abend noch!
LG Melly
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silvermoon26
Frischling

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« Antwort #5 am: 09. Mai 2004, 20:04:11 »

Hallo zusammen erst mal!
Ich bin ein dieser zwei Frauen wo Melly angesprochen haben :-)
Um kurz meine Situation zu erklären und auch ein paar Infos dazu erhalten erzähle ich es mal kurz.

Meine Tochter ist 7 Jahre alt und mein Ex-mann bezahlt natürlich nicht für sie. Mittlerweile habe ich  auch einen Titel erwirkt, leider bringt er mir nichts da bei Ihm nichts zu holen ist.
Auf dem Arbeitsamt wird alle 3 Monate nachgefragt  ob er arbeitet auch dies endet jedes mal ohne Erfolg.
Ich war auch letzte Woche mal wieder auf dem Jugendamt um zu erfahren was ich genau tun kann, dass ich den Unterhalt bekomme.
Daraufhin bekam ich die Antwort
" Da ich ja neu verheiratet bin müsse mein jetziger Mann für die Kosten aufkommen.
Ich könnte es zwar auf dem Sozialamt versuchen aber es würde mir nichts bringen da mein jetziger Mann zu viel verdient ( in deren ihren Augen natürlich).

Ich hoffe mal ich habe nichts vergessen was wichtig sein könnte.

silvermoon26

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« Antwort #6 am: 09. Mai 2004, 20:37:44 »

Moin erstmal.

Also, fasse mal zusammen:

Ex arbeitslos, Pfändung nicht möglich. Zusätze wie "zahlt natürlich nicht" sind da reine Polemik, denke ich.

Der "neue" Ehemann ist nicht für das Kind einer anderen Person aufzukommen, wie beschrieben.

Zitat

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen.
Diese erhält ein Kind, wenn es
❙ in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat und
❙ hier bei einem allein erziehenden Elternteil lebt und
❙ von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise
oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen
Regelbetrages nach der Regelbetragverordnung
erhält und
❙ das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Elternteil
ist nicht allein erziehend, wenn er verheiratet ist und
nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet
mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.

Quelle:  bmfsfj

Somit verbleibt keine weitere Möglichkeit als selber arbeiten zu gehen. Das Kind ist über 3 Jahre alt und somit mindestens halbtägig betreut (hier: Schule).

Gruß, Xe

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Gast
« Antwort #7 am: 09. Mai 2004, 21:01:00 »

Zitat
Somit verbleibt keine weitere Möglichkeit als selber arbeiten zu gehen. Das Kind ist über 3 Jahre alt und somit mindestens halbtägig betreut (hier: Schule).


...oder eben auf gemeinsame Betreuung hinarbeiten. Dann fallen die Ansprüche gar nicht an, um die jetzt gestritten wird. Ich nehme an, die Mutter hat sowieso einen guten väterlichen Kontakt zum Kind unterstützt. Bekanntlich erhöht eine gute Beziehung zum Kind die Zahlungsmoral. Der andere sieht, wofür das Geld ist.

yxc (oben ohne Kürzel)
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« Antwort #8 am: 09. Mai 2004, 21:13:28 »

Hallo Silvermoon26,

es fehlt immer noch die Angabe, welche Vollstreckungsmaßnahmen schon gelaufen sind, sonst kann ich nicht beurteilen, ob da noch Aussicht auf Erfolg besteht.

Unterhaltsvorschuß wirst Du nicht bekommen, da Du erneut verheiratet bist. Das Jugendamt ist aber trotzdem verpflichtet die Beistandschaft für das Kind zu übernehmen. Siehe hier. (also nicht abwimmeln lassen) Ob es hilft, ist eine andere Sache.

Gruß
sky
 

[Editiert am 9/5/2004 von sky]
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« Antwort #9 am: 10. Mai 2004, 12:52:44 »

Hallo Sky,

ich habe dass Jugendamt wieder als Vormund für meine Tochter einsetzen lassen um dies gleich mal zu beantworten.

Zu der Vollstreckung sieht es so bzw was ich weiß vom Jugendamt ist, dass der Gerichtsvollzieher öfters bei Ihm ein und ausgegangen ist und leider nichts zuholen ist.
Wie auch vorweg weiß ich nur dass er alle 3 Monate beim Arbeitsamt überprüft wird ob er arbeitet. Leider ist es nicht viel was ich weiß von daher kann ich nicht mehr dazu sagen.

Gruß silvermoon26
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sky
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« Antwort #10 am: 10. Mai 2004, 19:59:39 »

Hallo silvermoon26,
Zitat
ich habe dass Jugendamt wieder als Vormund für meine Tochter einsetzen lassen um dies gleich mal zu beantworten.


Meinst Du wirklich Vormundschaft und nicht Beistandschaft?

Zitat
Zu der Vollstreckung sieht es so bzw was ich weiß vom Jugendamt ist, dass der Gerichtsvollzieher öfters bei Ihm ein und ausgegangen ist und leider nichts zuholen ist.


Der GV hat dann versucht in bewegliche Gegenstände zu pfänden. Ist meist fruchtlos, weil "normale" Wohnungseinrichtung nicht pfändbar ist. Es bliebe zu klären, ob weitere Pfändungen seitens des JA bereits fruchtlos verlaufen sind.

Ansonsten kannst Du selbst Pfändungen in die Wege leiten. In meinem Posting weiter oben kannst Du nachlesen, wie man an das Geld kommen kann. Antrag auf Pfändungs-und Überweisungsbeschluss muss beim Vollstreckungsgericht am Wohnort des Schuldners gestellt werden. Ebenso der Antrag auf Kürzung des Selbstbehalts.

Wenn Du meinst, dass die Pfändungsversuche und die Kürzung des Selbstbehaltes fruchtlos verlaufen werden, ist "Ende der Fahnenstange".

Gruß
sky


 [/quote]
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« Antwort #11 am: 11. Mai 2004, 12:41:13 »

Hallo Sky!

Leider sieht es ganz so aus, dass die ganzen Pfändungsversuche ohne Erfolg sind bzw bleiben. Genauso kann wenig ist dies mit den Selbsterhaltungskosten, da er ja in der Woche 154,- Euro nur hat!

Von daher denke ich kann ich nichts weiter tun, aber vielen Dank an Euch dass Ihr mir versucht habt zuhelfen.

Gruß silvermoon26
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« Antwort #12 am: 25. Juni 2004, 22:52:34 »

Hallo Melly,

es ist richtig, das bei einer Wiederheirat der Mutter kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr besteht, auch wenn der neue Mann nicht der **tsts - ID 28** des Kindes ist. Eines Kann die Kindesmutter jedoch tun: Sozialhilfe für das Kind beantragen. Hier ist es so, das der neue Mann nicht mit für das Kind sorgen muss. Vielleicht bekommt sie ja auch noch Sozialhilfe? Kommt auf den Verdienst des "Neuen" an, wenn der nicht so hoch ist, dann kann es durchaus sein, das sie noch von dort Geld bekommt. Also alle Unterlagen mitnehmen (von Gehaltsabrechnungen des Mannes, Mietvertrag, evtl. Unterhaltstitel des "Neuen" falls er noch Kinder oder Ex aus vorherigen beziehungen hat). Gruss Andrea
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