Hi Andreas,
danke für die Wünsche, die ich gerne erwieder.
Ihr lebt in "gesetzlichem Güterstand" also in der Zugewinngemeinschaft ja ?
Ich bin dabei aus meiner "Ehe" auszusteigen. Verschiedene "Rettungsversuche" wurden unternommen aber erfolglos. (nein ich glaube nicht das sie fremdgeht oder sowas..). Noch wohnen wir Zusammen.
Also möchtest Du weiterhin verheiratet bleiben, aber während der Ehe nun nachträglich einen Ehevertrag schliessen ? Das Umgangsrecht regelt dieser Vertrag leider in keinster Weise, hier hättest du im Falle der Trennung die ganz "normalen" Möglichkeiten die uns hier alle beschäftigen, also 50/50 Modell bei Zustimmung der KM oder eben die allg. "übliche" Regelung alle 14 Tage das WE + Ferien, Feiertage etc. etc. Das kannst du im Bedarfsfall und bei "Zuwiderhandlungen" einklagen lassen, was die meisten hier am Ende machen oder gemacht haben...
ich will mich und vor allem mein Verhältnis zu meinen Kindern RECHTLICH abgesichert haben.
Bis zum Ehevertrag (weiss gar nicht ob dies überhaupt nachträglich geht) zählt der übliche Zugewinn, Trennungsunterhalt, dann folgend Ehegattenunterhalt und hier geht es NUR um finanzielle Dinge, ausgenommen Kindesunterhalt der ist ja gem. D'dorfer Tabelle geregelt und Umgangsrecht, Sorgerecht etc....
Insofern verstehe ich nicht ganz was der nachträgliche Ehevertrag Dir im Bezug auf die rechtliche Absicherung des Umgangs bringen soll.....
Bitte um Aufklärung

Danke und liebe Grüsse
Melmi