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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:23:30 *
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Autor Thema: Hi Zusammen ..kennt sich jemanden mit dem Thema Ehevertrag aus..???  (Gelesen 547 mal)
Andreas19721
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 21


« am: 04. Januar 2007, 13:14:33 »

Hallo Zusammen,

erstmal allen ein frohes und trotz allem auch ein Gutes und Gesundes Jahr 2007.  thumbup

Ist bei mir schon eine Weile her seit ich gepostet habe (altes Thema siehe hier: http://www.vatersein.de/forum-topic-7901.0.html).

Zurück zum Thema ...:

Sagt mal ...kennt ihr euch mit Eheverträgen aus..?
Die (vielen) Vorkommnisse der letzten Zeit bringen mich so in die Richtung, das ich nachdenke , viel über einen Ehevertrag
(wohlgemerkt : Während meiner Ehe!!) nachzudenken und zu unternehmen. Klar ..ich will mich und vor allem mein Verhältnis zu meinen Kindern RECHTLICH abgesichert haben.

Kennt ihr euch damit aus?
Habt ihr damit Erfahrungen?

Vielen Dank für Euere Informationen

LG

Andreas



Gespeichert
Melmi
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 184


« Antwort #1 am: 04. Januar 2007, 14:32:15 »

Hi Andreas,

danke für die Wünsche, die ich gerne erwieder.

Ihr lebt in "gesetzlichem Güterstand" also in der Zugewinngemeinschaft ja ?

Zitat
Ich bin dabei aus meiner "Ehe" auszusteigen. Verschiedene "Rettungsversuche" wurden unternommen aber erfolglos. (nein ich glaube nicht das sie fremdgeht oder sowas..). Noch wohnen wir Zusammen.

Also möchtest Du weiterhin verheiratet bleiben, aber während der Ehe nun nachträglich einen Ehevertrag schliessen ? Das Umgangsrecht regelt dieser Vertrag leider in keinster Weise, hier hättest du im Falle der Trennung die ganz "normalen" Möglichkeiten die uns hier alle beschäftigen, also 50/50 Modell bei Zustimmung der KM oder eben die allg. "übliche" Regelung alle 14 Tage das WE + Ferien, Feiertage etc. etc. Das kannst du im Bedarfsfall und bei "Zuwiderhandlungen" einklagen lassen, was die meisten hier am Ende machen oder gemacht haben...

Zitat
ich will mich und vor allem mein Verhältnis zu meinen Kindern RECHTLICH abgesichert haben.

Bis zum Ehevertrag (weiss gar nicht ob dies überhaupt nachträglich geht) zählt der übliche Zugewinn, Trennungsunterhalt, dann folgend Ehegattenunterhalt und hier geht es NUR um finanzielle Dinge, ausgenommen Kindesunterhalt der ist ja gem. D'dorfer Tabelle geregelt und Umgangsrecht, Sorgerecht etc....

Insofern verstehe ich nicht ganz was der nachträgliche Ehevertrag Dir im Bezug auf die rechtliche Absicherung des Umgangs bringen soll.....

Bitte um Aufklärung 

Danke und liebe Grüsse
Melmi
Gespeichert

Life is a Rollercoaster ;-)
Andreas19721
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 21


« Antwort #2 am: 04. Januar 2007, 14:51:39 »

Hi Melmi,

gut ...ich versuch Dich mal "aufzuklären" 

Ich habe absichtlich einen Link von meinem Beitrag vorher mal reingeschrieben. Es geht hier um die Tatsache , das ich einfach FALLS es zu einer Scheidung kommt (worüber ich leider schon lange nachdenke) eine Absicherung für alle im Vorfeld bewirken will.

Für mich gehts um Geld, wie kann ich mit meinen Kindern umgehen ...wie wird weitergemacht, usw.

Will einfach später keinen Rosenkrieg führen müssen ....
Vielleicht gehts mir, wenn im Vorfeld ein solcher Vetrag existiert , besser.

Um Deine Fragen zu beantworten :
"Ihr lebt in "gesetzlichem Güterstand" also in der Zugewinngemeinschaft ja ?  "  ...da ich hier VORHER nie was abgeschlossen habe (Gütervertrag o.ä.) ja.

Gruss

Andreas
Gespeichert
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