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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:22:48 *
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Autor Thema: Fachpsychologisches Gutachten  (Gelesen 738 mal)
Hazel
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 01. Januar 2007, 20:52:42 »

Hallo an alle, die mir zum Thema was wichtiges sagen können!

Folgende Situation:

Ich lebe seit 2000 getrennt von meiner Ex, wir sind seit 2004 geschieden. Wir leben in direkter Nachbarschaft. Jedoch die hauptsächliche Betreuung unseres jetzt 8jährigen Sohnes hatte ich die ganze Zeit über. In der Regel ca. 4 - 5 Tage die Woche. Des lieben Friedens Willen habe ich meiner Ex bis Januar 2005 Unterhalt bezahlt. Bis dahin war das Verhältnis sehr gut und freundschaftlich, obwohl sie unseren Sohn oft sehr vernachlässigt hat. Z. B. Er fiel in ihrer Obhut von einer Mauer und zog sich einen Schädelbruch zu. Sie brachte ihn nicht zum Arzt sondern ließ weinend am nächsten Tag in den Kindergarten gehen. Die Kindergärtnerinnen informierten mich über seinen Zustand und ich verbrachte das Wochenende mit ihm im Krankenhaus. An einem Wochenden an dem sie die Betreuung hatte(er war damals 7 Jahre alt), ließ sie ihn alleine zuhause sitzen und fuhr mit Freunden zum Skifahren. Sie rief mich morgens an und sagte ich solle ihn holen, obwohl sie wußte, dass ich ca. 200 km entfernt war.

Dies alles ist nur die Spitze des Eisberges und wurde bereits im März 2006 per eidesstattlicher Versicherung von mir dokumentiert. In diesem Zusammenhang beantragte ich auch das alleinige ABR. Aus Angst vor einem fachpsychologischen Gutachten, das ich meinem Sohn ersparen wollte, einigten wir uns damals auf eine 60:40 % Regelung zu meinen Gunsten bzgl. des Kindesaufenthalts.

Seit September 2005 hat meine Ex einen neuen Partner der jedoch meiner Meinung nach meinen Sohn ablehnt. ( Gemeinsame Unternehmungen gab es so gut wie nie, Urlaubsreisen fanden ohne meinen Sohn statt - er wurde stattdessen zur Oma verfrachtet).

Da die Urlaubsreisen sehr teuer waren ließ sie im Februar 2006 per Gerichtsvollzieher meine Konten pfänden. Seit dem ist das Verhältnis zwischen uns mehr als unterkühlt. Neuerdings plant sie zu ihrem Lebenspartner zu ziehen (ca. 50 km entfernt vom jetzigen Wohnort). Deshalb hat sie vor gut einem Monat das alleinige Sorgerecht und ABR beantragt. Die Begründung hierfür war, dass ich äußerst aggressiv gegenüber ihr wäre (frei erfundene Geschichten, sie versucht mir das in die Schuhe zu schieben). Das Gericht hat ihren Eilantrag abgewiesen und möchte ein fachpsychologisches Gutachten erstellen lassen. Ein zustäzlicher Grund, warum sie das alleinige SR und ABR so schnell möchte ist, dass meine Lebensgefährtin mit ihren Kindern in ein bis zwei Monaten zu mir ziehen wird.

Da ich nicht weiß was auf mich und meinen Sohn zukommen wird, ist meine Frage, ob jemand diesbezüglich Erfahrungen hat und mir Tipps geben kann.

Vielen Dank und Gruß

Thomas


Gespeichert
PhoeniX
Gast
« Antwort #1 am: 01. Januar 2007, 21:06:22 »

Moin

Erst einmal schild_guckstduhier (smiley drücken)

So ein Gutachten hab ich auch hinter mir. Ist meiner Meinung nach für Kinder unbedenklich. Es lief wiefolgt ab:

- Ich mußte hin zum Gutachter. Gespäch. Fragebogen ausfüllen.
- Er kahm am Umgangswochenende zu mir und ich hab mit meiner Tochter auf einem Brett mit Püpchen gespielt.
- 3maliger Besuch bei meiner Ex.

fertig.

Gruß

Martin
Gespeichert
Hazel
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #2 am: 01. Januar 2007, 22:20:02 »

Hallo Martin,

danke für Deine Antwort und dem Link zu den Tipps.

Wie ist denn das Gutachten bei Dir ausgefallen? Wie lange hat es gedauert bis Du ein Ergebnis bekommen hast? Und was wurde alles besprochen?

Gruß,

Thomas
Gespeichert
PhoeniX
Gast
« Antwort #3 am: 01. Januar 2007, 23:03:05 »

Moin

Kannst du am besten >hier< nachlesen.
Sollten dann noch Fragen offen sein einfach hier ninsetzen. Behalte dein toppic im Auge.

Gruß

Martin
Gespeichert
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