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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:21:49 *
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Autor Thema: "Titel"Kindesunterhalt  (Gelesen 1912 mal)
torti
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 03. Mai 2004, 20:28:43 »

Hallo zusammen meine Frage wäre : ist es möglich einen Kindesunterhaltstitel rückgängig zu machen oder unwiksammzu machen?
Ich bezahle selbsverständlich Unterhalt für meine 11jährigen Sohn der bei seiner Mutter lebt,
Ihr Anwalt hat mich dazu genötigt eine Unterhaltstitel zu unterschreiben. Im nachhinnein
bin ich aber der Meinung das dies eigentlich für mich nicht nötig war da ich ja sowieso zahlen werde. im August wird mein Sohn 12 und ich müß den Unterhalt ja wieder abgleichen , kann ich in diesem zusammenhang den TITEL unwirksamm machen lassen?

Danke für eure hilfe
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Melly
Gast
« Antwort #1 am: 03. Mai 2004, 20:32:00 »

Hallo Torti,

erstmal herzlich Willkommen bei Vatersein

die Mutter hat das Recht sich einen titel auf den KU geben zu lassen, das war schon ok so.
Er hilft ihr im Falle daß die Zahlungen ausbleiben, daß sie das Geld sofort pfänden lassen kann.
du mußt um den titel zu ändern bei Gericht eine Abänderungsklage einreichen.
Gruß Melly
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torti
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 03. Mai 2004, 20:42:59 »

Na Super großes Dankeschön für die schnelle Antwort

Wenn die Unterhaltserhöhung im August kommt kann ich doch den Betrag eröhen in dem ich den Überweißungsdauerauftrag erhöhe oder?

Den Tittel unwirksamm zu machen geht nur über Gericht ja ?

Danke noch mal und ein Gruß an alle Väter
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #3 am: 03. Mai 2004, 20:57:11 »

Hallo Torti,

die Unterhaltserhöhung greift nur, wenn der Titel dynamisch ist. Es muss also aufgeführt sein, dass du die jeweilige Altersstufe gem. DT als KU schuldest. Musst du einfach noch mal in den Titel gucken.

Den Titel unwirksam erklären kannst du nicht. Du kannst im Rahmen einer Unterhaltsabänderungsklage die Reduzierung des KU einklagen. Der Titel wird dann ggf. angepasst, jedoch nicht aufgehoben. Dies ist darin begründet, wie Melly schon schrieb, dass ein Gläubiger immer Anspruch auf einen vollstreckbaren Titel hat, so lange die Schuld besteht.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Unbekannt
Gast
« Antwort #4 am: 04. Mai 2004, 20:18:04 »

Hallo zusammen, danke für die schnelle antwort, es wäre eigentlich von meiner seite aus gesehen nicht nötig gewesen diesen Titel zu unterschreiben aber für meine EX ist es wohl eine absicherung, und gerade das ist der Punkt, ich habe ein schlechtes gefühl dabei zu wissen das Sie wenn der Fall mal eintritt sofort eine lohnpfändung in die wege leiten kann und was eine Lohnpfändung in der Firma bedeutet weiß wohl auch jeder ,

Ich muß dazu sagen das das Vehätnniss zu ihr nicht das beste ist, Sie wollte die Trennung
mit allen Vorteilen und ich soll bezahlen damit meine ich nicht nur finaziell.

aber das nur am Rande

Gruß an alle Väter
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Phill
Gast
« Antwort #5 am: 04. Mai 2004, 20:59:09 »

Moin Torti!
Ja mit dem Schuldtitel ist es sone Sache, wenn Du Ihn unterschreiben mußt. Du bist dann ja gleichgestellt mit allen Betrügern, die sich um Zahlungen gedrückt haben. Also Du hast praktisch die Schuld und sie den Titel. Dabei ist sie (die KM) eigentlich gar nicht die Person, der dieses Geld zusteht, sondern rein rechtlich das Kind. Damit sollte Dir ja dann eigentlich das Recht zugebilligt werden, dieses jene Geld eventuell für das Kind zu sparen zum Beispiel, aber Du hast leider keinen Einfluss darauf was mit diesem Geld gemacht wird. Die Person, die das Kind besitzt kann frei darüber entscheiden.

Ich für meinen Teil hätte nur einen Schuldtitel unterschrieben, wenn BEIDE Elternteile das gleichzeitig machen, denn es sind ja beide für das Kind verantwortlich. Nur das wäre im Sinne eine gemeinsamen Sorgerechtes. Aber leider ist es eben alles anders in unserem Lande. Du bist jetzt ein betitelter Vater und die Mutter Deines Sohnes hat vollen Zugriff auf Deine Konten.

Herzlichen Glückwunsch Phill
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DeepThought
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« Antwort #6 am: 06. Mai 2004, 16:42:52 »

Die letzten beiden Beiträge kann ich nich unkommentiert lassen:



@Unbekannt (torti?)
Zitat
ich habe ein schlechtes gefühl dabei zu wissen das Sie wenn der Fall mal eintritt sofort eine lohnpfändung in die wege leiten kann
Wenn sich Einkünfte verändern, bleibt immer der Weg über eine Unterhaltsabänderungsklage. Damit einher geht der Antrag auf Vollstreckungsschutz. Eine Pfändung ist dann nicht mehr möglich.




@Phill

Zitat
Ja mit dem Schuldtitel ist es sone Sache, wenn Du Ihn unterschreiben mußt
Die JA-Urkunde ist eine kostenfrei Möglichkeit der Titelzeichnung. Anders ginge es nur per Urteil mit vorangegangenem Prozess und das kostet bekanntlich Geld. Für den Fall der PKH-Gewährung zahlt es der Steuerzahler, also jeder.
Zitat
Du bist dann ja gleichgestellt mit allen Betrügern, die sich um Zahlungen gedrückt haben.
Die Titelzeichnung hat nicht damit zu tun, als Betrüger da zu stehen.
Zitat
Dabei ist sie (die KM) eigentlich gar nicht die Person, der dieses Geld zusteht, sondern rein rechtlich das Kind.
Der Betreuungselternteil im Rahmen der Vermögenssorge vereinnahmt das Geld für das Kind. Sollte es etwa an das Kind ausgezahlt werden und dieses bestimmt dann auch noch über die Verwendung?
Zitat
Die Person, die das Kind besitzt...
Sorry, doch ein Kind kann man nicht besitzen.
Zitat
wenn BEIDE Elternteile das gleichzeitig machen, denn es sind ja beide für das Kind verantwortlich.
Der Umgangselternteil leistet Bar-Unterhalt, der Betreuungselternteil leistet Naturalunterhalt. Letzterer wird faktisch durch die Betreuung usw. geleistet, ein Titel unsinnig.
Zitat
Nur das wäre im Sinne eine gemeinsamen Sorgerechtes.
Sorgerecht hat nichts mit Unterhalt zu tun.

So grundsätzlich ist mir natürlich schon klar, dass es Fälle der Vernachlässigung von Kindern durch den Betreuungselternteil gibt. Auch wird durchaus mal der KU nicht für das Kind aufgewendet. Aber einen Beitrag dieser Güte wäre nun wirklich nicht nötig gewesen.


DeepThought
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Meinen aufrichtigen Dank!
Xe
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« Antwort #7 am: 06. Mai 2004, 17:48:58 »

Zitat

Damit sollte Dir ja dann eigentlich das Recht zugebilligt werden, dieses jene Geld eventuell für das Kind zu sparen zum Beispiel, aber Du hast leider keinen Einfluss darauf was mit diesem Geld gemacht wird. Die Person, die das Kind besitzt kann frei darüber entscheiden.


Moin,

das ist der bislang größte Blödsinn, den ich in diesem Bereich eine ganze Weile gehört habe. Der KU ist eine Barrente, die zur Versorgung des Kindes erhoben wird, da der andere Elternteil seine Unterhaltsleistung in Form von Naturalien und Betreuung aufwendet. Das Geld anzusparen und dann freizusetzen wäre etwa so, als würdest du einJahr nix essen, damit du dir dann ein Auto kaufst. Wenn du das überlebst.

Zitat

Ich für meinen Teil hätte nur einen Schuldtitel unterschrieben, wenn BEIDE Elternteile das gleichzeitig machen, denn es sind ja beide für das Kind verantwortlich. Nur das wäre im Sinne eine gemeinsamen Sorgerechtes. Aber leider ist es eben alles anders in unserem Lande. Du bist jetzt ein betitelter Vater und die Mutter Deines Sohnes hat vollen Zugriff auf Deine Konten.


Und nochmal Blödsinn. Der Betreuungselternteil ist nicht gleichzeitig barunterhaltspflichtig, da er die Leistung in Naturalform aufbringt.  Daher gibt es logischerweise keinen Schuldtitel, da es diese nur für Barmittel gibt. Das, was du meinst, wäre also absolut sinnlos.

Desweiteren hat die Kindesmutter NICHT vollen Zugriff auf alle Konten. Sollte eine Pfändung durchgeführt werden und die Nichtzulässigkeit bewiesen werden können, hat die Kindesmutter ein Problem - neben den Kosten liegt dann Pfändungsbetrug vor. Desweiteren kann nur das gepfändet werden, was im Titel steht.

Jammern ohne Hintergrund ist allerdings grade in Mode.

Gruß, Xe
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Phill
Gast
« Antwort #8 am: 06. Mai 2004, 20:01:37 »

An DeepThought und XE!
Jetzt fühle ich mich zu einer Antwort genötigt. Klar habe ich meinen Beitrag etwas flapsig formuliert, aber dies auch bewusst.

Besitzer einer Sache ist der, der sie hat. Z.B. bei einer Wohnung der Mieter. Damit ist er aber kein Eigentümer. Sogesehen ist für mich Besitzer eines Kindes die Person, wo das Kind lebt. Der andere Elternteil ist somit kein Besitzer, aber Eigentümer.

Unterhaltszahlungen müssen für mich nicht zwangsläufig mit einem Titel verbunden sein, denn wie wir alle wissen bedingt das Abänderungsklagen etc, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Zahlers ändern. Das alles geht auch ohne Titel und wenn schon Titel, dann von beiden Elternteilen, denn Kinder können ja bekanntlich auch mal den Besitzer wechseln.
Zumindest hat es für den anderen Elternteil den gleichen Beigeschmack, wenn ein solcher Titel unterschrieben ist.

Was das Geld und deren Verwendung angeht, so ist es nicht gerade selten, dass sich Unterhaltszahler über die verwendung des Geldes machmal etwas ärgern. Natürlich ist da vorrangig die Wohnung, das Essen, die Klamotten etc. Trotzdem können doch 10 Euro mal monatlich aufs Sparbuch des Kindes wandern oder?

Meine EX hatte damals darauf bestanden das Sparbuch meiner Tochter zu bekommen, obwohl ich derjenige bin, der besser mit Geld umgehen kann. Das Sparbuch gibt es nun nicht mehr, es wurde für Nonsens verballert und wenn ich sie frage wer denn mal das Studium meiner Tochter bezahlen solle, dann kommt als Antwort von meiner EX. "Ja ich kann es nicht".

Das soweit hierzu und zu meinem Verständnis zum Titel.

Mit Gruß Phill
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sky
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« Antwort #9 am: 06. Mai 2004, 21:43:37 »

Hallo,

Zitat
Besitzer einer Sache ist der, der sie hat. Z.B. bei einer Wohnung der Mieter. Damit ist er aber kein Eigentümer. Sogesehen ist für mich Besitzer eines Kindes die Person, wo das Kind lebt. Der andere Elternteil ist somit kein Besitzer, aber Eigentümer


Ein Kind (überhaupt einen anderen Menschen) kann man nicht besitzen. Besitzen kann man nur eine Sache. Genauso wenig ist man Eigentümer eines Kindes oder einer anderen Person.

Zitat
Unterhaltszahlungen müssen für mich nicht zwangsläufig mit einem Titel verbunden sein, denn wie wir alle wissen bedingt das Abänderungsklagen etc, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Zahlers ändern. Das alles geht auch ohne Titel und wenn schon Titel, dann von beiden Elternteilen, denn Kinder können ja bekanntlich auch mal den Besitzer wechseln.
Zumindest hat es für den anderen Elternteil den gleichen Beigeschmack, wenn ein solcher Titel unterschrieben ist.


So es denn keine Probleme mit den Unterhaltszahlungen gibt mag das so sein. Wie meine Vorposter aber schon ausgeführt haben, hat jeder Gläubiger ein Recht auf einen Titel um im Zweifelsfall seinem Geld nicht hinterher laufen zu müssen. Im übrigen kann der Titel geändert werden, wenn Kind beim anderen Elternteil lebt.

Zitat
Was das Geld und deren Verwendung angeht, so ist es nicht gerade selten, dass sich Unterhaltszahler über die verwendung des Geldes machmal etwas ärgern. Natürlich ist da vorrangig die Wohnung, das Essen, die Klamotten etc. Trotzdem können doch 10 Euro mal monatlich aufs Sparbuch des Kindes wandern oder?


Wenn man einigermaßen rechnen kann und sich einen normalen Einblick in das Leben des Kindes verschafft, dann weiß man sehr genau wo das Geld bleibt. Wird  Mindestunterhalt gezahlt, reicht dieser meist noch nicht mal für den Bedarf des allttäglichen Lebens.

Zitat
Das soweit hierzu und zu meinem Verständnis zum Titel.


Es gibt eine klare Definition was ein Titel ist. Das lässt entsprechend wenig Raum für freie Interpretation.

Gruß
sky

[Editiert am 6/5/2004 von sky]
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Phill
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« Antwort #10 am: 06. Mai 2004, 22:34:44 »

Hi Sky!
Auch Dir muß ich widersprechen.
Ein Titel ist eine ganz klare Sache. Es ist die verbriefte Schuld an einer Sache (wird sonst eher bei Betrügern und Nichtzahlern und Kriminellen in Betracht gezogen).

Ein Vater zum Beispiel ist Urheber, Eigentümer und Sorgeberechtigter vielleicht. Gerne auch Unterhaltszahler, aber ungerne eine Betitelter und damit fast wie ein Krimmineller gleichgestellt.

Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, so wie bei mir, dann entgehen dem anderen Elternteil maßgeblich wichtige Funktionen, die für die Entwicklung eines Kindes sehr wichtig sind.
Gut, egal, trotzdem, ein Vater, wie ich es bin, soll also akzeptieren lernen, dass Geld für Nonsens ausgegeben wird, Sparkonten geplündert werden und begabte Kinder nach der Volkschule eine Friseurlehre machen sollen, weil ja eben kein Geld für eine bessere Ausbildung da ist. Das ist Dein Statement. Meins nicht, damit gehen unsere Meinungen auseinander. Macht nichts, ich werde meiner Tochter trotzdem alles geben was ich habe, wenn es soweit ist.

Mit Gruß KK
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Xe
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« Antwort #11 am: 06. Mai 2004, 22:49:39 »

Zitat
Ein Titel ist eine ganz klare Sache. Es ist die verbriefte Schuld an einer Sache (wird sonst eher bei Betrügern und Nichtzahlern und Kriminellen in Betracht gezogen).


Inkorrekt. Ein Titel ist eine Pfändungserklärung und kann zwar auch in Form eines Urteils ausgesprochen werden, aber der Vergleich mit den Betrügern ist absoluter Humbug. Denn das eine (JA-Titel) ist dem Familienrecht zugehörig, das andere dem Strafrecht, also absolut nicht vergleichbar.

Zitat

Ein Vater zum Beispiel ist Urheber, Eigentümer und Sorgeberechtigter vielleicht. Gerne auch Unterhaltszahler, aber ungerne eine Betitelter und damit fast wie ein Krimmineller gleichgestellt.


Da der Titel nur dann wirksam verwendet werden kann (innerhalb der rechtlichen Normen), wie bereits oben beschrieben, kann bei regulärer Zahlung des KU (und nur um diese Titulierung geht es hier) dieser Titel nicht verwendet werden. Wird er trotzdem verwendet, ist das strikt illegal und hat durchaus Konsequenzen.

Urheber hat im rechtlichen Raum mit Schriftwerken oder sonstiger künstlerischer Schaffung, auch im weitesten Sinne zu tun. Es gilt nicht für natürliche Personen.

Eigentum hat im rechtlichen Raum mit Gegenständen oder sonstigem besitzbarem Gut zu tun. Es gilt nicht für natürliche Personen, da es in Deutschland keine Sklaverei gibt.

Zitat

Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, so wie bei mir, dann entgehen dem anderen Elternteil maßgeblich wichtige Funktionen, die für die Entwicklung eines Kindes sehr wichtig sind.


In diesem Punkt stimme ich dir zu.

Zitat

Das alles geht auch ohne Titel und wenn schon Titel, dann von beiden Elternteilen, denn Kinder können ja bekanntlich auch mal den Besitzer wechseln.


Der Titel ist optional, nicht zwingend. Und zum x-ten Mal, die Definition von Besitz schließt Personen ausdrücklich aus.

Tatsache ist auch, daß, wie von sky beschrieben, jedem Gläubiger ein Titel zusteht, wenn er diese Schuld des Schuldners nachweisen kann. Das ist bei Kindesunterhalt in der Regel der Fall. Die Argumentation "Kind könnte zum anderen Elternteil wechseln" ist rein hypthetisch und daher nicht beweisbar, und somit auch nicht titulierbar.

{quote]
Zumindest hat es für den anderen Elternteil den gleichen Beigeschmack, wenn ein solcher Titel unterschrieben ist.
[/quote]

zeigt dagegen die wahre Intention, nämlich "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

Gruß, Xe
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« Antwort #12 am: 06. Mai 2004, 22:49:42 »

Hallo Phill,
Zitat
Gut, egal, trotzdem, ein Vater, wie ich es bin, soll also akzeptieren lernen, dass Geld für Nonsens ausgegeben wird, Sparkonten geplündert werden und begabte Kinder nach der Volkschule eine Friseurlehre machen sollen, weil ja eben kein Geld für eine bessere Ausbildung da ist. Das ist Dein Statement.


Das ist nicht mein Statement, sondern das interpretierst Du mir in mein posting hinein. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du das in Zukunft bleiben lässt.

Gruß
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« Antwort #13 am: 06. Mai 2004, 22:58:52 »

An Xe und Sky!
Ich bin nicht eurer Meinung und ihr habt mich nicht von meiner Einstellung abbringen können. Ich finde es auch etwas abwägig hier abwertend in meiner Meinung behandelt zu werden, insbesondere von euch beiden XE und SKY.

Gruß Phill
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« Antwort #14 am: 06. Mai 2004, 23:02:40 »

Moin Xe,

Zitat
Denn das eine (JA-Titel) ist dem Familienrecht zugehörig, das andere dem Strafrecht, also absolut nicht vergleichbar.


*hüstel* Du meintest sicherlich nicht Strafrecht sondern Zivilrecht ;-).

Gruß
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« Antwort #15 am: 06. Mai 2004, 23:14:28 »

Ein ernstes Schlusswort:

Zitat
Ich finde es auch etwas abwägig hier abwertend in meiner Meinung behandelt zu werden,
Ich sehe hier weder Abwertung noch Herabwürdigung. Ich sehe den Versuch, dir die Unterschiede darzulegen und die "Fehler" deiner Denkweise zu zeigen.

Zitat
insbesondere von euch beiden XE und SKY
Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier gepflegt, so lange es dem Klima und der Zielsetzung zuträglich ist. Weitere Infos, gerade zu letzterem gibt in "Über uns". Besondere Verantwortung kommt bei sky in ihrer Eigenschaft als Admin zum Tragen und sie hat meine vollste Zustimmung zu ihrer Vorgehensweise und Argumentation. Ich weiß auch nicht, warum gerade diese beiden User von dir ausgegrenzt werden!?

Ich kann deine Verbitterung über deine persönliche Betroffenheit, deine Sorge über die Zukunft deiner Tochter verstehen. Jedoch sollte es dann auch bei einer fallbezogenen Diskussion bleiben. Leider hast du dein persönliches Schicksal allgemeingültig formuliert.

Phill, ich kenne dich ja nun ein wenig näher. Ich glaube, du bist momentan in einer nicht so dollen Verfassung in deiner Situation bedingt. Und so sollten wir alle das auch werten.

DeepThought

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