Huh, an alle Beitragleistenden,
kurz Info zum Thema:
Tochter T ist in deutschland geboren und hat außereuropäische KM und deutschen Vater (mich, Kuno)
Geheiratet wurde in deutschland.
Währen des bestehenen Familienlebens gab ich auf Druck von KM nach und gab meine Unterschrift auf dem Vordruck, des ausländischen Konsulats, für den ausländischen Reisepass meine T. ( "meiner T" bitte nicht posessiv verstehen)
Später bekam ich einen Tipp, dass der ausländische Reisepass für T nur mit Registrierung der deutschen Heirat über das Auslandskonsulat oder über direke Registrierung der Heirat im Heimatland der KM bestehen könne.
Anders gesagt, kann KM für T einen ausländischen Reisepass, nur mit meiner Unterschrift, über das Auslandskonsulat (hier in deutschland ständig), erhalten, ohne die deutsche Heirat dort registriert (oder dort direkt) zu haben?
Ich hoffe dass dies jeder versteht, ist sehr wichtig für mich und T.
Sollte T wirklich rechtens den Reisepass über meiner Unterschrift erhalten haben
so hab ich gleich eine weitere Frage.

Mit der ersten AGverhandlung wegen "Regelung des Umgangs" wurde meiner seits
im Protokoll niedergeschrieben:
"Der Antragsteller erklärt noch, er befürchte,dass die Antragstellerin die Beziehung zwischen ihm und dem Kind absichtlich störe, damit ihm das Sorgerecht genommen werde und die Antragstellerin mit dem Kind nach Brasilien zurückkehren könne.
Die Antragstellerin erklärt hierzu, dass sie nicht beabsichtige nach Brasilien zurückzukehren"Noch zu bemerken, mit der Verhandlung kam es zu einer
"vorläufige Vereinbarung" und nach Beratung mit RA ist desshalb auch kein Einspruch möglich.
Und da ist die Frage,
ist KM vorläufig an ihr Wort Gebunden? nicht zurückzukehren.
Wenn man eine Familie hat, so lebt man diese und plant nicht schon an der Trennung

Danke für jeden Beitrag, Deep weis ob ich hier richtig bin.
Kuno