Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:17:02 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Frage zum Umgangsrecht - was kann ich KURZFRISTIG tun ?  (Gelesen 855 mal)
affu
Frischling

Beiträge: 1


« am: 02. Dezember 2006, 18:08:38 »

Hallo !

Ich möchte auch einmal kurz meinen Fall vorstellen und vielleicht habt Ihr ja eine Idee, was ich jetzt am besten (insbesondere kurzfristig) machen könnte:
Ich habe eine Tochter (2 ½ Jahre alt) und bin mit der Mutter nicht verheiratet gewesen. Wir haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Getrennt haben wir uns Anfang April diesen Jahres, weil sie nicht mehr mit mir zusammen sein konnte (wie sie sagte); die Trennung ging von ihr aus und mein Versuch über eine gemeinsame Beratung die Beziehung evtl. noch zu retten, lehnte sie kompromisslos ab.
Am Anfang war das Thema „Umgang“ mit unserer Tochter für mich problemlos. Nachdem ich ausgezogen bin, hatte ich meine Tochter jedes Wochenende einen halben Samstag und einen halben Sonntag. Auch wochentags habe ich meine Tochter gemeinsam mit der Kindesmutter (KM) häufiger nachmittags auf dem Spielplatz getroffen. Das war alles problemlos.
Ende September bin ich für 3 Wochen in Urlaub gefahren, um die Trennung und meinen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung zu verarbeiten und um etwas zur Ruhe zu kommen bzw. Abstand zu gewinnen. Am letzten Wochenende vor dem Urlaub hat mich die KM heftig und überraschend angegriffen, was für ein schlechter Mensch im allgemeinen und was für ein verantwortungsloser Vater ich wäre etc. Sie bezeichnete mich ausschließlich als **tsts - ID 37** und wollte nichts mehr mit mir zu tun haben. Es war ihre vollste Verbitterung und fast Hass mir gegenüber zu verspüren. An den Rahmenbedingungen hatte sich allerdings überhaupt nichts verändert, so dass mich ihr Ausbruch auch wirklich sehr überrascht hatte.
Nach dem Urlaub hat sie mir im ersten Telefongespräch nach meiner Rückkehr direkt mitgeteilt, dass sie jetzt nur noch möchte, dass unsere Tochter nur noch alle 2 Wochen bei mir ist. Außerdem wollte sie genaue Informationen darüber, wann und wo ich mit unserer Tochter bin. Anmerkung: es gab auch Differenzen zwischen der KM und meinen Eltern (die Differenzen hatten aber nichts mit dem Kind zu tun) und sie wolle durch ihre Bedingung verhindern, dass ihre Tochter mit meinen Eltern Kontakt hat. Da ich keine Alternative gesehen habe zum damaligen Zeitpunkt, habe ich unter Protest zugestimmt bzw. mich darauf eingelassen. Allerdings habe ich seit diesem Zeitpunkt meine Tochter noch nicht sehen dürfen, da an den für mich vorgesehenen Wochenenden unser Tochter IMMER krank gewesen sein soll. Die Absagen erfolgten darüber hinaus auch immer sehr kurzfristig (ca. 2 Stunden vor dem Abholen). Wünsche, aufgrund der Krankheit, meine Tochter dann in der Woche nachmittags (aufgrund meines beruflichen Umfeldes problemlos möglich) oder als Ausgleich an einem anderen Wochenende zu sehen, hat sie rigoros bzw. kompromisslos abgelehnt. Zwischendurch haben auch einige unerfreuliche Telefonate stattgefunden, in denen – neben den altbekannten Vorwürfen mir gegenüber- sie auch Informationen zum Gesundheitszustand unserer Tochter abgelehnt hat („was soll schon sein – dazu kann ich nichts sagen“). Aus dieser Perspektive betrachtet, kann ich mein Sorgerecht für unsere Tochter auch überhaupt nicht wahrnehmen.

Wie gesagt, das geht jetzt seit Mitte / Ende Oktober so. Wie sind meine Aussichten, meine Tochter auch einmal wieder sehen zu „dürfen“?

Mittlerweile habe ich auch einen Termin bei einer Anwältin. Wie kann ich mich am besten vorbereiten? Wie sind die Erfolgsaussichten, eine Einigung im Umgangsrecht zu erzielen? Oder kann / soll ich direkt das Jugendamt einschalten?

Kann ich ganz kurzfristig etwas tun? Ich habe auch mittlerweile das Gefühl, dass mir die Zeit wegrennt!

Wie sind Eure Empfehlungenin solchen Fällen?

Schon einmal vielen Dank und einen schönen Abend noch!

M.
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2006, 20:33:47 »

Moin,

Standardprozedere: Vermittlungsgespräch beim JA. Kommt da nix raus oder Ex hält sich nicht dran, Klage beim zuständigen AG einreichen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hajoco
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 600



« Antwort #2 am: 03. Dezember 2006, 06:57:24 »

Moin zusammen,

Zitat:
Kann ich ganz kurzfristig etwas tun? Ich habe auch mittlerweile das Gefühl, dass mir die Zeit wegrennt!
Zitat Ende

hier im Forum lesen - alles schon `mal dagewesen..

@ Deep:
 bei Scheidungsantragseinreichung "kommt" das JA wohl von amtswegen ?
 bei nicht verheirateten Eltern "nur auf Antrag" ?

wäre erklärlich, aber schade

LG Jochen                           
Gespeichert

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #3 am: 03. Dezember 2006, 10:23:01 »

Hallo Jochen,

bei Scheidungsantragseinreichung "kommt" das JA wohl von amtswegen ?
 bei nicht verheirateten Eltern "nur auf Antrag" ?

das JA wird "von Amts wegen" (also vom Gericht) immer dann eingeschaltet, wenn ein Antrag auf Umgangsregelung, ein Sorgerechtsantrag etc. vorliegt. Sonst nicht. Und das (soweit ich weiß) unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind / waren.

Gruß

Martin
Gespeichert
Hajoco
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 600



« Antwort #4 am: 03. Dezember 2006, 12:33:26 »

Hi Martin,

da muss ich wohl noch mal in den Keller - da liegt meine "Scheidungskac..".
Ich weiß jetzt nämlich wirklich nicht mehr, wie der genaue Ablauf war - irgendwann war das JA mit im Boot.

Hier hat aber jemand (affu) Hilfe erbeten, ich denke wenn er sich hier gründlich eingelesen hat, wird er sich wieder melden.

Schönen 1. Adventssonntag für Alle...

LG Jochen
Gespeichert

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #5 am: 03. Dezember 2006, 12:50:50 »

Moin,

bei Scheidungsantragseinreichung "kommt" das JA wohl von amtswegen ?
 bei nicht verheirateten Eltern "nur auf Antrag" ?

Nein. Das JA kommt ins Boot, wenn das SR strittig ist oder Antrag auf Regelung des Umgangs gestellt wurde und aus den Schriftsätzen erkennbar ist, dass die Eltern zerstritten sind.

Eine Automatik gibt es nur bzgl. des SR, alles andere liegt im Ermessen des Gerichts.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Biker68pm
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 101


« Antwort #6 am: 07. Dezember 2006, 13:59:17 »

Hallo

also als erstes auf keinen fall lange warten , ´kurzer versuch beim JA und wenn das nicht fuchtet . sofort die anwältin beauftragen eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen . Dauer biis zur Verhandlung bei mir ca . 14 Tage .
und das kurz vor Weihnachten kann knapp werden .
und das mit Krank kenne ich auch, wichtig ist immer vor gericht etwas mehr fordern dann kommt vielleicht das raus was du dir wünscht.


Gespeichert
Melmi
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 184


« Antwort #7 am: 07. Dezember 2006, 14:11:17 »

affu, brauchst Du noch weitere Infos von uns  question, dann können wir sicherlich noch viel dazu beisteuern....

Grüsse
Melmi
Gespeichert

Life is a Rollercoaster ;-)
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Frage zum Umgangsrecht - was kann ich KURZFRISTIG tun ?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team