Hallo Milan,
Mit 14 ist sie zwar noch keine 16 -dann wird dem Kindeswille viel Bedeutung geschenkt- aber wenn sie mehr als glaubhaft deutlich macht, daß sie zu Dir will, sollte das eigentlich nicht chancenlos sein.
das was du schreibst ist so nicht ganz richtig. Der Kindeswille wird immer berücksichtigt. Je älter das Kind, umso weniger werden andere Faktoren berücksichtigt, d.h. das Gericht stellt sich mit zunehmendem Alter immer weniger gegen den Kindeswillen.
Beispiel, obwohl schon 7 Jahre her: Trennung, 3 Kinder, 2 Jungs, ein Mädchen (damals 9 Jahre alt). Die Jungs blieben sofort beim Vater, das Mädchen blieb zunächst als Unterhaltsgeisel bei der Mutter. Sie wollte dort aber weg - zum Vater und zu ihren beiden Brüdern. Sie wurde von der Richterin angehört. Obwohl sie noch jung war, sagte sie der Richterin klar und unmissverständlich was bzw. wohin sie wollte: Zum Vater und ihren Brüdern. Gründe, nicht dorthin zu ziehen gab es keine. Danach durfte sie zum Vater und zu den Brüdern.
Schlussfolgerung: Auch mit 9 Jahren zählt der Kindeswille bereits. Aber er kann durch andere Faktoren "überstimmt" werden.
Hallo achat60,
ich denke wenn deine Tochter zu dir will ist das zunächst mal machbar - wenn die Tochter dies will und auch bei ihrer Entscheidung bleibt - auch gegenüber Jugendämtern und Gerichten.
Zu befürchten ist jedoch, dass die Mutter die beiden jüngeren Geschwister gegen sie "aufhetzt" und sie als "Verräterin" darstellt. Keine Ahnung, wie ihr euch dagegen wehren könnt.
Gruß
Martin