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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:10:37 *
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Autor Thema: unterhaltsnachforderung durch JA nach vorheriger arbeitslosigkeit....  (Gelesen 1038 mal)
stefans
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 16. November 2006, 16:50:35 »

das jugendamt stellt nachforderung von unterhalt für 2 kinder. mein bruder war (unverschuldet) von jan bis okt 06 arbeitslos. muss er beträge (ca 800€)nachbezahlen? hat seit november 06 wieder arbeit , ist seit dez 05 wieder verheiratet.....   gibt es eine 6 monate regelung, die die nachzahlung ausschliesst ? wenn ja wo steht das, aktenzeichen etc. 

ich schreibe stellvertretend, mein bruder hat z.zt kein internet, wovon auch.....
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.405



« Antwort #1 am: 16. November 2006, 17:11:57 »

Moin Stefan,

zunächst mal willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für ratsuchende Brüder.

Zu Deinen Fragen: Ich fürchte, ich habe schlechte Nachrichten für Dich: Das Jugendamt ist im Recht.

Ich nehme jetzt einmal an, dass es einen Unterhaltstitel gibt. Falls ja, muss dieser auch bedient werden. Dabei gilt Arbeitslosigkeit bis zur Dauer von 6 Monaten üblicherweise als "vorübergehendes Ereignis", das die Unterhaltspflicht nicht tangiert. Erst danach kann man überhaupt versuchen, den Unterhalt durch eine Abänderungsklage zu vermindern oder auch ganz auszusetzen, falls ansonsten der Selbstbehalt unterschritten würde.

Dein Post legt den Schluss nahe, dass Dein Bruder mit Eintritt der Arbeitslosigkeit einfach die Zahlungen eingestellt hat, ohne dass der Titel abgeändert wurde. Falls das so ist, hat er schlechte Karten; im Nachhinein lässt sich da nichts mehr dran drehen. Ob er die Arbeitslosigkeit verschuldet hat, spielt ebenfalls keine Rolle. Und auch eine Heirat setzt die Unterhaltspflicht nicht aus; im Gegenteil: Durch ein höheres Netto steigt der Kindesunterhalt sogar.

Mein Rat: Dein Bruder sollte dem Jugendamt Ratenzahlung anbieten und die 800 Tacken abstottern. Alles andere wird nur noch teurer. Darauf, dass das JA ihn "vergisst" und die Ansprüche nicht weiter verfolgt, sollte er jedenfalls nicht hoffen.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.858


Wir kommen wieder!!


« Antwort #2 am: 16. November 2006, 19:35:34 »

Hallo,

dem Rat möchte ich mich anschließen. Die Ex von meinem Mann hat in ähnlicher Situation auch UHV bekommen und den stottert Männe jetzt ab. Wir haben um Ratenzahlung gebeten, JA sagte, wir sollen einen Vorschlag unterbreiten. Darauf schlug Männe mtl. Raten i.H.v. 16 Euro vor und die hat das JA auch akzeptiert. D.h. wir zahlen jetzt glaub ich 5 Jahre oder so.

LG LBM
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gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
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(Ernst Ferstl)
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