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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:06:26 *
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Autor Thema: Hausverkauf vor Scheidungsantrag  (Gelesen 967 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 05. November 2006, 21:03:43 »

Ich frage für einen Freund - sollte es das Thema schon mal gegeben haben und ich mal wieder blind bin, bitte ich um einen Link  .

Ein Freund hat im Einverständnis seiner Frau die gemeinsame Immoblie verkauft, die Hälfte des Erlöses auf ihr Konto überwiesen. Diese hat das gesamte Geld in die Renovierung ihres neuen Hauses (das Geld dafür hatte sie rechtzeitig vorher auf die Seite geschafft) gesteckt.

Kurz darauf hat sie den Antrag auf Scheidung gestellt.

Nun soll einerseits seine Hälfte des Verkaufserlöses mit in die Berechnung der Vermögensauseinandersetzung einfliessen, andererseits das Geld, das sie zum Kauf ihres neuen Hauses verwendet hat (unter anderem Erbe der Eltern während der Ehezeit) völlig außen vor bleiben.

Kann das so sein? Muss der Mann nun einerseits damit leben, dass sie ihre Schäflein rechtzeitig ins Trockene brachte, andererseits auch noch die Hälfte der Hälfte dessen, vom dem er ihr eh schon alles gegeben hat, nochmal zur Verfügung stellen?

Gruß AJA
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #1 am: 06. November 2006, 20:41:37 »

Falls noch Infos fehlen, kann ich sie gerne nachreichen...

Gruß AJA
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Schmusepapa
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Beiträge: 1.461


« Antwort #2 am: 06. November 2006, 22:26:01 »

Hallo Aja,

Kann das so sein? Muss der Mann nun einerseits damit leben, dass sie ihre Schäflein rechtzeitig ins Trockene brachte, andererseits auch noch die Hälfte der Hälfte dessen, vom dem er ihr eh schon alles gegeben hat, nochmal zur Verfügung stellen?

Nun, du weißt doch, in unserem Land ist alles möglich... 

Mal im Ernst: Es geht wohl um den Zugewinnausgleich. Endvermögen - Anfangsvermögen (falls positiv) ist der Zugewinn. Und wenn sie das Geld aus dem Hausverkauf in ihr eigenes Haus gesteckt hat, so hat sie ja auch einen entsprechenden Zugewinn. Dürfte also insgesamt ein "Nullsummenspiel" werden.

Schenkungen und Erbschaften zählen übrigens zum Anfangsvermögen, so dass dein Bekannter hierauf keinen Anspruch hat.

Wie ein Gericht aber darüber entscheidet, wissen wir alle erst hinterher.

Gruß

Martin
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #3 am: 07. November 2006, 20:34:24 »

Hallo Martin,

danke schon mal. Nullsummenspiel hört sich ja immerhin schon besser an, als das, was er nach dem Anwaltsschreiben vermutet hat 

So ganz habe ich das mit Anfangs- und Endvermögen und Zugewinn nie kapiert. Da hat mir meine Anwältin damals schon Zahlen um die Ohren geschlagen, mit denen ich partout nichts anfangen konnte.

Jedenfalls kann ich ihm jetzt mal sagen, dass er sich nicht allzu große Sorgen machen muss und nicht händeringend nach einer Möglichkeit suchen muss, auch sein Geld zwanghaft unter die Leute zu werfen  .

Gruß AJA
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #4 am: 07. November 2006, 21:18:48 »

Moin,

...und nicht händeringend nach einer Möglichkeit suchen muss, auch sein Geld zwanghaft unter die Leute zu werfen

Ist eh ohne Auswirkung, da:
Kurz darauf hat sie den Antrag auf Scheidung gestellt.

Das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags ist Stichtag für Zugewinn- und Versorgungsausgleich.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #5 am: 07. November 2006, 21:30:56 »

Hallo Deep,

dann ist es also doch ein abgekartetes Spiel, hab ich schon befürchtet.

Ich werde ihm nichts, aber auch gar nichts sagen, nur versuchen, ihn irgendwie zu stützen. Denn offenbar ist hier tatsächlich alles offen cry_smile.

Gruß AJA
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Schmusepapa
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #6 am: 07. November 2006, 21:38:17 »

Hallo Aja,

Jedenfalls kann ich ihm jetzt mal sagen, dass er sich nicht allzu große Sorgen machen muss

Nun ja...

gehört das Haus wirklich ihr? Wieviel hat sie davon abbezahlt? Ist der Erlös des Hausverkaufes wirklich in ihr Haus geflossen oder hat sie ne überschuldete Hütte und ihren Anteil am Hausverkauf irgendwo "geparkt"?

Alles Spekulationen, aber wir haben nur deine Angaben:

Ein Freund hat im Einverständnis seiner Frau die gemeinsame Immoblie verkauft, die Hälfte des Erlöses auf ihr Konto überwiesen. Diese hat das gesamte Geld in die Renovierung ihres neuen Hauses (das Geld dafür hatte sie rechtzeitig vorher auf die Seite geschafft) gesteckt.

Unter diesen Umständen stimmt das von mir Geschriebene. Bessere Informationen habe ich nicht.

Aber selbst wenn sie das Geld irgendwo "geparkt" hat und behauptet, es ausgegeben zu haben und aufgrund der Renovierung ihres neuen Hauses nur Schulden hat, könnte im Falle eines Falles das Gericht ja schon mal fragen, was denn mit dem vielen Geld passiert ist. Und wenn dann keine vernünftige Erklärung kommt, einfach annehmen, dass dieses Geld noch irgendwie da ist.

Wie gesagt, alles reine Spekulation. Komplette "Entwarnung" solltest du deinem Bekannten aber nicht geben. Wir schreiben hier in einem Internetforum mit Laienwissen und genau den uns zur Verfügung stehenden Informationen.

Gruß

Martin
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